Original von Iceman767
Gibts von ATU ne HP ??!!
klickst Du hier !!
c/u on the road... mikesch
@alle ...
sämtliche Beleuchtungseinrichtungen an einem Kraftfahrzeug unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. gg
Zusatzscheinwerfer (Nebel-/Fernlicht) sind grundsätzlich erlaubt (ABE), aber nicht vorgeschrieben = kannst Du anbauen, mußt Du aber nicht.
Nur... wenn sie dran sind müssen sie auch funktionieren.
Ansonsten gibt es (wie immer in Deutschland

) Vorschriften wie solche Beleuchtungseinrichtungen aussehen dürfen und wie/wo sie angebracht werden dürfen.
Beleuchtungseinrichtungen wie das Fahradrücklicht sind so gesehen ebensowenig erlaubt wie diese vor Jahren sehr beliebten "David Hasselhoff- Knight Rider"-Leuchtstäbe für den PKW-Kühlergrill oder das Anbringen von Rundumleuchten (speziell in bestimmten Farben).
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Weiß jemand ob eine Nebelschlußleuchte am Moped erlaubt ist???
edit: jetzt sind grad n paar Pics reingekommen - sieht teilweise recht geil aus!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mikesch« (13. Juni 2002, 12:16)