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fragger123

unregistriert

1

Donnerstag, 25. Januar 2007, 13:59

fehlerhafte ebay Ware-wer kennt sich aus

Hi!
Hab bei ebay letztens sehr günstig einen neuen Crosshelm von einem Händler gekauft. Neupreis des Helms im Laden zwischen 100-110€,ich hab mit Versand 45€ bezahlt.

Allerdings ist jetzt schon an 2 Stellen der Lack abgeplatzt. Mir ist der Helm nicht runtergefallen, noch sonstwas. Ich hatte den vllt 2-3mal in der Hand und dann ist mir was aufgefallen.

Hab heut mit dem Händler telefoniert, ja das Modell ist angeblich nicht mehr verfügbar, Preisminderung ist auch nicht drin(will ich auch garnicht, sondern nen vernünftigen Helm).
Ich soll dann mal Bilder von den Beschädigungen schicken, die wollen mir nicht so recht glauben dass da überhaupt was dran ist.
Klar ist es für den Shop ärgerlich wenn der Helm so günstig(angeblich sogar unter Einkaufspreis) rausgeht, aber dann will ich nen tadelloses Modell.

Kaufvertrag will ich nicht rückgängig machen,sondern eine tadellose Ware.
Der Helm wird jetzt natürlich mit nem anderen Dekor hergestellt, aber naja was solls.

Was kann ich da jetzt machen und was der Händler? Geld zurück will ich nicht, das war nen einmaliges Schnäppchen, wiegesagt fehlerlosen Helm.
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Registrierungsdatum: 4. Mai 2005

Beiträge: 68

Bike: Husqvarna SM 125 ´05

Wohnort: Stuttgart

2

Donnerstag, 25. Januar 2007, 14:11

Also ich habe gerade Recht in Rechnungswesen^^
Von daher versuche ich dir zu helfen!

Wie lange ist das schon her?????
Weil das ist sehr wichtig um zu wissen was man rechtlich machen kann.

Wenn er dir die fehlerhafte Ware nicht ersetzen bzw. nachbessern will, kannst du im die Beweislastumkehr bei dem Verbrauchsgüterkauf vorhalten.

Die besagt, dass er dir in den ersten 6 Monate beweisen muss, dass du den Fehler verantwortet hast. das ist also sogut wie unmöglich -> deshalb muss er den Helm reparieren oder einen Ersatzhelm liefern.

Gruß Marcel

Zitat

England liegt nord-südlich von hier!
:wow: Feststellung von Florian
:daumen: :D
Husqvarna ist geil!

Dieser Beitrag wurde 718 mal editiert, zum letzten Mal von marsi888 Gestern, 04:33.
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fragger123

unregistriert

3

Donnerstag, 25. Januar 2007, 14:22

ersteigert letzte Woche,geliefert Dienstag.
Dienstagabend Email geschrieben, gestern angerufen wurde mir gesagt die ebay Kollegin ist nicht da.
Heute mit ihr telefoniert. Kam nicht viel raus,ich soll erstmal Beweisbilder schicken.

Du denkst also ich krieg definitiv eine fehlerfreie Ware :)

Haste noch paar Paragraphen zur hand? ;)

Bilder zeig ich euch auch gleich
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fragger123

unregistriert

4

Donnerstag, 25. Januar 2007, 14:31

Die Email die ich gleich abschicken werde(nur noch schnell 2 Fotos machen):

Guten Tag!
Wie gewünscht sende ich Ihnen anbei 2 Fotos, auf denen die Schäden gut und eindeutig sichtbar sind.
Sturzschäden o.ä. können es nicht sein, denn dann müssten an anderen Stellen auch Beschädigungen oder Kratzer sichtbar sein, was hier nicht der Fall ist.
Es scheint also Ware von minderer Qualität zu sein, oder einfach eine Fabrikationsfehler.
Desweiteren ist dieses Dekor auf www.takachi.de als das aktuelle gelistet, und nicht wie von Ihnen angenommen ein Auslaufmodell. Hiervon ein Ersatzhelm zu beschaffen oder beim Hersteller zu reklamieren sollte für Sie kein Problem darstellen. Überzeugen Sie sich bitte selbst:
http://www.takachi.de/content/takachi/ta…367/6607011.gif
Diese Bilder sind unter dem Helmmodell TK70 unter anderem zu finden.

Ich hoffe auf eine gute Lösung für beide Seiten.


MfG
Alexander Heil
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Ra@ZZ125

unregistriert

5

Donnerstag, 25. Januar 2007, 14:35

ich glaub das wird schwer für ihn sich da rauszureden ^^
Sachmangelhaftung ist doch was feines :daumen:
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fragger123

unregistriert

6

Donnerstag, 25. Januar 2007, 14:37

ebay Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…:MEWN:IT&ih=012

steht da was von defekter Ware oder Fehlern? Nein!


Bitte weitere Hilfen :)

@Ra@ZZ125:
Haste noch weitere Infos dazu?
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fragger123

unregistriert

7

Donnerstag, 25. Januar 2007, 14:43





abgeschickte Mail:
Guten Tag!
Wie gewünscht sende ich Ihnen anbei 2 Fotos, auf denen die Schäden gut und eindeutig sichtbar sind.
Sturzschäden o.ä. können es nicht sein, denn dann müssten an anderen Stellen auch Beschädigungen oder Kratzer sichtbar sein, was hier nicht der Fall ist.
Es scheint also Ware von minderer Qualität zu sein, oder einfach eine Fabrikationsfehler.
Desweiteren ist dieses Dekor auf www.takachi.de als das aktuelle gelistet, und nicht wie von Ihnen angenommen ein Auslaufmodell. Hiervon ein Ersatzhelm zu beschaffen oder beim Hersteller zu reklamieren sollte für Sie kein Problem darstellen. Überzeugen Sie sich bitte selbst:
http://www.takachi.de/content/takachi/ta…367/6607011.gif
Diese Bilder sind unter dem Helmmodell TK70 unter anderem zu finden.

Ich hoffe auf eine gute Lösung für beide Seiten.


MfG und mit Hoffnung auf eine baldige und zufriedenstellende Antwort,
Alexander Heil

P.S.:
Für den Fall, dass die Bilder nicht geöffnet werden können hier der Web-Link:
http://img72.imageshack.us/img72/5868/helm14we.jpg
http://img72.imageshack.us/img72/9337/helm20ns.jpg
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Registrierungsdatum: 4. Mai 2005

Beiträge: 68

Bike: Husqvarna SM 125 ´05

Wohnort: Stuttgart

8

Donnerstag, 25. Januar 2007, 14:52

Ja das ist doch echt gut geworden. Also ich bin der meinung, wenn ihr nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommt. Vorallem, wenn die für dich von Nachteil ist, dann tritt vom Kaufvertrag zurück, das geht innerhalb von 2 Wochen ohne Nennung von Gründen, da es ein Fernabsatzvertrag ist.


Gruß marcel

Zitat

England liegt nord-südlich von hier!
:wow: Feststellung von Florian
:daumen: :D
Husqvarna ist geil!

Dieser Beitrag wurde 718 mal editiert, zum letzten Mal von marsi888 Gestern, 04:33.
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Ra@ZZ125

unregistriert

9

Donnerstag, 25. Januar 2007, 15:05

Zitat

Original von fragger123
ebay Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…:MEWN:IT&ih=012

steht da was von defekter Ware oder Fehlern? Nein!


Bitte weitere Hilfen :)

@Ra@ZZ125:
Haste noch weitere Infos dazu?


naja ist halt so wie marsi es oben schon beschrieben hat.
die ersten 6 monate muss der händler dir nachweisen das die Ware bei übergabe mangelfrei war. - was er in der regel nicht kann.

Er muss also nachbessern. Das kann sowohl in der Form sein das er den Helm repariert oder dir einen neuen schickt. - Das kannst du dir aussuchen! (gut helm neu lackieren ist wohl schlecht, aber ich halts mal bissle allgemeiner). Er kann eine Variante nur ablehnen wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten behaftet wäre.

Wenn er aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist nachzubessern kannst du Nachranginge Rechte ist anspruch nehmen.
Das wäre entweder Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag.


