Freitag, 2. Mai 2025, 09:53 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


silent_one

unregistriert

1

Sonntag, 3. Oktober 2004, 20:42

privates grundstück... darf man fahren oder nicht?!

hallo,

Sonntag der 3.10.04

Tatort: Tankstelle/Werksatt

Fahrer: andi 13 Jahre

Bike: Simson S51



Frage: darf man auf einem privatem grundstück(priv. tankstelle wir kennen den besitzer sehr gut!...sonstags geschlossen) ohne farerlaubniss fahren oder nicht? wie ist das fahren auf privatgrundstücken gesetzlich geregelt?!

bitte nur antworten wenn ihr euch auch wirklich auskennt! :rolleyes:
  • Zum Seitenanfang

matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

Registrierungsdatum: 2. September 2002

Beiträge: 8 445

2

Sonntag, 3. Oktober 2004, 20:48

war da ein zaun drumherum und wenn ja, war da ein geschlossener ausgang ?

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 22. September 2004

Beiträge: 66

Wohnort: Österreich

3

Sonntag, 3. Oktober 2004, 20:55

Auf privatem Grund darf man alles ohne jegliche Fahrerlaubnis fahren. Bei "fremden" Grundstücken darf man mit Erlaubnis des Eigentümers ebenso machen, was man will.
Da Tankstellen ja üblicherweise direkt an der Straße liegen wärs wohl sinnvoll, irgendeine Form der Absperrung aufzustellen, um jegliche Probleme von vornherein auszuschließen. Und sei es nur, dass die Kieberer fragen, was du da machst.


edit: ein Bekannter hat sich mal zusammen mit ein paar Kollegen (alle zw. 12 und 15 Jahren) einen Wald-und-Wiesen-Buggy zusammengebastelt und ist durch den zum Grundstück gehörenden Wald geheizt. Ebenso über ein unbenütztes Feld eines Bekannten Landwirten. Hat keine Probleme gegeben.
Die Polizei, dein Freund und Hundekuchen.

http://www.fucking.at

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schmax« (3. Oktober 2004, 20:58)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002

Beiträge: 476

Bike: Yamaha FZR 1000 EXUP Auto: Ford Mondeo Turnier und weitere...

Wohnort: nähe Nürnberg

4

Sonntag, 3. Oktober 2004, 20:57

muss wie gesagt vom öffentlichen verkehrsraum abgetrennt sein. wird ne tankstelle wohl nich sein...

mist, finde die stelle nicht...
...control is nothing without power...

Mopped #7: Yamaha FZR 1000 EXUP
Alles unter 1000,0 cm³ ist ein Mofa.
AAA - Anti-Angststreifen-Allianz :so:
  • Zum Seitenanfang

Stefan

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 5 589

Bike: VTR 1000 SC36, DT125R , Toyo Celica T20

Wohnort: Oldenburg

5

Sonntag, 3. Oktober 2004, 20:58

Zitat

Original von matze_w
war da ein zaun drumherum und wenn ja, war da ein geschlossener ausgang ?


Auf ner Tankstelle wohl nicht... von daher NEIN...
Gruß Stefan
  • Zum Seitenanfang

silent_one

unregistriert

6

Sonntag, 3. Oktober 2004, 21:58

nein kein zaun oder sonstiges. es ist mehr werkstatt als tankstelle... naja. mit welchen strafen hat man zu rechnen?! falls mal was is.
  • Zum Seitenanfang

Err0r

unregistriert

7

Sonntag, 3. Oktober 2004, 22:36

oh oh schwarzfahren ist übel

da gibts dann halt sowas wie

"fahren ohne führerschein"
"versicherungsbetrug"
villeicht auch noch gefährdung des straßenferkehrs ... aufjeden fall übel
  • Zum Seitenanfang

Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

8

Sonntag, 3. Oktober 2004, 22:42

habt ihr keine Parkplätze oder Feldwege?!
Muss das an ner Straße sein?
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

9

Sonntag, 3. Oktober 2004, 22:43

auf privatgrundstück darfst alles fahren, solange das grundstück von der straße durch zaun oder schranke ode irgendwas abgetrnnet ist. wenn keine abtrennung vorhanden, gehörts zum geltungsbereiche der stvo. dann darfst du da net fahren.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
  • Zum Seitenanfang

silent_one

unregistriert

10

Sonntag, 3. Oktober 2004, 22:43

Zitat

Original von Err0r
oh oh schwarzfahren ist übel

da gibts dann halt sowas wie

"fahren ohne führerschein"
"versicherungsbetrug"
villeicht auch noch gefährdung des straßenferkehrs ... aufjeden fall übel



oh bitte schwarzfahren höft sich so kriminell an da bekommt man ja ein schlechtes gewissen^^

ja leute wo leben wir wenn ich nicht mal auf einem privatgrundstück fahren darf. wenn ich bei mir zu hause das hoftor auflasse und mitm moped(ohne zulassung) fahre bekomme ich also eine anzeige (im extremfall) wegen fahren ohne versicherungsschutz etc. ?!

