Montag, 29. April 2024, 14:20 UTC+2
Du bist nicht angemeldet.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paulo.« (29. April 2008, 17:37)
Registrierungsdatum: 1. März 2007
Bike: Honda Rebel 125*Styling* "verkauft" Auto: Ford Fiesta von meiner Mum
Wohnort: Rosenheim (25km bis Sudelfeld)
Kumpel sagen: Lenker nix an Tank kommen.
ein einziges Auto auf der Straße und ich semmel voll rein Ich fands lustig, der Besitzer weniger
Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Wohnort: Wien
nix tun, weil ja eben das in deutshcland benötigte frontfoto fehlt
Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Wohnort: Wien
Du musst NICHT zahlen, da wie du gesagt hast das Frontfoto fehlt und in Dtl. eben keine Halterhaftung gilt.
Wie gesagt: Wir haben keine Halterhaftung!Zitat
Die Verweigerung der Auskunft bezüglich des Fahrzeugführers bzw. bei Erteilung einer unrichtigen Auskunft können auch Personen mit Auslandswohnsitz nach § 103 Abs. 2 KFG bestraft werden. Die meisten Innenministerien der deutschen Bundesländer, denen die Vollstreckungsbehörden für die Durchsetzung österreichischer Bescheide unterstellt sind, sind jedoch inzwischen zur Auffassung gelangt, daß die Vollstreckung österreichischer Strafverfügungen gegen deutsche Kfz-Halter wegen Nichtbenennung des jeweiligen Fahrers gegen fundamentale deutsche Rechtsgrundsätze verstoße.
hast du dazu vielleicht auch eine quelle? wär geil!Du musst NICHT zahlen, da wie du gesagt hast das Frontfoto fehlt und in Dtl. eben keine Halterhaftung gilt. Also wird dir nix drohen wenn du einfach net zahlst.
Was passiert wenn du wieder nach Österreich fahrst und angehalten wirst kann ich dir aber auch net sagen.
Registrierungsdatum: 1. März 2007
Bike: Honda Rebel 125*Styling* "verkauft" Auto: Ford Fiesta von meiner Mum
Wohnort: Rosenheim (25km bis Sudelfeld)
Kumpel sagen: Lenker nix an Tank kommen.
ein einziges Auto auf der Straße und ich semmel voll rein Ich fands lustig, der Besitzer weniger
Registrierungsdatum: 1. März 2007
Bike: Honda Rebel 125*Styling* "verkauft" Auto: Ford Fiesta von meiner Mum
Wohnort: Rosenheim (25km bis Sudelfeld)
Kumpel sagen: Lenker nix an Tank kommen.
ein einziges Auto auf der Straße und ich semmel voll rein Ich fands lustig, der Besitzer weniger
Bin in Österreich geblitzt worden mit 40 zu schnell in der stadt oder so.
hab dann einspruch erhoben, dass ich es nicht war (was natürlich den tatsachen entspricht) und sie sollen mir bitte das foto zuschicken. hamse nicht gemacht, weil sie ja eben eh nur das heckfoto haben und dann geantwortet dass mein einspruch nicht in der 2 wochen frist kam, sondern paar tage zu spät.
hab ich dann erstmal ganrix gemacht und jetzt kam so ein einschreiben mit einen gerichtsbeshcluss, dass mein einsprch ungültig is, sonst stand da nicht viel.
1.) jetz weiss ich halt nicht.. muss ich jetzt einfach den betrag bezahlen oder kommt da noch ne neue rechnung oder so?
hab den ganzenkram eh schon weggeschmissen
Da wirst Du wahrscheinlich eh nochmals angeschrieben werden mit der Aufforderung die Strafe zu zahlen! Solltest Du nicht bezahlen wollen kann Dir sogar nach Österreich ein Einreiseverbot verhängt werden! Trotz EU! Solltest Du dann aber doch nach Österreich fahren und kommst in eine Kontrolle kann das zu einer Haftstrafe führen! Das wäre fast einem Bekannten von mir passiert! Und die haben auch nur das Kennzeichen gehabt!
und 2.) muss ich jetzt wirklich bezahlen, weil es braucht ja ein frontfoto eigentlich, was sie mir ja nicht shcicken können oder hab ich jetzt einfach voll pech gehabt, weil ich die erste frist versäumt hab?
Es braucht kein Foto von vorne in Österreich! Die Aussage der Beamten reicht! Die können auch die Geschwindigkeit schätzen die Du fährst!
bitte nur 1) und 2 ) beantworten.. mit zu der starfe stehen und so ist mir alles scheissegal. vorallem weil eh der unbekannte mister X gefahren is.
also nochmal konkret, kann ichs im zweifel einfahc hart auf hart kommen lassen und nix tun, weil ja eben das in deutshcland benötigte frontfoto fehlt oder ist der zug nach der ersten frist abgefahren??
Das obige Zitat ist von hier.
Einfach ausgedrückt: Nach Deutschem Gesetz können die Schluchtis einem nichts.
Theoretisch einfach Einspruch erheben und dann die Fahrerangabe verweigern. Halterhaftung zieht bei uns nicht. Damit ist dann auch die Vollstreckbarkeit in Deutschland hinfällig.
Praktisch: Aus einer einfachen Sache kann da dann etwas größeres draus werden. So mit Gericht und Strafe etc.
Folglich wird die Sache in Österreich weiter verfolgt und es kommt dann wohl auch zu einem entsprechenden Urteil.
Grundsätzlich nicht weiter schlimm, wenn man nicht vor hat mal nach Österreich zu reisen. Sollte man dort in eine Kontrolle kommen, hat man nämlich die A-Karte gezogen.
Da du aber aus Berlin kommst denke ich ist da kein so großes Problem.
Registrierungsdatum: 11. März 2004
Bike: CBR 600 PC35, Kilogixxer K2, WDB 203.061, WDB211.052
Wohnort: Rastatt, Berlin