Aber bei deiner Situation ists relativ eindeutig. Das er schreibt es wäre ein Restposten ist nicht ungewöhnlich, evtl hatte er nur noch 2stk liegen die weg mussten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ra@ZZ125« (25. Januar 2007, 15:05)

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fragger123

unregistriert

10

Donnerstag, 25. Januar 2007, 16:49

ne ist noch innerhalb der 14 tage und ich will ja garnicht das geld wieder, weil extremes schnäppchen ;)
möchte einen top helm ohne solche fehler,die möglicherweise nach 2mal in der hand halten aufgetreten sind oder eben vorher schon waren.

wie komm ich an einen einwandfreien helm?

p.s.:geld zurück wurde mir angeboten,aber ich möchte ja einen mängelfreien helm und habe diesen ja auch bezahlt.
was tun?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fragger123« (25. Januar 2007, 16:51)

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fragger123

unregistriert

11

Donnerstag, 25. Januar 2007, 17:09

hab mal nach Fernabsatzgesetz gegooglet und dabei folgendes gefunden, besonders interessant finde ich das fett markierte.
Könnte der Verkaufspreis und der höhere Einkaufspreis (ich denke Differenz unter 30-50€ für den Händler) ein Grund zur Verweigerung sein?

Danke schonmal,aber ich würd das Thema gerne bald abhaken können und einen einwandfreien Helm haben!

§ 434 BGB

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

§ 439 BGB

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
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Ra@ZZ125

unregistriert

12

Donnerstag, 25. Januar 2007, 19:50

Zitat

Original von fragger123

Könnte der Verkaufspreis und der höhere Einkaufspreis (ich denke Differenz unter 30-50€ für den Händler) ein Grund zur Verweigerung sein?


nun wirds spannend. Ich hab keine Ahnung, für sowas gibts fachleute ^^
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fragger123

unregistriert

13

Donnerstag, 25. Januar 2007, 19:55

naja aber ob die kosten unverhältnismäßig sind?!
ich denke doch die sind angemessen, zumal mir ja egal ist was der händler als EK bezahlt,wenn der helm bei ebay für den preis weggeht.

ich denke das sollte noch vertretbar sein.

aber wer kennt noch andere interessante fakten?
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Beiträge: 2 086

Bike: KTM EXC 450, Corratec 2005

Wohnort: LK Günzburg

14

Donnerstag, 25. Januar 2007, 20:17

Zitat

Original von Ra@ZZ125

Zitat

Original von fragger123

Könnte der Verkaufspreis und der höhere Einkaufspreis (ich denke Differenz unter 30-50€ für den Händler) ein Grund zur Verweigerung sein?


nun wirds spannend. Ich hab keine Ahnung, für sowas gibts fachleute ^^


...meiner meinung nach schon, 30-50€ sind immerhin fast 100% vom kaufpreis selbst ;)

er hat dir angeboten den kauf rückgängig zu machen, wenn er DEN helm nicht mehr besorgen kann, kann er nicht viel mehr für dich tun! wenns nen ladenhüter oder vorjahres helm war kann er sich nunmal nicht den gleichen nochmal ausm aa zaubern... :)

du musst 3 chancen zur nachbesserung geben, indirekt hast du dies gemacht aber er KANN dir nix nachbessern und auch keinen ersatz liefern! also folgt danach logischerweise der rücktritt vom kaufvertrag!? is eigentlich ganz logisch, oder?

man kann dem händler sicher nicht vorwerfen er hätte es bewusst verschwiegen! das kann genauso beim versand passiert sein...

entweder du behältst den helm und lässt dir evtl. noch nen naturalienrabatt geben oder schickst das ding zurück und bekommst deine kohle wieder! alles andere is verschwendete energie und zeit...
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Xmount

unregistriert

15

Donnerstag, 25. Januar 2007, 20:39

Also, du hast zunächst einen Nacherfüllungsanspruch, da ebay-Auktionen zunächst einmal allgemein als Kaufvertrag nach 433 BGB anerkannt sind.

Daraus ergibt sich ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, was der Verkäufer bei den angesprochenen unverhältnismäßig hohen Kosten verweigern kann.

Wenn der Händler also nicht nacherfüllt (2 Versuche oder eben von sich aus) kannst du nachrangige Rechte geltend machen.

Sind das nur Lackabplatzer, also nichts an der Substanz des Helms, kannst du Minderung des Kaufpreises verlangen, je nach Mangel.

Sind die Schäden schwerwiegender, kannst du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen, in der Höhe der Summe die du zum Beschaffen eines solcehn Helmes aufwenden müsstest.

Schuld des Händlers lasse ich mal außen vor, weil schwer nachzuweisen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Xmount« (25. Januar 2007, 20:40)

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