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Benedict

unregistriert

1

Samstag, 3. März 2007, 19:39

Anwaltsschreiben von PayPal

Hallo,
ich dachte ich müsse mich mit diesem Thma nicht an euch wenden aber okay.
Ich habe mir im Sommer 2006 einen Laptop-akku vià ebay bestellt.
Der akku kam aus Taiwan und die bezahlung erfolgt ausschlieslich über paypal.
Also kam dann irgendwann der akku mit einigen an mehrkosten durch zoll (Im bewertungprofil des verkäufers deutlich zu lesen, dass es nirgends stand, das mehrkosten entstehen können!).
So...also das geld wieder zurücküberweisen. Dank lastschriftverfahren von PayPal ist das kein großer akt. Kurz der bank bescheid sagen und das geld wird wieder zurücküberwiesen.

So nun kam also vor kurzem ein Schreiben einer Anwaltsagentur, die im Auftrag von Paypal 81€ will.
Das zahlten wir natürlich nicht, da ich 1. Noch nicht geschäftsfähig war, 2. nirgends ersichtlich war, dass es mehr kostet als erwartet und 3. wir die ware zurückschikten.

So also...der guten Frau Anwältin angerufen und ihr das ganze verklikert, wie das ausschaut.
Also mfg...gespräch beendet.
Ein Monat später der nächste brief von besagter Anwältin... 81€ + mahngebühren.
Also habe ich mich an meinem Freien tag mal an den PC gesetzt und nachfporschungsarbeit betrieben.
bewertungsprofil ausgedrukt, won ersichtlich ist, das die verkäuferin nirgends darauf hinweist, dass mehrkosten entstehen.
Desweiteren habe ich mich bei der Zustellfirma erkundigt, wo denn das Paket geladet ist. Und siehe da... fedEx hat mir bestätigt, dass der Akku wieder heil und unbeschadet in Taiwan angekommen ist. Kooperativ wie die netten leute waren, faxten sie mir gleich den Lieferschein her, auf dem ersichtlich war, wo das Paket hinging und wegen der unterschrift war auch ersichtlich, dass es angekommen ist!
daraufhin hat meine mom mit der Anwältin telefoniert und den bestellschein komentarlos hingefaxt.
Nun liegt doch tatsächlich heute wieder ein Brief im Briefkasten, mit der forderung 137,55€ zu zahlen.
Was soll ich den eurer meinung nach jetzt tun?
Einen Anwalt einschalten oder nochmal mit denen telefonieren?!
nunja...ich hoffe ihr könnt mir helfen.

grüße Bene
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Registrierungsdatum: 25. April 2006

Beiträge: 1 593

2

Samstag, 3. März 2007, 19:46

ignorieren

mehr als nen prozess könnense ja net machen und den gewinnst du mit denen beweisen locker...

cya
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Registrierungsdatum: 24. August 2006

Beiträge: 1 497

Wohnort: berlin

3

Samstag, 3. März 2007, 19:58

also ich glaube kaum, dass der verkäufer da auf iwas hinweisen muss. das es ausserhalb der EU zölle gibt sollte wohl jedem klar sein.
also kein plan ob du da wirklich vom vertrag zurücktreten konntest.
..aber kann dir hier bestimmt noch jmd sicher sagn.
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Ra@ZZ125

unregistriert

4

Samstag, 3. März 2007, 20:07

Naja wenn er nicht geschäftsfähig war ist die ganze sache so oder so fürn arsch.
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Benedict

unregistriert

5

Samstag, 3. März 2007, 20:23

bedingt geschäftsfähig...sry^^

war 16.
trotzdem ned voll geschäftsfähig...
Und das es zölle gibt war mir ja auch klar...aber ned jeder denkt in dem adrenalinrausch beim bieten darüber nach. Und wenn es das gibt, sollte es zumindest im angebot stehn!

Ich bin kein Mensch der andere bescheißt oder sowas.
der rückversand zu übernem...damit hätte ich ned allzugroße probleme. Ist okay...aber für ein prudukt zu zahlen, das der Verkäufer schon wieder hat - und wer weiß...vll. auch schon wieder verkauft - 81€ zu nehmen finde ich erlich gesagt hinterlistig und gemein!
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Registrierungsdatum: 20. Juni 2004

Beiträge: 952

Bike: Honda CBR 125 R offen

Wohnort: Friedrichshafen, Stadt der Asylanten :D

6

Samstag, 3. März 2007, 20:30

RE: Anwaltsschreiben von PayPal

Zitat

Original von Benedict
Das zahlten wir natürlich nicht, da ich 1. Noch nicht geschäftsfähig war


Rofl ja das ham wir gerne ... immer einen auf dicke Hose machen, und meinen man darf ja schon alles, aber dann mit so nem Scheiß rausreden wollen!! Und jetzt auch noch Mutti alles regeln lassen, ne?

