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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

1

Freitag, 2. Februar 2007, 09:16

geschützer Begriff? Ingenieuer?

Hallo,

kann mir einer( mit quelle) definitiv sagen, ob der Begriff "Ingenieur" ein justitischer Titel(oder wie immer man das auch nennt) ist? - wie z.B. Doktor oder Meister.

könnte ich, z.B. um möglichst für jeden Kram Rechnungen schreiben zu können ein Gewerbe anmelden und es "Ingenieuers Dienstleistungen" nennen. Standart für Studentenjobs ist mW nach ja meist sowas wie "Bürotätigkeit" o.ä. - Ich würde aber lieber etwas technischeres hinschreiben, weil ich bald jemanden eine Gartenlaube hinstelle (nur aufbauen) und ich ihm eine Rechnung schreiben will.



merci,

Zord911
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zord911« (2. Februar 2007, 09:17)

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Bike: Yamaha TDR 125

Wohnort: Darmstadt

2

Freitag, 2. Februar 2007, 09:58

wär ja noch schöner mein freund ..... ich glaub es hämmert wofür studieren wir den scheiß denn wenn sich jeder so nennen darf

abgesehen davon ist das was du da machst jawohl eher was handwerkliches, so ne laube wird normalerweise wohl eher mit menschenverstand und erfahrung gemacht und durchläuft weniger die klassischen ingenieurstechnischen entwicklungsstufen ^^

also der schutz des titels ist auf jeden fall seit den 70ern in der BRD gegeben, wird aber über ländergesetze geregelt

siehe hier : http://www.ingenieurkammer-rlp.de/cms/recht/inggesetz.php
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

3

Freitag, 2. Februar 2007, 10:44

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Einerseits bin ich froh, dass Ingenieuer doch geschützt ist, und nicht wie Webdesigner :daumen: oder Heilpraktiker o.ä. von jedem benutzt werden kann.

Leider dauert es noch 4 Semester bis ich mein Ing. Diplom an eine Wand hinter meinem Schreibtisch hängen kann....

zurück zum Thema:

-ich arbeite bei einer kleinen Startup IT-Hardware Firma zZ auf Lohnsteuer
-zusätzlich mache ich gelegendlich Arbeiten im Bereich Computerprobleme. eher sporadisch
-Nachhilfe sporadisch, aber mit festem Kundenstamm
-bei meinem Vater im Unternehmen bürokram(in zukunft)

ich will das ganze halt unter einem Namen freiberuflich machen.

Vorschläge für "Gewerbebeschreibungen"? in erster Firma lautet mein job auf meiner Visitenkarte übrigens IT Consultant :daumen: ist Consultant geschützt? wohl eher nicht??? Aber DAS image hat die Beraterbranche ja nicht gerade....



zord911
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Cossie

*Dirty old Man*

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Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

4

Freitag, 2. Februar 2007, 13:30

Nenn dich doch einfach Facility Manager...nicht geschützt und die wenigsten wissen was es wirklich ist...
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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Registrierungsdatum: 17. März 2005

Beiträge: 416

Bike: SV650S K3 - YC2!

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5

Freitag, 2. Februar 2007, 13:58

Zitat

Original von sLid3r
wär ja noch schöner mein freund ..... ich glaub es hämmert wofür studieren wir den scheiß denn wenn sich jeder so nennen darf

abgesehen davon ist das was du da machst jawohl eher was handwerkliches, so ne laube wird normalerweise wohl eher mit menschenverstand und erfahrung gemacht und durchläuft weniger die klassischen ingenieurstechnischen entwicklungsstufen ^^

also der schutz des titels ist auf jeden fall seit den 70ern in der BRD gegeben, wird aber über ländergesetze geregelt

siehe hier : http://www.ingenieurkammer-rlp.de/cms/recht/inggesetz.php


:daumen: bei dem titel hab ich schon gedacht "wenn da die erste antwort mal nicht vom sLid3RR ist" ...
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Registrierungsdatum: 23. Juli 2003

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Bike: Yamaha TDR 125

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6

Freitag, 2. Februar 2007, 15:36

aja ich bin heut morgen fast ausm bett gefallen als ich das las ... grausames erwachen sozusagen - dafür war ich dann auch grad hellwach
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Chris_RS

Administrator

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7

Freitag, 2. Februar 2007, 15:41

wenn man sich als ingenieuer bezeichnet isses eh vorbei mit kunden :daumen:

nimm lieber nicht einfach einen begriff, sonder ne kurze beschreibung, bauleistungen aller art oder son schwachfug.
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Bike: SV650S K3 - YC2!

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8

Freitag, 2. Februar 2007, 15:51

und das nach nicht mal einem ganzen semester matschbau :rolleyes:
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Bike: Yamaha TDR 125

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9

Freitag, 2. Februar 2007, 16:05

das ging nicht an mich neo ....

sondern im threadtitel hat sich der zord wohl vertippt
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Beiträge: 966

Bike: Mille '03, SR500 '79, 330Ci '03

10

Freitag, 2. Februar 2007, 16:14

Wie wär's mit First Consulting Assistant Director, Department for This and That?
Oder du lässt dir einfach 'nen markigen Spruch einfallen. Wir fliesen Ihre Küche und kacheln Ihre Alte. Brustvergrößerung durch Handauflegen. Oder so.
:)27
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Registrierungsdatum: 23. Juli 2003

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Bike: Yamaha TDR 125

Wohnort: Darmstadt

11

Freitag, 2. Februar 2007, 16:15

gewerbebeschreibung entspricht definitiv NICHT einem markigen spruch ^^
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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

12

Freitag, 2. Februar 2007, 16:46

Würde gegen das Täuschungsverbot § 18 Abs. 2 HGB verstoßen.

Du darfst eine Unternehmung auch nicht AG nennen, wenn es keine ist.
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Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50

Wohnort: Wien

13

Freitag, 2. Februar 2007, 17:31

RE: geschützer Begriff? Ingenieuer?

Zitat

Original von Zord911
Ingenieuer?
"Ingenieuers Dienstleistungen"


Wenn ich eine Berufsbezeichnung professionell verwenden wollte, würde ich mich als erstes darüber informieren wie man sie richtig schreibt.
Schon peinlich wenn man etwas studiert, und dann nicht einmal weiß wie es richtig geschrieben wird
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
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Bike: KTM EXC 450, Corratec 2005

Wohnort: LK Günzburg

14

Freitag, 2. Februar 2007, 19:40

...wenn du nen gewerbe anmeldest darfst du einen solchen namen garnicht angeben! also "Ingenieurs *lol* Dienstleistungen" ist nur als Zusatz zu deinem Namen möglich ;)

z.b. Ralf Meyer Dienstleistungen...

außer du bist eingetragener Kaufmann, dann kannst du deinen "Fantasienamen" verwenden und musst deinen eigenen namen nicht im Firmennamen unterbringen... ;)

...alles andere KANN probleme geben wenn du damit einen Briefkopf schmückst!

das was ihr hier alle schreibt sind stellenbezeichnungen und keine firmennamen!? sowas gibt man als tätigkeit an... *lol*

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »$chw@ob« (2. Februar 2007, 19:42)

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Xmount

unregistriert

15

Freitag, 2. Februar 2007, 20:24

Ich würd das einfach [Vorname] Nachname] Informationsdienstleistungen nennen, damit hast du eigentlich alles abgedeckt und geschützt ist das auch nicht.
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