Mittwoch, 30. April 2025, 15:21 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Nico0711

unregistriert

16

Dienstag, 13. November 2007, 19:35

Zitat

Original von HuloHot
Dankeschön, kann jegliche Form von unterstütung gebrauchen, ist halt verdammt ärgerlich aber lässt sich leider auch nichts mehr dran ändern.


jetzt zieh doch net gleich den schwanz ein. wenn der dich am heck getroffen hat kann ja was net stimmen bei dem? ich mein man kann ja auch ausweichen wenn platz ist. wo steht geschrieben dass man volle möhre draufhalten muss?

ich kann dir nen guten anwalt für verkehrsrecht in stgt empfehlen da kannst dich ja mal unverbindlich beraten lassen.

Biste beim adac? verkehrsrechtschutz ist doch eig ne standardversicherung oder? (bin überversichert vll kommts mir deshalb so vor aber ich mein das hat man doch... )
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 11. Juli 2007

Beiträge: 96

Bike: GSX-R 1000 K7

Wohnort: Hamburch meine Perle

17

Dienstag, 13. November 2007, 20:02

Zitat

Original von Matthias
Naja wegen Probezeit etc. nen Beispiel:

Ein Monat ist von 1. bis zum 31., und nicht wieder bis zum 1., sonst wären es ja ein Monat und nen Tag.

Genau so bei der Probezeit. Also vom 10.11. bis zum 09.11., sonst wären das auch 2 Jahre und 1 Tag...





Aber wenn man es genau nimmt.Und die deutsche Bürokratie nimmt es sehr genau. Gehen 2 Jahre vom 10.11.05 beispielsweise 17Uhr bis zum 10.11.07 17Uhr sonst wären es ja nur 729 Tage.
Nutze den Tag
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 8. Oktober 2006

Beiträge: 1 277

Bike: Rennsemmel und Joghurtbecher

Wohnort: Heilbronn

18

Dienstag, 13. November 2007, 20:14

Also das mit dem Anwalt ist ja alles schön und gut, wir haben uns auch beraten lassen, mein Dad kennt da einige Leute. Da hieß es aber, das es sein kann, das der andere zu schnell war, was lediglich eine Ordnungwidrigkeit war wobei dann höchsten 20% Mitschuld eingeklagt werden könnten oder er mich übersehen hat was er aber wieder anstreiten kann weil ich ja quer vorihm stand und das alles bei Nacht, er mich also nicht hätte sehen können. Dann eben die tatsache das er Vorfahrt hatte. Wär ich Rechtschutz verischert oder beim ADAC was ich (noch) nicht bin wäre das ja kein Problem, nur steht eben die befürchtung nahe das wenn das über das Gericht läuft, und ich kein Recht bekommen sollte, die Kosten für mich ins unermässliche steigen würden. Da versuch ich dann lieber über ein paar ecken und kanten mein Auto relativ Günstig (bester Preis den ich bekommen hab, war ca. 5000€) Reparieren zu lassen und gut ist.
Denken ist Arbeit, Arbeit ist Energie und Energie soll man sparen.


Official Member of "Löwensteiner-Platte-Crew"
  • Zum Seitenanfang

solblo

unregistriert

19

Dienstag, 13. November 2007, 20:51

Wenn du noch in der Ausbildung bist, und nicht über 25 glaube, bist du bei deinen Eltern in deren Rechtsschutz mit drinne, so wars bei mir zumindest.

Und ich weiß net, sone voreilig unterschriebenen Zettelchen kann man bestimmt anfechten, weil bei so einem Unflal kann man ja auch davon ausgehen, das dein Gehirn eventuell geschädigt wurde oder so... *schleudertraume nur ganz leicht oder was weiß ich* Geh zum ARzt , der soll Atestieren das du nach medizinischer Sicht nach so einem Unfall durchaus bewusstseins störungen haben kannst oder so...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solblo« (13. November 2007, 20:53)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001

Beiträge: 3 322

Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50

Wohnort: Wien

20

Dienstag, 13. November 2007, 20:58

Zitat

Original von Motorrad_FANATIKER

Zitat

Original von Matthias
Naja wegen Probezeit etc. nen Beispiel:

Ein Monat ist von 1. bis zum 31., und nicht wieder bis zum 1., sonst wären es ja ein Monat und nen Tag.

Genau so bei der Probezeit. Also vom 10.11. bis zum 09.11., sonst wären das auch 2 Jahre und 1 Tag...





Aber wenn man es genau nimmt.Und die deutsche Bürokratie nimmt es sehr genau. Gehen 2 Jahre vom 10.11.05 beispielsweise 17Uhr bis zum 10.11.07 17Uhr sonst wären es ja nur 729 Tage.

Stimmt genau geht vom 10.11.2005 0:00 Uhr bis 10.11.2007 0:00 Uhr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Probezeit mitten im Tag beginnt.
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 8. Oktober 2006

Beiträge: 1 277

Bike: Rennsemmel und Joghurtbecher

Wohnort: Heilbronn

21

Dienstag, 13. November 2007, 21:00

Ja örgh, schockt mich jetzt, wasn nu richtig? Wenn das ja so wäre hätt ich ja mal richtig derbes pech. Weil ich dann ja noch drin bin.
Denken ist Arbeit, Arbeit ist Energie und Energie soll man sparen.


Official Member of "Löwensteiner-Platte-Crew"
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 11. März 2004

Beiträge: 9 483

Bike: CBR 600 PC35, Kilogixxer K2, WDB 203.061, WDB211.052

Wohnort: Rastatt, Berlin

22

Dienstag, 13. November 2007, 21:12

^^hmm ich kann dir mal n beispiel nennen.
kollege hatte seinen führerschein für auto am 20.04.04 bestanden und bekommen, und am 20.04.06 wurde er trotz gas gebens geblitzt weil er über ne rote ampel gefahren ist.

Probezeit verlängert --> Also kannst dir vorstellen wie der sich in den Arsch gebissen hat.


Sowas am letzten Tag is echt scheisse :wand:
Man müsste die Geduld und Nervenstärke eines Stuhls haben, der muss auch mit jedem Arsch klar kommen. :daumen:
Lass mich Arzt, ich bin durch!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 18. Juli 2003

Beiträge: 554

Bike: Suzuki GSX-R 750 `91

Wohnort: Bracht nähe MönchenGladbach

23

Dienstag, 13. November 2007, 21:26

ich meine mal gehört zu ahbend as strafen erst nach der verurteilung einsetzn und net erst am tag. also wenn per gericht gesagt wird, probezeit verlängert, dann müsstest du bei urteil noch probezeit haben. so ists ja auch bei alkohol. du darfst aj noch so lange fahren bis dir per brief gesagt wird das du nen führerschienentzug hast, erst ab da und net schon ab dem zeitpunkt der "tat"

da würde wieder für dich sprechen, aber ein quer stehendes auto muss man in der nacht sehen, auch wenns vllt dunkel is. es reflektiert ja gut durch kanten das licht. ne teilschuld könnte ich ja versthen also 50% aber 100, nie im leben

und von was für zettelchen redet ihr heir überhaupt?
:daumen-falk:
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2005

Beiträge: 2 727

Bike: GSX-R K6,Grünes Monster aus Fernost, Aprilia rs 125

Wohnort: Heilbronn

24

Dienstag, 13. November 2007, 21:34

Zitat

Original von Yeti
und von was für zettelchen redet ihr heir überhaupt?


Nach nem Unfall oder Vergehen im Straßenverkehr kommen die Beamten ganz net auf dich zu und fragen ob du dir deiner Schuld bewusst bist und das auch mal schnell Unterschreiben könntest.... niemals machen!
Hey du bist gerade unter mir drüber gefahren!


KVZ Racing - Team


MFwAC
  • Zum Seitenanfang

Cossie

*Dirty old Man*

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

25

Dienstag, 13. November 2007, 22:04

würd mich jetzt mal interessieren...

kann man doch sicherlich im nachhinein anfechten, da man nach so einem schweren Unfall natürlich unter Schock steht und in gewissem maße nicht zurechnungsfähig bist.

je nachdem ob irgendwie die möglichkeit besteht würd ich aber nochmal mim Anwalt reden...notbremse ziehen geht immer...und er muß ja als aufmerksamer fahrer gesehen haben das du seine Vorfahrt missachtest und und gegenmaßnahmen einleiten...

oder es war so ein "Arsch dir geb ichs"...muß zugeben das ich den gedanken "danke ich hab vorfahrt kann die kohle brauchen" auch oft genug hab...aber irgendwie hab ichs noch nciht geschafft draufzuhalten....
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 15. September 2002

Beiträge: 1 752

Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

Wohnort: Nähe Köln

26

Dienstag, 13. November 2007, 22:18

Wegen so ner scheisse hab ich an genau diesem Tag kein Fahrzeug bewegt und mir alle Zeit gelassen meinen offenen BOS Pott ans Moped zu schrauben.....
Erst mal als erstes,...
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 6. November 2006

Beiträge: 82

Bike: CBR125R

Wohnort: Karlsruhe

27

Freitag, 16. November 2007, 19:53

Zitat

Original von Yeti
ich meine mal gehört zu ahbend as strafen erst nach der verurteilung einsetzn und net erst am tag. also wenn per gericht gesagt wird, probezeit verlängert, dann müsstest du bei urteil noch probezeit haben. so ists ja auch bei alkohol. du darfst aj noch so lange fahren bis dir per brief gesagt wird das du nen führerschienentzug hast, erst ab da und net schon ab dem zeitpunkt der "tat"


falsch! man darf zwar noch fahren, bis der brief kommt in dem steht, dass man nicht mehr fahren darf. das urteil wird aber nach der rechtslage zum tatzeitpunkt gefällt!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 8. Oktober 2006

Beiträge: 1 277

Bike: Rennsemmel und Joghurtbecher

Wohnort: Heilbronn

28

Freitag, 16. November 2007, 20:10

ja da kann ich dir zustimmen, hab so nen Fall mal bei einem Familienmitglied erlebt.
Also laut meiner Wirtschaftslejhrerin die ich mal gefragt hab meinte sie das es bis einschließlich 9.11.07 geht also der 10.11.07 dann nicht mehr, aber sie würde dafür auch nicht ihre hand ins feuer legen.
Denken ist Arbeit, Arbeit ist Energie und Energie soll man sparen.


Official Member of "Löwensteiner-Platte-Crew"
  • Zum Seitenanfang

alexs

* Peter Lustig *

Registrierungsdatum: 25. Mai 2005

Beiträge: 1 733

Bike: Vespa ET4 125cm³.... Auto: BMW 5er

Wohnort: S / FFM / HD

29

Freitag, 16. November 2007, 23:15

Zitat

Original von Nasses_Wasser
Wegen so ner scheisse hab ich an genau diesem Tag kein Fahrzeug bewegt und mir alle Zeit gelassen meinen offenen BOS Pott ans Moped zu schrauben.....


großes dito.

Warum die Leute immer irgendwelche Zettel unterschreiben und es im Nachhinein bereuen verstehe ich im übrigen nicht.

Leute, gewöhnt euch an einfach garnichts zu unterschreiben wenn ihr irgendwie das Gefühl habt, das es grad nicht der passende Zeitpunkt ist etwas zu unterschreiben.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 25. März 2005

Beiträge: 1 296

Bike: Audi RS4 Avant

30

Samstag, 17. November 2007, 03:36

Hauptsache ist, dass du vor Ort kein Buß- oder Verwarnungsgeld bezahlt respektive akzepiert hast, was deine Schuld besiegeln würde.
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten