Mittwoch, 30. April 2025, 15:21 UTC+2
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Nico0711
unregistriert
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Original von HuloHot
Dankeschön, kann jegliche Form von unterstütung gebrauchen, ist halt verdammt ärgerlich aber lässt sich leider auch nichts mehr dran ändern.
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Original von Matthias
Naja wegen Probezeit etc. nen Beispiel:
Ein Monat ist von 1. bis zum 31., und nicht wieder bis zum 1., sonst wären es ja ein Monat und nen Tag.
Genau so bei der Probezeit. Also vom 10.11. bis zum 09.11., sonst wären das auch 2 Jahre und 1 Tag...
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solblo
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solblo« (13. November 2007, 20:53)
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Original von Motorrad_FANATIKER
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Original von Matthias
Naja wegen Probezeit etc. nen Beispiel:
Ein Monat ist von 1. bis zum 31., und nicht wieder bis zum 1., sonst wären es ja ein Monat und nen Tag.
Genau so bei der Probezeit. Also vom 10.11. bis zum 09.11., sonst wären das auch 2 Jahre und 1 Tag...
Aber wenn man es genau nimmt.Und die deutsche Bürokratie nimmt es sehr genau. Gehen 2 Jahre vom 10.11.05 beispielsweise 17Uhr bis zum 10.11.07 17Uhr sonst wären es ja nur 729 Tage.
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Original von Yeti
und von was für zettelchen redet ihr heir überhaupt?
*Dirty old Man*
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Original von Yeti
ich meine mal gehört zu ahbend as strafen erst nach der verurteilung einsetzn und net erst am tag. also wenn per gericht gesagt wird, probezeit verlängert, dann müsstest du bei urteil noch probezeit haben. so ists ja auch bei alkohol. du darfst aj noch so lange fahren bis dir per brief gesagt wird das du nen führerschienentzug hast, erst ab da und net schon ab dem zeitpunkt der "tat"
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* Peter Lustig *
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Original von Nasses_Wasser
Wegen so ner scheisse hab ich an genau diesem Tag kein Fahrzeug bewegt und mir alle Zeit gelassen meinen offenen BOS Pott ans Moped zu schrauben.....