ich möchte den § in welchem das geregelt ist. falk ich bitte um aufklärung ;-)


Zitat

Original von Kingmueller
habt ihr keine Parkplätze oder Feldwege?!
Muss das an ner Straße sein?


feldweg sowie parkplatz kommt sich aufs gleiche raus. außerdem ist die tanke auch ein stellplatz für autos(schrot). daher auch "parkplatz"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »silent_one« (3. Oktober 2004, 22:46)

  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

11

Sonntag, 3. Oktober 2004, 23:31

Zitat

Original von Err0r
oh oh schwarzfahren ist übel

da gibts dann halt sowas wie

"fahren ohne führerschein"
"versicherungsbetrug"
villeicht auch noch gefährdung des straßenferkehrs ... aufjeden fall übel


Kaum hatte man das Thema mal ein paar Wochen nicht, machen sich schon wieder die ganz typischen Irrglauben breit, die beim Stammtisch von den Ex-Kreidlerrockern losgelassen werden. Jedenfalls alle drei Sachen falsch.

1. Straftat ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn der Führerschein ist nur ein Dokument der Fahrerlaubnis. Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Knöllchen geahndet wird.

2. Versicherungsbetrug entfällt - man betrügt doch die Versicherung nicht?! Man fährt auch nicht ohne Versicherungsschutz, wie so gerne angenommen wird. Das wiederum tritt nur ein, wenn das Fahrzeug gar nicht versichert ist.

3. Gefährdung des Straßenverkehrs gibt es nicht als eigentliche Straftat


Die Anzeige lautet also auf Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zitat

Original von silent_one
oh bitte schwarzfahren höft sich so kriminell an da bekommt man ja ein schlechtes gewissen^^


Wird auch zur Kleinkriminalität hinzugezählt.

Zitat

Original von silent_one
ja leute wo leben wir wenn ich nicht mal auf einem privatgrundstück fahren darf. wenn ich bei mir zu hause das hoftor auflasse und mitm moped(ohne zulassung) fahre bekomme ich also eine anzeige (im extremfall) wegen fahren ohne versicherungsschutz etc. ?!


Ist bisschen komplizierter.

Die Erklärung von oben stimmt. Das Grundstück muss erkennbar(!) vom Straßenverkehr abgetrennt sein. Grundstücke mit einem Tor sind abgetrennt, wenn das Tor geschlossen oder zumindest nur unregelmäßig offen ist. Ein Supermarkt-Parkplatz mit einem Tor hingegen ist während den Öffnungszeiten nicht abgetrennt, weil es erkennbar befahren werden kann. Angenommen das Tor wäre am Sonntag hingegen ganztags geschlossen, sieht es anders aus. Ist der Parkplatz generell geöffnet, also nicht irgendwie eingezäunt oder abgeschlossen, gilt er als befahrbar.

Eine Tankstelle ist natürlich befahrbar und daher nicht abgeschlossen. Ein Werkstattgelände, bei dem nur ab und an das Tor öffnet zählt zum abgeschlossenen Gebiet.

Zitat

Original von silent_one
ich möchte den § in welchem das geregelt ist. falk ich bitte um aufklärung ;-)


§ 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
§ 2 StrG (Öffentliche Straßen) - aus dem Umkehrschluss zieht man dann, was abgeschlossene Grundstücke sind
  • Zum Seitenanfang

silent_one

unregistriert

12

Montag, 4. Oktober 2004, 00:09

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Err0r
oh oh schwarzfahren ist übel

da gibts dann halt sowas wie

"fahren ohne führerschein"
"versicherungsbetrug"
villeicht auch noch gefährdung des straßenferkehrs ... aufjeden fall übel


Kaum hatte man das Thema mal ein paar Wochen nicht, machen sich schon wieder die ganz typischen Irrglauben breit, die beim Stammtisch von den Ex-Kreidlerrockern losgelassen werden. Jedenfalls alle drei Sachen falsch.

1. Straftat ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn der Führerschein ist nur ein Dokument der Fahrerlaubnis. Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Knöllchen geahndet wird.

2. Versicherungsbetrug entfällt - man betrügt doch die Versicherung nicht?! Man fährt auch nicht ohne Versicherungsschutz, wie so gerne angenommen wird. Das wiederum tritt nur ein, wenn das Fahrzeug gar nicht versichert ist.