Echt ne hart Sache, solche Möchtegern-Erwachsenen :rolleyes:

Zitat

Original von Wallimar
Der O.mus verteilt Freibier aufm YBC?! 8o

:daumen:
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Benedict

unregistriert

7

Samstag, 3. März 2007, 21:06

lol...wenn du meinst.
Ach ja...eine telefonat hat meine mom gemacht. der rest war ich!
und nun spar dir die blöden komentare und trage was sinnvolles zum thema bei!

...und wer spricht von möchtegern erwachsenen?
ich werde ja wohl was bei ebay bestellen dürfen, ne?
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Registrierungsdatum: 20. April 2005

Beiträge: 1 599

Bike: kleiner frosch

Wohnort: Bad Essen

8

Samstag, 3. März 2007, 21:20

du kannst da mit 16 eigentlich gar nichts bestellen ! wenn dann über den account deiner ma ... das argument mit beschränkt geschäftsfähig zieht da dann nicht so richtig !
ich würd sagen du zahlst die kohle lieber ! immerhin hast du was bestellt und ohne grund wieder zurückgeschickt ! wieso sollte die firma oder der verkäufer dann den Versand und den ganzen aufwand sich nicht bezahlen lassen - nur weil du dir nicht im klaren bist, dass auf importierte Ware Zollerhoben wird ? die kosten werden immer mehr und ich würds nicht drauf ankommen lassen ...
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da_meat

war: /v)e@T

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2003

Beiträge: 2 307

Bike: Goldwing

Wohnort: Burkina Faso

9

Samstag, 3. März 2007, 21:35

Zitat

Original von Benedict
ich werde ja wohl was bei ebay bestellen dürfen, ne?


nö kurzer, du bist ja net geschäftsfähig
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

10

Samstag, 3. März 2007, 23:01

falsch, alles unter 100€ fällt unter den taschengeldparagraphen, in dem bereich ist er quasi geschäftsfähig. die masche ist abzuhaken.

was sagt denn die dämliche anwältin dazu dass sie immer wieder briefe schickt? wird ja nicht so unkommentiert bleiben?!



wies bei ebay mit 16jährigen ausschaut weiss ich nicht, genauso wenig wäre ich mir sicher dass man im internationalen handel ware einfach so zurückschicken kann. in D mag das gehen, aber nach taiwan?!
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silent_one

unregistriert

11

Samstag, 3. März 2007, 23:06

PayPal wird jedenfalls mit sicherheit nicht klagen. Auf die ladungsfähige Adresse warten bis heute hunderte geprellte...

Lies mal bissl in den eBay Foren! Wobei da natürlich so einiges zensiert wird =)
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Benedict

unregistriert

12

Samstag, 3. März 2007, 23:34

Zitat

Original von da_meat

Zitat

Original von Benedict
ich werde ja wohl was bei ebay bestellen dürfen, ne?


nö kurzer, du bist ja net geschäftsfähig

=)

Zitat

seventeen17

du kannst da mit 16 eigentlich gar nichts bestellen ! wenn dann über den account deiner ma ... das argument mit beschränkt geschäftsfähig zieht da dann nicht so richtig !
ich würd sagen du zahlst die kohle lieber ! immerhin hast du was bestellt und ohne grund wieder zurückgeschickt ! wieso sollte die firma oder der verkäufer dann den Versand und den ganzen aufwand sich nicht bezahlen lassen - nur weil du dir nicht im klaren bist, dass auf importierte Ware Zollerhoben wird ? die kosten werden immer mehr und ich würds nicht drauf ankommen lassen ...


nunja...der account läuft theoretisch unter meinem dad. Also zumindest die adresse.
Das Konto und die lieveranschrift gehört zu mir.
Ach wenn mein scanner gehen würde, würde ich nen brief reinstellen aber da er ned geht, muss ich es morgen halt mal abtippen.
Naja...aufjedenfall steht da drin, dass das alles ja nicht mit dem verkäufer zu tun hat, sondern mit paypal.
Die 80€ sind ned an den verkäufer zu zahlen sondern an paypal.
Zwischenzeitlich habe ich ne mail an den verkäufer geschrieben:

Zitat


Dear batteryforking (shoptop88),

as you already know, we have a lot of difficulties with the delivery of our battery (battery Pack UN 251S1C1-P) back to you (FedEX August16,2006, which we ordered in july 2006.

We still get mail from a lawyer, who asks us to pay the 81 Euros plus the dues, ignoring the fact, that we already showed the evidence of the shipping back to you.
We would like you to take care of this problem and ask PAYPAL to stop this, to avoid further costs, because we already contacted our lawyer too.

Please contact us within 5 days, otherwise we have to take further steps.

Kind regards,


nun schauen wir mal...
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Registrierungsdatum: 16. April 2003

Beiträge: 1 638

Bike: KTM LC 2 jetzt: KTM LC4 620 Super Competition

Wohnort: Stuttgart/Esslingen

13

Sonntag, 4. März 2007, 03:53

RE: Anwaltsschreiben von PayPal

Zitat

Original von Benedict
Hallo,
ich dachte ich müsse mich mit diesem Thma nicht an euch wenden aber okay.
Ich habe mir im Sommer 2006 einen Laptop-akku vià ebay bestellt.
Der akku kam aus Taiwan und die bezahlung erfolgt ausschlieslich über paypal.
Also kam dann irgendwann der akku mit einigen an mehrkosten durch zoll (Im bewertungprofil des verkäufers deutlich zu lesen, dass es nirgends stand, das mehrkosten entstehen können!).
So...also das geld wieder zurücküberweisen. Dank lastschriftverfahren von PayPal ist das kein großer akt. Kurz der bank bescheid sagen und das geld wird wieder zurücküberwiesen.

So nun kam also vor kurzem ein Schreiben einer Anwaltsagentur, die im Auftrag von Paypal 81€ will.
Das zahlten wir natürlich nicht, da ich 1. Noch nicht geschäftsfähig war, 2. nirgends ersichtlich war, dass es mehr kostet als erwartet und 3. wir die ware zurückschikten.

So also...der guten Frau Anwältin angerufen und ihr das ganze verklikert, wie das ausschaut.
Also mfg...gespräch beendet.
Ein Monat später der nächste brief von besagter Anwältin... 81€ + mahngebühren.
Also habe ich mich an meinem Freien tag mal an den PC gesetzt und nachfporschungsarbeit betrieben.
bewertungsprofil ausgedrukt, won ersichtlich ist, das die verkäuferin nirgends darauf hinweist, dass mehrkosten entstehen.
Desweiteren habe ich mich bei der Zustellfirma erkundigt, wo denn das Paket geladet ist. Und siehe da... fedEx hat mir bestätigt, dass der Akku wieder heil und unbeschadet in Taiwan angekommen ist. Kooperativ wie die netten leute waren, faxten sie mir gleich den Lieferschein her, auf dem ersichtlich war, wo das Paket hinging und wegen der unterschrift war auch ersichtlich, dass es angekommen ist!
daraufhin hat meine mom mit der Anwältin telefoniert und den bestellschein komentarlos hingefaxt.
Nun liegt doch tatsächlich heute wieder ein Brief im Briefkasten, mit der forderung 137,55€ zu zahlen.
Was soll ich den eurer meinung nach jetzt tun?
Einen Anwalt einschalten oder nochmal mit denen telefonieren?!
nunja...ich hoffe ihr könnt mir helfen.

grüße Bene



Mein Tip, nich hier im Forum nachfragen, wo der Altersschnitt bei 17-18 Jahren liegt
www.hellobuy.de | zuschlagen!
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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 088

Wohnort: Leutenbach

14

Sonntag, 4. März 2007, 04:50

Zitat

Original von Chris_RS
falsch, alles unter 100€ fällt unter den taschengeldparagraphen, in dem bereich ist er quasi geschäftsfähig. die masche ist abzuhaken.


§ 110 hängt eigtl vorrangig vom Sinn und Zweck der Überlassg des gesetzl Vertreters ab. Der SachV gibt zuwenig Anhaltspunkte um § 110 konkret auszuschließen und damit einen wirks Vertragsschluss anzunehmen. In jedem Fall immer zu problematisieren wird aber die Gefahr der Erfüllung eines Betrugsdeliktes sein, sofern man diese Rechtsinstitution für sich in Anspruch nehmen wollte; selbstverstdl mit daraus folgenden Schadensersatzford aus §§ 823ff. Unabh davon stellt sich aber ohnehin schon die Frage, welches Recht anzuwenden sein wird und ob damit überhaupt Minderjährigkeitsregelungen eingreifen; auch dafür gibt der SachV zu wenig Auskunft.

Zitat

Original von Chris_RS
wies bei ebay mit 16jährigen ausschaut weiss ich nicht, genauso wenig wäre ich mir sicher dass man im internationalen handel ware einfach so zurückschicken kann. in D mag das gehen, aber nach taiwan?!


Die freie Rechtswahl ist mWn bei Fernabsatz-Verbrauchervertr in Bezug auf die für den Verbr günst Widerrufsrechte insofern eingeschränkt, als dass hierfür dt Recht für in Deutschland in deutscher Sprache anbietende Verkäufer gilt [s. a. EGBGB 29 (IPR)].
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Kwailo

unregistriert

15

Sonntag, 4. März 2007, 06:29

wehehe falk du bis sone birne deine namen sind immer die geilsten. aber so kann ich dir ja ncihtmal liebesbotschaften per pm schicken und oft online bei icq biste auch nciht mehr... ;(



zum thread:
ich würde vielleicht mal die anwältin wenn ich schon 3 mal mit der telefoniere auch fragen warum die immer wieder was schickt. oder worüber redet ihr sonst wenn ihr da anruft. ja frau müller, bei uns wachsen auch schon die ersten maiglöckchen, der frühling kommt, ne? und wegen meinem sohn, da sprechen wir dann irgendwann nochmal, ne? tschüssing!
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