Original von TW
die dürfen das ding nicht mal anfassen! bei einem bestätigten tatbestand dürfen die es über einen sachvollständigen (tüff) einziehen!
Die Bullen dürfen dir dein Moped beschlagnahmen!! Ohne Probleme!! Muss nur später vom Richter überprüft werden obs Rechtens war und dann (so zu sagen) erst den Bescheid zum Beschlagnahmen erteilen! weil eigentlich darf die Polizei sowas nicht, z.B. auch nicht einfach eine Wohnung durchsuchen! das gecht nur mit richterlicher Anordnung! Aber wenn z.B: Gefahr im Verzug ist dann dürfen die das doch, müssen das dann aber später auch beweisen!
Offene Entöpfe können auch beschlagnahmt werden!
Polzei ist die "Exutive", sie darf nur handeln, die Ausführende Gewalt ! Der Richter ist die "Legeslative" die Gesetzgebende Gewalt!