Mittwoch, 18. Juni 2025, 20:26 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.


Steven

unregistriert

16

Sonntag, 7. April 2002, 20:36

ups

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Steven« (7. April 2002, 20:39)

  • Zum Seitenanfang

Steven

unregistriert

17

Sonntag, 7. April 2002, 20:39

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 17. Februar 2002

Beiträge: 325

Bike: CBR 600 RR

18

Sonntag, 7. April 2002, 20:39

Naja auf jeden Fall würde ich die die Maschine testen lassen, bevor die stillgelegt wird und du zum TÜV vorrollen musst. Falls die BB aktiv ist natürlich :D
  • Zum Seitenanfang

Steven

unregistriert

19

Sonntag, 7. April 2002, 20:40

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.


Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München
Dank an: Thomas "The Duke"
  • Zum Seitenanfang

Steven

unregistriert

20

Sonntag, 7. April 2002, 20:43

Re:

Zitat

Original von Eraser
Naja auf jeden Fall würde ich die die Maschine testen lassen, bevor die stillgelegt wird und du zum TÜV vorrollen musst. Falls die BB aktiv ist natürlich :D



was heisst stillegen? die sagen halt! moment du darfst das ding nimemr fahren! das heisst nur das du heimschieben musst oder so!!!!

und der mängelbericht is ja fürn popo! einfach drosseln und innerhalb 2 wochen prüfen lassen......
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 1 326

Bike: Duc

Wohnort: Baden-Württemberg

21

Sonntag, 7. April 2002, 20:52

ja können die gleich her gehn und sagen , bitte zum TÜV folgen ???

meim kumpel sein mofa ham se beschlagnahmt der hatte volles programm 80er satz, keinen Luffi, dreier Krümmer usw. , der witz ist wohl der dass nacher im Mängelbericht nur gestanden ist dass der Reifen nicht den gesetzlichen bestimmungen entspricht und da frag ich mich ob die gutachter entweder zu blöd sind oder einfach nur gutmütig ???
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 26. März 2002

Beiträge: 114

22

Sonntag, 7. April 2002, 20:57

wenn du glück hast drücken die ein auge zu, nur die motorradbullen sind hartneckig!
  • Zum Seitenanfang

Steven

unregistriert

23

Sonntag, 7. April 2002, 20:57

können sagen! aber ob dus musst is das andere! das is alles so verzwickt und am ende hast du eh imemr die schlechteren karten!

wäre mal nicht verkehrt wenn einer von euch kontakte zu nem rechtsanwalt hätte, der villeicht so nett wäre dazu stellung zu nehmen! wärte auch gut wenn Falk oder so das protokollieren würde für die Page!

so auf die Tour "Was wäre wenn?!"
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

24

Sonntag, 7. April 2002, 22:27

also wenn ich mir jetzt nen tuningkrümmer ohne abe dranbaue und die mich anhalten und die das merken, weil der arsch laut is und weil fett spes racing draufsteht dann dürfen die net sagen, junge, ausweiß raus, den autoführerschein machst du dann wohl erst mit 21?
ich sag dann einfach, sehr geehrter herr polizeibeamter, erstellen sie doch einen mängelbericht und wir sehen und beim tüv in 2 wochen wieder, baue zuhause einfach den anderen dran und keiner kann was sagen?
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. November 2001

Beiträge: 170

Bike: KTM LC 2(mit SPES anlage)

Wohnort: Bayern:85462 Reisen

25

Sonntag, 7. April 2002, 23:11

Wenn die mich Kóntrollieren und ich steh an der Ampel oder ich fahr hinter mehreren Autos hinterher(langesamger geschwindigkeit) und winken mich raus und fragen mich ob sie das moped testen dürfen sag ich das ich meinen Kolben einfahren muss und unter den Umständen nicht getestet werden darf.Die können mich mal die kriegen keine 500DM sprich 250Euro von mir für eine Nachschulung jetzt fahre ich 1 1/2 Jahre da schaff ich die restliche Zeit auch noch hoff ich mal
Verkaufe Teile für KTM LC 2 z.B: Seitenständer,45er Alu Kettenrad
PSYCHO RACING
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

26

Montag, 8. April 2002, 17:07

haben die dich schonmal angehalten? das mit dem einfahren is ne gute idee.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 21. März 2002

Beiträge: 31

Bike: Aprilia RS 125 '99

27

Montag, 8. April 2002, 17:43

Seit meinem 15. Geburtstag fahr ich n getunten MBK Nitro ( http://www.mbknitro.de ). Den hab ich zu meinem 16. verkauft und mir ne Aprilia RS 125 besorgt. Die ist noch offen und mich hat noch nie die Bullerei angehalten. Ganz im Gegenteil, bei uns im Allgäu winken die ****** einen sogar noch zu! <- Machen sie zwar woanders auch, aber bei uns halt ohne Kelle! ;)
Vor mir die leere Straße, was hinter mir ist interessiert mich nicht!

Ich habe nichts gegen Beamte - sie tun ja nichts!

http://www.aprilia-rs-125.de

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aprilia-RS-125« (8. April 2002, 17:46)

  • Zum Seitenanfang

Jung

Deutschlehrer

Registrierungsdatum: 5. September 2001

Beiträge: 3 081

Bike: Honda NS125R, Yamaha TZR Belgarda, Honda MT8

Wohnort: Langenfeld(nähe Köln)

28

Dienstag, 9. April 2002, 10:43

hier läufts andersrum, hier winken die moppedfahrer den bullen zu : :)34



@ TW: Sachvollständiger LOL
is it the sadness that makes me hear the music
or is it the music that makes me feel sad ?
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. April 2002

Beiträge: 15

Bike: hab nichmal einen moped-Führherschein

Wohnort: um Stuttgart drumrum

29

Dienstag, 9. April 2002, 15:23

Aber die dürfen ja auch deinen kompleten geldbeutel und klamotten auf Drogen filzen!! Oder etwa auch nich?

Beim Auto hab ich auch schon gehört, dass die einfach schon mit einer dB-Lautstärkenmessgerät+Prüfer am Strassenrand standen?

Arschgef**** seid ihr auf jeden Fall wenn ihr dann ein Unfall baut. Ob schuldig oder nicht gibs dann auf jeden Fall Stress!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 9. April 2002

Beiträge: 6 935

Bike: KTM 690 SMC-R ´12, Suzuki RM-Z450 Supermoto ´09, MV Agusta Brutale 800RR ´24

Wohnort: Remschcoast

30

Dienstag, 9. April 2002, 20:08

Der einfachste weg ist, ihr legt euch ein grosses Nummernschild zu.
Man braucht einfach nur bei der Zulassungsstelle sagen: Ich hätte aber lieber so eins da, dass sieht besser aus, und schon hat man keine Probleme mehr mit den Bullen.
Die halten einen nicht an, wollen nix wissen, ihr dürft halt nur nicht mit 120 durch die gegend heizen und euch dann erwischen lassen.
Straße nass, Fuß vom Gas
Straße trocken, drauf den Socken

Völliger quatsch!

Straße nass, trotzdem Spass
Straße trocken, noch mehr rocken


Diese Weisheit wurde ihnen präsentiert von der Quattro GmbH
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten