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Thanatos

unregistriert

61

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 15:56

nenene den lappen noch nich ma ganz in der tasche und schon am verstoßen gegen die STVO..... *Zeigefingererheb* Getönte Miniblinker, sind die denn auch erlaubt????? *Zeigefingerwiedersenk* richtig so, wenn schon dann sollte dir karre auch geil aussehen!
oder einfach ganz ab mit den dingern!

"§54 Fahrtrichtungsanzeiger:
[...]
5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
[...] Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern [...]"

Na wenn das so is :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thanatos« (12. Dezember 2002, 15:57)

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Mafti

unregistriert

62

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 16:04

Meine sind getönt und haben sogar TüV!
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WELLYBOB 16

unregistriert

63

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 17:48

meint ihr die kmzahl ist zu hoch???
wieviel währe denn gut für ne gebrauchte? also auch zu so nem preis.
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WELLYBOB 16

unregistriert

64

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 17:49

in der preisklasse geht das eigentlich erst so ab 20.000 los
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WELLYBOB 16

unregistriert

65

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 18:05

kann man nicht in einer werkstadt denn motor überprüfen lassen und teile erneuern das kein kolbenfresser mehr droht???
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Mafti

unregistriert

66

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 20:47

Eigentlich ja, wenn sie gut gepflegt ist, sollte sie ihre 30000 laufen. Ich hab meine (9980km) für 2400€ bekommen. Normaler Weise würde ich auch 10000km sagen, aber wenn das geld nicht reicht, also, es ist Yamaha, da sollte das rund laufen!

...Wenn gepflegt eben.
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WELLYBOB 16

unregistriert

67

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 21:24

@Matthias König
wo hast du dir dein bike gekauft?
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Thanatos

unregistriert

68

Donnerstag, 12. Dezember 2002, 22:22

oh ja, sehr technisch hochwertige aussage.. is halt yamaha....

klar kannste das alles überprüfen lassen, kostet halt nur und ob der verkäufer das vor verkauf machen lässt is so ne sache...
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Beiträge: 3 322

Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50

Wohnort: Wien

69

Freitag, 13. Dezember 2002, 11:35

Zitat

Original von Thanatos
"§54 Fahrtrichtungsanzeiger:
[...]
5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
[...] Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern [...]"


Soweit ich weiß, ist es so, daß ein Hersteller ein Leichtkraftrad ohne Blinker typisiert bekommen würde, daß, wenn es aber einmal mit Blinker typisiert ist, man die nicht einfach abmontieren darf.
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
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Beiträge: 2 261

Bike: ktm

70

Freitag, 13. Dezember 2002, 15:04

ich hab eh den super fang gemacht
5000km top gepflegt für 1800 € :rolleyes:
brumm
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Mafti

unregistriert

71

Freitag, 13. Dezember 2002, 16:12

Also entweder ist das totaler scheiß, ne unfallmaschine oder der Typ war saudämlich! Das ist doch fast geschenkt!

@ Wellyboy:
Privat


@Thanatos: Damit ist gemeint, dass man auf das Ding vertrauen kann!
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Thanatos

unregistriert

72

Freitag, 13. Dezember 2002, 16:25

@kuno müsste das nich dann in meinem fahrzeigschein irgendwo vermerkt sein dass ich blinker brauche? ich mein so zwecks kontrolle, angenommen ich hab wirklich keine mehr dran um nen bischen zu provozieren, wie wollen die mir denn nachweisen dass da welche dran gehören?
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Wohnort: Wien

73

Freitag, 13. Dezember 2002, 16:42

Ist im Typenschein nicht ein Bild von dem Fahrzeug, wo man sieht ob es mit oder ohne Blinker typisiert ist?
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
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Thanatos

unregistriert

74

Freitag, 13. Dezember 2002, 16:55

was ist ein typenschein? meinst du den fahrzeugschein den ich immer mit mir rumschleppen muss? wenn ja dann kann ich definitiv sagen dass da kein bild drin is und sons hab ich nur führerschein mit und der hilft da auch wenig weiter....
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WELLYBOB 16

unregistriert

75

Freitag, 13. Dezember 2002, 17:07

hey Matthias König ich heiße nicht "WELLYBOY" X(
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