Original von dennis s.
ach und wenn ich um mein Grundstück kein zaun habe, ist das also auch öffentlich?
Nicht öffentlich aber öffentlich zugänglich. Das ist genauso wenn du dein Hoftor offen lässt und einer kommt einfach draufspaziert ohne zu fregen. Wäre es zu gewesen könnteste ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen, da es aber offen war nicht.
Ob da jetzt aber flatterband reicht oder ein Zaun her muß weiß ich auch nicht.
Edti: Laut dem letzten Beitrag
HIER muß der Parkplatz nur als Privatgrund gekennzeichnet sein. Obs verlässlich ist weiß ich nicht.
Auch in dem Beitrag erwähnt und wichtig: Plane drunter, sonst machts Ordnungsamt mucken falls er öl oder ähnliches verliert...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cossie« (15. Februar 2007, 20:03)