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fragger123

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31

Donnerstag, 25. Januar 2007, 22:27

Zitat

Original von $chw@ob
...im wort unverhältnissmäßig steckt "verhältniss" mit drin! im verhältniss zum kaufpreis von 45€ sind 50€ sehr wohl unverhältnissmäßig ;)

...von sowas hat nur nen studierter jurist wirklich ahnung, und dann auch nur wenn er in seinen büchern blättern kann! unterlagen hab ich deshalb weil ich ein jahr lang Vertrags und Steuerrecht hatte ;)
wurde auch schon alles gesagt was es dazu zu sagen gibt!

du glaubst nach deinen erfahrungen dass die chancen verschwindend gering sind was neues zu bekommen,ne?!
auch wenn due behauptung des händlers, dass das dekor nicht mehr produziert wird und ein auslaufmodell war eine lüge war?!

durch sone sachen kann man sich seinen ruf auch schnell versauen,vllt sollten die echt das geringere übel->neuer helm wählen?!

ich kann mich nur auf §439 berufen,richtig?!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fragger123« (25. Januar 2007, 22:27)

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32

Donnerstag, 25. Januar 2007, 22:37

...egal was er behauptet, selbst wenn es den helm noch gibt ändert es ja nichts an seinen kosten! wenn das ding im laden 110€ kostet hat er nen ek von bestimmt 60€, selbst das wird nichtmal reichen ;)
100% aufschlag auf handelswaren kann sich kein mensch erlauben (außer gastwirte) behaupte ich mal!
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fragger123

unregistriert

33

Donnerstag, 25. Januar 2007, 22:42

Zitat

Original von $chw@ob
...egal was er behauptet, selbst wenn es den helm noch gibt ändert es ja nichts an seinen kosten! wenn das ding im laden 110€ kostet hat er nen ek von bestimmt 60€, selbst das wird nichtmal reichen ;)
100% aufschlag auf handelswaren kann sich kein mensch erlauben (außer gastwirte) behaupte ich mal!

der händler kann doch aber versuchen beim hersteller zu reklamieren, produktionsfehler ist ja nicht ausgeschlossen,denn fallengelassen o.ä. wurde nichts!
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Wallimar

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34

Donnerstag, 25. Januar 2007, 22:51

Wieso schickst du den Helm eigentlich nicht einfach zurück und bekommst dein Geld zurück?!
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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Bike: KTM EXC 450, Corratec 2005

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35

Donnerstag, 25. Januar 2007, 22:52

Zitat

Original von fragger123

Zitat

Original von $chw@ob
...egal was er behauptet, selbst wenn es den helm noch gibt ändert es ja nichts an seinen kosten! wenn das ding im laden 110€ kostet hat er nen ek von bestimmt 60€, selbst das wird nichtmal reichen ;)
100% aufschlag auf handelswaren kann sich kein mensch erlauben (außer gastwirte) behaupte ich mal!

der händler kann doch aber versuchen beim hersteller zu reklamieren, produktionsfehler ist ja nicht ausgeschlossen,denn fallengelassen o.ä. wurde nichts!


...wird sicher nen problem sein, denn wer weiss wie lange der helm schon bei ihm im lager oder auststellungsraum liegt ;)
zudem unterschreibt er normalerweise den "mängelfreien erhalt der ware" wenn diese bei ihm abgeliefert wird! wareneingangskontrolle nennt man sowas, nachträglich festgestellte mängel sind immer shice, da kommts auf die kulanz des importeurs/herstellers drauf an! kenn das aus eigener erfahrung nur zu gut ;)

wenns dir den ganzen stress wert ist geh zum anwalt, behalt den helm und handel evtl. noch nen kleinen nachlass raus oder schick den helm zurück! hier weiter zu spekulieren ist sinnlos... :daumen: :D

seeya :) und halt uns aufm laufenden!
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fragger123

unregistriert

36

Donnerstag, 25. Januar 2007, 23:03

Zitat

Original von Wallimar
Wieso schickst du den Helm eigentlich nicht einfach zurück und bekommst dein Geld zurück?!

warum?
weil der helm mich die hälfte des normalen preises gekostet hat. man kann es auch als schnäppchen bezeichnen. und diesen helm hätte ich gerne mängelfrei,auch weil er als neuware verkauft wurde.

naja ich werd dem hersteller mal meine erfahrungen schreiben,vllt bringt das auch noch was!
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Ra@ZZ125

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37

Donnerstag, 25. Januar 2007, 23:11

Den Hersteller wird das wohl wenig interessieren.
Mach dem Ebayer einfach druck. Er muss halt.
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fragger123

unregistriert

38

Donnerstag, 25. Januar 2007, 23:15

Zitat

Original von Ra@ZZ125
Den Hersteller wird das wohl wenig interessieren.
Mach dem Ebayer einfach druck. Er muss halt.

ich denke schon,dass auch schlechte Händler den hersteller interessieren.
und besonders takachi ist ja nicht sooo bekannt, dass sie es nicht nötig hätten um unzufriedene kunden zu scheren.
naja morgen wollte die frau von der firma nochmal anrufen, mal sehen was sie mir anbieten kann-ich will natürlich auf einen neuen helm heraus,der nach ansicht von moto world garnicht mehr mit dem design produziert wird :daumen: :wand:
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fragger123

unregistriert

39

Donnerstag, 25. Januar 2007, 23:21

für Interessierte:
http://www.moto-world.biz/

von wegen ein kleinerer shop ;) die werden wohl mal nen helm verschmerzen können :wand: X( X(
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Beiträge: 1 497

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40

Donnerstag, 25. Januar 2007, 23:36

also ich glaub ja nich dran.. =) aber hier haste was zu lesen und schön paragraphen zum nachschlagen.

Mängel

Die Verschaffung der Kaufsache frei von Sachmängeln und von Rechtsmängeln stellt eine Hauptpflicht des Verkäufers dar (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Sachmangel

Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts stellt der Begriff des Sachmangels nicht mehr auf Fehler und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften ab. Vielmehr gilt nach der Neuregelung:

Die Kaufsache ist frei von Sachmängeln (§ 434 BGB):

* wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat;
* (bei Fehlen einer solchen Vereinbarung:) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet;
* (sonst:) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Eine solche Erwartung kann auch durch Äußerungen in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache begründet sein.

Beispiel: Lieferung von defekter Ware

Weitere Fälle von Sachmängeln:

* unsachgemäße Montage;
* mangelhafte Montageanleitung, die zu fehlerhafter Montage geführt hat; (siehe IKEA-Klausel)
* Lieferung einer anderen Sache;
* Lieferung einer zu geringen Menge.

Rechtsmangel

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Sache Rechte gegen den Käufer geltend machen können (zum Beispiel: Das verkaufte Grundstück ist mit einer Grundschuld belastet.).

Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Mangelfreiheit [Bearbeiten]

Maßgebender Zeitpunkt, in dem die Mangelfreiheit gegeben sein muss, ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Gefahrübergang tritt ein bei der Übergabe der Sache (§ 446 BGB), beim Versendungskauf, sofern er kein Verbrauchsgüterkauf ist (§ 474 Abs. 2 BGB), bei Übergabe an die zur Versendung bestimmten Personen (etwa den Spediteur).

Gewährleistung

Gewährleistung ist das Einstehenmüssen für Mängel der Kaufsache. Die dem Käufer bei Sach- und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüchen bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Bei Vorliegen eines Mangels hat der Käufer folgende Rechte (§ 437 BGB):

Nacherfüllung
* Er kann gemäß § 437 Nr. 1, § 439 BGB Nacherfüllung, das heißt nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, verlangen.

Das Wahlrecht des Käufers kann eingeschränkt werden, wenn das gewählte Recht (Reparatur oder Ersatzlieferung) für den Verkäufer mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Z.B. Ein Rucksack hat 40,00 EUR gekostet. Der Reißverschluss ist defekt. Das Einnähen eines neuen Reißverschlusses würde 35,00 EUR kosten.

Rücktritt, Minderung

* Er kann nach § 437 Nr. 2, §§ 440, 323 und 326 Absatz 5 BGB unter bestimmten Voraussetzungen, in der Regel nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist,
o vom Vertrag zurücktreten oder
o gemäß § 441 BGB die Vergütung mindern.

Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen [Bearbeiten]

* Er kann nach § 437 Nr. 3, §§ 440, 280, 281, 283, 311a BGB unter bestimmten Voraussetzungen
o Schadensersatz oder
o Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) verlangen.


Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 438 BGB (Verjährungsfrist meist 2 Jahre ab Ablieferung, in Sonderfällen länger).

Kennt der Käufer einen Mangel bei Vertragsschluss, sind Mängelansprüche ausgeschlossen, unter Umständen auch bei grobfahrlässiger Unkenntnis (§ 442 BGB).

Besonderheiten gelten beim Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer = Unternehmer, Käufer = Verbraucher), siehe gesonderten Abschnitt unten. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sind beim Verbrauchsgüterkauf nicht einschränkbar (nur Schadensersatz kann abbedungen werden). Bei gebrauchten Sachen kann die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, bei neuen Sachen hingegen nicht auf weniger als zwei Jahre.

Garantie
Über die Haftung für Sachmängel hinaus können der Verkäufer oder ein Dritter (zum Beispiel der Hersteller) im Kaufvertrag eine Garantie übernehmen (§ 443 BGB). Diese kann sich je nach ihrem Inhalt darauf erstrecken,

* dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder
* dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie).

Dem Käufer werden für diesen Fall in der Garantie bestimmte Rechte eingeräumt, die er neben den im Gesetz geregelten Mängelansprüchen geltend machen kann. Anders als bei der Gewährleistung kommt es nicht darauf an, ob die Sache bei Gefahrübergang (Übergabe) einen Mangel aufweist. Durch die Garantie werden auch Rechte begründet, wenn der Mangel danach in der Garantiezeit eintritt. Bei der Haltbarkeitsgarantie wird vermutet, dass ein während der Garantiezeit auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet (§ 443 Abs. 2 BGB). Der Aussteller der Garantie muss daher, wenn er Ansprüchen aus der Garantie entgehen will, beweisen, dass der Mangel nicht auf dem Zustand der Sache, sondern auf unsachgemäßem Gebrauch durch den Käufer oder einem zufällig von außen einwirkenden Ereignis beruht.

Gefahrübergang
Nach § 446 BGB geht mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Sachgefahr (das heißt er trägt das Risiko von Verlust oder Verschlechterung, der Verkäufer muss nicht nochmals leisten) und die Vergütungsgefahr (das heißt er muss den noch nicht entrichteten Kaufpreis zahlen, auch wenn die Sache zerstört oder beschädigt ist).

Versendungskauf
Beim Versendungskauf geht die Gefahr nach § 447 BGB schon mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmten Personen über. Das gilt allerdings nicht beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 2 BGB).
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Wallimar

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41

Freitag, 26. Januar 2007, 00:11

Du hast aber kein Schnäppchen gemacht sondern nur verdammte Scheiße bei eBay gekauft.
Der ganze Abschaum Deutschlands treibt sich da rum, was erwartest du denn davon?
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
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silent_one

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42

Freitag, 26. Januar 2007, 00:20

Zitat

Original von Wallimar
Der ganze Abschaum Deutschlands treibt sich da rum, was erwartest du denn davon?


Na na na...!
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Wallimar

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43

Freitag, 26. Januar 2007, 00:28

Stimmt es etwa nicht?!

Das fängt an bei völlig verlogenen Artikelbeschreibungen an, geht über irrsinnige Versandkosten und hört bei gebotshochtreibenden Freunden noch lange nicht auf...
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
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44

Freitag, 26. Januar 2007, 00:39

also bei diesem nananana muss ich mich ja auch mal einklinken !




warum deutschlands ? das geht doch über jegliche landesgrenze hinaus .... die osteuropäischen schlägertrupps sind noch lange nicht die spitze des eisbergs ^^
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sLid3r« (26. Januar 2007, 00:40)

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Wallimar

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Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

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45

Freitag, 26. Januar 2007, 00:41

Zitat

Original von sLid3r
also bei diesem nananana muss ich mich ja auch mal einklinken !




warum deutschlands ? das geht doch über jegliche landesgrenze hinaus .... die osteuropäischen schlägertrupps sind noch lange nicht die spitze des eisbergs ^^


Osteuropa zählt ja wohl zu Deutschland oder hast du in Geschichte mal wieder net aufgepasst?!
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
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