3. Gefährdung des Straßenverkehrs gibt es nicht als eigentliche Straftat


Die Anzeige lautet also auf Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zitat

Original von silent_one
oh bitte schwarzfahren höft sich so kriminell an da bekommt man ja ein schlechtes gewissen^^


Wird auch zur Kleinkriminalität hinzugezählt.

Zitat

Original von silent_one
ja leute wo leben wir wenn ich nicht mal auf einem privatgrundstück fahren darf. wenn ich bei mir zu hause das hoftor auflasse und mitm moped(ohne zulassung) fahre bekomme ich also eine anzeige (im extremfall) wegen fahren ohne versicherungsschutz etc. ?!


Ist bisschen komplizierter.

Die Erklärung von oben stimmt. Das Grundstück muss erkennbar(!) vom Straßenverkehr abgetrennt sein. Grundstücke mit einem Tor sind abgetrennt, wenn das Tor geschlossen oder zumindest nur unregelmäßig offen ist. Ein Supermarkt-Parkplatz mit einem Tor hingegen ist während den Öffnungszeiten nicht abgetrennt, weil es erkennbar befahren werden kann. Angenommen das Tor wäre am Sonntag hingegen ganztags geschlossen, sieht es anders aus. Ist der Parkplatz generell geöffnet, also nicht irgendwie eingezäunt oder abgeschlossen, gilt er als befahrbar.

Eine Tankstelle ist natürlich befahrbar und daher nicht abgeschlossen. Ein Werkstattgelände, bei dem nur ab und an das Tor öffnet zählt zum abgeschlossenen Gebiet.

Zitat

Original von silent_one
ich möchte den § in welchem das geregelt ist. falk ich bitte um aufklärung ;-)


§ 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
§ 2 StrG (Öffentliche Straßen) - aus dem Umkehrschluss zieht man dann, was abgeschlossene Grundstücke sind



danke...

fazit ich lass den kleinen nicht mehr dort fahren und scheisse für meinen teil auf die gesetze. jedoch würde mich wenn der fall eintreten sollte dennoch das strafmaß interessieren. natürlich ist dabei die reaktion des polizisten zu berücksichtigen aber gehen wir mal vom schlimmsten fall aus. was droht mir wenn ich zb mit einem pocketbike(50ccm keine strasenzulassung) auf dem besagtem gelände fahre?

edit: ohje ich dachte ich vertrag mehr (:)18 ) naja hab einige rechtschreibfehler ausgebessert...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »silent_one« (4. Oktober 2004, 00:10)

  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

13

Montag, 4. Oktober 2004, 09:03

Zitat

Original von silent_one
fazit ich lass den kleinen nicht mehr dort fahren und scheisse für meinen teil auf die gesetze. jedoch würde mich wenn der fall eintreten sollte dennoch das strafmaß interessieren. natürlich ist dabei die reaktion des polizisten zu berücksichtigen aber gehen wir mal vom schlimmsten fall aus. was droht mir wenn ich zb mit einem pocketbike(50ccm keine strasenzulassung) auf dem besagtem gelände fahre?


Ohne es näher bestimmen zu wollen, nehme ich ganz stark an, dass es fallen gelassen würde, sofern man dem Gelände halbwegs Unbefahrbarkeit nachsagen kann - bspw. am Sonntag, wie du oben geschrieben hast. Das Gelände ist zwar theoretisch nicht unbefahrbar, aber du nahmst an es sei ein Privatgrundstück und daher... Da macht in meinen Augen nicht einmal die Polizei den Aufwand.

Wenn nicht, die typischen Dinge: kleine Geldstrafe oder Sozialstunden beim ersten Mal, selten auch Führerscheinsperre. Beim zweiten Mal meistens Geldtrafe, Sozialstunden und Führerscheinsperre.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002

Beiträge: 476

Bike: Yamaha FZR 1000 EXUP Auto: Ford Mondeo Turnier und weitere...

Wohnort: nähe Nürnberg

14

Montag, 4. Oktober 2004, 18:08

übrigens ist es hier DEFINITIV so, dass erst > 50ccm "richtige strafen" verhängt werden. keine ahnung ob das im ermessen liegt oder es ein gesetz dafür gibt.
...control is nothing without power...

Mopped #7: Yamaha FZR 1000 EXUP
Alles unter 1000,0 cm³ ist ein Mofa.
AAA - Anti-Angststreifen-Allianz :so:
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 1. Juni 2004

Beiträge: 348

Bike: Honda CBR PC31 b schwarz/gelb

Wohnort: Hösel

15

Montag, 4. Oktober 2004, 23:08

das möchte ich schwarz auf weiss sehn!!!. weil dann fahr ich damit auf allen parkplätzen wo ich bock drauf hab
RS Termine 2006:

18. Mai Speer Racing Hheim gebucht
3/4 Juli Futz Racing Most gebucht
August/September noch offen


Mein Playboyponny
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten