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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

Beiträge: 2 046

Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

16

Dienstag, 9. Januar 2007, 17:52

Hi, danke erst mal für die infos...
war heute beim anwalt und der klärt das für mich, die anwaltskosten muss die gegnerische versicherung ja tragen...
zwecks leihwagen, den habe ich heute wieder abgegeben weil der adac fuzzie mir nicht gesagt hat das es eine ausfallsumme gibt solange ich kein auto habe, kosten soll ich für die 2 tage selber tragen, sollte ich aber von der gegnerischen versicherung wieder bekommen sagte mir ein adac typ...ich hoffe das stimmt auch alles so...
naja mal gucken was morgen passiert...
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solblo

unregistriert

17

Dienstag, 9. Januar 2007, 18:00

Wenn der Fall klar ist, wird die gegnerische Versicherung wohl nicht gegen dich Klagen, weil unnötig Geld rausschmeißen woll die ja auch nicht, und wenn die Bullen quasi "zweifelsfrei bescheinigt haben das er schuld ist", wird da wohl nix großartig geklagt.
Und wenn doch, und du gewinnst zahlste eh nix.

Und nen Leihwagen zahlt die Versi nur, wenn es UNBEDINGT NÖTIG ist, also wenn du bei dir eine Bushaltestelle hast und dort wo du hin musst (Schule, Arbeit) ist der Wagen nicht zwangsläufig nötig. Denk dir zur Not schonmal einige Sachen aus die es unabdingbar machen auf ein Auto verzichten zu müssen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solblo« (9. Januar 2007, 18:02)

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ducss900nuda

unregistriert

18

Dienstag, 9. Januar 2007, 18:08

du bist darauf angewiesen , hast keine fahrkarte , hast sonst kein fahrzeug daheim und das dürfte als grund übrig reichen
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solblo

unregistriert

19

Dienstag, 9. Januar 2007, 18:31

Fahrkarte kann man sich kaufen, das sollte ja nun nicht so dramatisch sein.
Und weil ich nun kein Fahrzeug habe geht ja nicht die Welt unter, zig Personen können auch ohne.

Das einzige was ich als erfolgreichsten sehe wäre ein große tägliche STrecke die du zurück legen MUSST, aber wirste ja sehen was die meinen....
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O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

20

Dienstag, 9. Januar 2007, 18:41

ohne das alles gelesen zu haben, wenn er dir die vorfahrt genommen hat (ersichtlich aus deiner aussage und skizze) + die polizei da war, das aufgenommen hat und ggf noch zeugen dabei sind dann hat der 0 chance sich da rauszuwinden, basta.

am besten kein leihfahrzeug nehmen, bringt bissel extra kohle ^^
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Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005

Beiträge: 268

Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06

Wohnort: 68519 Viernheim

21

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:34

Zitat

Original von ducss900nuda

Zitat

Im Prinzip ja. Nur müssen dafür Bedingungen erfüllt werden. Du solltest zumindest jeden Tag mind. 30 km mit dem Wagen fahren, ansonsten wird die Versicherung den Leihwagen nicht für nötig erachten und du darfst den dann selbst zahlen.


quatsch =)


oh, sorry, es waren doch nur 20 km:

Quelle für den folgenden Text: http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inh…30617/b_1.phtml

Muss das Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in die Werkstatt, hat der Besitzer für die Zeit der Reparatur grundsätzlich Anspruch auf einen Leihwagen. Doch es gibt Einschränkungen.

Die 20-Kilometer-Grenze

Wer mit seinem Leihwagen weniger als 20 Kilometer am Tag fährt, dem erstattet die Versicherung möglicherweise die Leihwagengebühren nicht. Wer so wenig fährt, argumentiert die Versicherung, hätte für die kurzen Wege auch Bus oder Taxi nehmen können. Also: Besser ein paar zusätzliche Kilometer fahren!

Eigenbeteiligung

Die Versicherung zieht von der Leihgebühr 3 Prozent ab. Schließlich habe der Fahrer in der Zeit sein eigenes Auto nicht abgenutzt. Die Versicherung kann sich mit dieser Begründung auf ein Urteil eines Oberlandesgerichts berufen. (Oberlandesgericht Nürnberg, AZ 9 U 672/00)

Anders liegt der Fall, wenn man einen Leihwagen mietet, der mindestens zwei Klassen unter dem eigenen Auto liegt. Dann muss die Versicherung 100 Prozent zahlen. Auch das hat ein Oberlandesgericht festgestellt. (Oberlandesgericht Hamm, AZ 6 U 199/98)

Am besten fragt man vorher bei der gegnerischen Versicherung nach.

Nutzungsausfallentschädigung

Statt eines Leihwagens kann der Versicherte auch auf Zahlung einer Entschädigung bestehen. Für die Tage, in der er sein Auto nicht benutzen kann, bekommt er die so genannte Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Klasse des beschädigten Fahrzeugs.
Das Blutplättchen ist ein Eiweißscheibchen, die Legehenne ist ein Eischeißweibchen
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

Beiträge: 2 046

Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

22

Donnerstag, 11. Januar 2007, 16:41

Hi,
der Gutachter hat sich heute gemeldet, da hab ich gleich mal ne frage...
Der wagen steht ja gerade beim adac, dort darf er 14 tage stehen, dann kostets was....
Und ein ADAC Mitarbeiter meinte, das ich nur den Wiederbeschaffungswert des Autos + das Geld der Ausfallzeit bekomme, in der ich kein Auto hatte. Naja angeblich bekomme ich wenn ich beispielsweise den Schrottwagen an den ADAC verkaufe, nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich der Summe, die mir der ADAC gegeben hat, zb hat der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von 1300, wenn mir der ADAC noch 300€ gibt, zahlt mir die Versicherung nur 1000, und die 300 krieg ich vom ADAC, stimmt das, oder wollte der mich übers Ohr hauen?
Am besten wäre es die 1300 einzusacken, und den Wagen mitzunehmen, und die Einzelteile bei Ebay zu verticken, aber dazu muss ich erst mal einen geeigneten Abstellplatz finden...
Also hatte der ADAC Typ recht?
Mfg
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Registrierungsdatum: 29. März 2004

Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

23

Freitag, 12. Januar 2007, 06:29

Zitat

Also hatte der ADAC Typ recht?
Ja, genau das hatte ich doch schon in meinem letzten post geschrieben. Und weil man Unfallwagen oft teurer verkaufen kann, als der Restwert laut Gutachten, musst du die Kiste "offiziell" zum Restwert verkaufen und den Mehrpreis so kassieren, weil ansonsten die Versicherung weniger zahlt. Deswegen geht das Gutachten auch erst nach Verkauf des Wagens an die Versicherung, weil die ansonsten ein höheres Kaufangebot für den Wagen abgeben, als im Gutachten steht. Den höheren Erlös ziehen die dann aber von der Entschädigungssumme ab, so dass du dadurch kein plus machst. Mehr Kohle rausholen geht nur, wenn du so vorgehst, wie von mir geschrieben.
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

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Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

24

Freitag, 12. Januar 2007, 10:48

achso ok, bloss ob ich einen schrotthändler o.ä finde der mir mehr bezahlt als im kaufvertrag steht ist fraglich....naja heute fahr ich mir ein neues auto anschauen....
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