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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Wohnort: Nürnberg

31

Montag, 16. Juni 2003, 20:46

ich sucht euch immer irgendwelche lücken wei ihr denkt ihr dürft das bestimmt! akzeptiert es so wie es ist!

ausschnitt aus dem disclaimer von der amerikanischen yamaha seite: "ATVs with engines of 49cc to 70cc are recommended for use only by riders age 6 years and older, and always with adult supervision. ATVs with engines of 70cc to 90cc are recommended for use only by riders age 12 years and older, and always with adult supervision. • ATVs with engines 90cc or greater are recommended for use only by riders age 16 years and older."

wahrscheinlich kommt es daher!


ausserdem ist das yamaha breeze viel zu teuer!
das kymco MXer 150 kostet 3995€ schon mit tüv und keine helmtragepflicht sowie zweipersonenbetrieb!
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noway

unregistriert

32

Montag, 16. Juni 2003, 21:17

Mal ein ganz anderer Ansatz: Vielleicht kommt es einfach darauf an, als was die Quads eingetragen werden ? Vielleicht kann man die Yamaha-Quads ja als Leichtkraftrad eintragen und manche Quads nur als Auto ?

cu
noway
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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Wohnort: Nürnberg

33

Montag, 16. Juni 2003, 21:32

ich bin für das thema mal wieder auf meine lieblingsseite für solche fragen geangen und habe einen kurzen text dazu gefunden:
"Fahrerlaubnisrechtlich gab es bis 1998 im Bundesgebiet die Einteilung der Klassen 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Für jede dieser Klassen gab es eine Definition, z.B. Klasse 1 "Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h". Die Klasse 3 war hingegen wie folgt definiert: "alle Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören". Ergo: Da für ein Quad keine passende Fahrerlaubnisklasse existierte, fielen diese fahrerlaubnisrechtlich unter die Klasse 3.

Eine ähnliche Sitation haben wir auch seit Einführung der neuen EU-einheitlichen Fahrerlaubnisklassen. Man kann sich nun die einzelnen Klassen ansehen, keine der kleinen Klassen bietet eine passende Übereinstimmung mit dem "Sonderfahrzeug Quad".

Im einzelnen:

Klasse L und T

Nur gültig für Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 / 40 / 60 km/h welche nur für diese Zwecke eingesetzt werden dürfen.

Klasse M, A1 und A

Nur gültig für Kleinkrafträder, Leichtkrafträder und Kradfträder, also nur für einspurige Kfz. Dabei gibt es einige Ausnahmen: z.B. Lastendreiräder.

Variante Fahrerlaubnisfrei

Fahrerlaubnisfreie Kfz werden in § 4 FeV definiert. Hierzu zählen einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas), motorisierte Krankenfahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen zur Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Flurförderzeuge bis 6 km/h (Gabelstapler). Die bisherige Regelung, Kfz bis 6 km/h = fahrerlaubnisfrei, ist Ende 2000 weggefallen.

Käme also nur noch die Klasse B in Frage: Kraftwagen, also mehrspurige, bis max. 3,5t und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Die Anhängerbestimmungen der Klasse B verkneif ich mir an dieser Stelle.

... dies hat zwar nicht unbedingt das "Warum" beantwortet, zeigt Dir aber, daß einzig Klasse B für ein Quad in Betracht kommt, auch wenn 50 ccm unterschritten werden. Entscheidend bei mehrspurigen Fahrzeugen sind vielmehr Gewicht, Anzahl der Sitzplätze, Einsatzzweck und Geschwindigkeit."
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Thanatos

unregistriert

34

Montag, 16. Juni 2003, 23:10

Wenn ich jetz auf Haarspalterei aus wäre könnte ich jetz anmerken dass Quads unter

Zitat

einige Ausnahmen: z.B. Lastendreiräder.

fallen könnten aber glücklicherweise weiss ich es ja besser :D

Die Sache die Noway grade erwähnt trifft die Problematik schon gar nicht schlecht, vielleicht würde dass nämlich gehen ABER ich habe noch kein einziges Quad gesehen dass als Kleinkraftrad oder kleiner angemeldet war, selbst das 50er von meinem MZ Händler ned. (Ja ok in meinen 18 Jahren Lebenserfahrung hab ich sicher noch nicht allzuviele Quads gesehen und bin auch erst eins ausgiebig gefahren aber meine Äusserung passt nun ma nur zu meinem bisherigen Wissensstand)

Und ma so ganz nebenbei: Die Quads von MZ (50/100ccm) werden direkt importiert, da hat MZ ausser dem Namen nichts mit zu tun, (das hat deren groß Investor so angeleiert) aber naja, auf denen kleben auch Sticker wie "Achtung der Auspuff ist heiss" "Bitte nur mit Helm fahren" "Fahrzeug nicht unter Drogeneinfluss bewegen"... die ganze Palette halt und unter anderem auch irgendwas dass man das Fahrzeug unter 16 nicht fahren darf. Tja aber was sagt das schon? Erstens ist das zwar in deutscher Sprache aber sinniger weise ursprünglich nicht für den deutschen markt gedacht und zweitens besagt es nur, dass man es unter 16 nicht fahren darf, es besagt halt nicht dass man es über 16 bedingungslos fahren darf, davon steht da nischt...
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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

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35

Dienstag, 17. Juni 2003, 18:07

es bringt eh nichts mehr!
ich habe genug argumente gebracht wenn die es nicht kapieren wollen dann isses mir wurscht!
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GasGas

unregistriert

36

Dienstag, 17. Juni 2003, 21:13

In der Fahrschule nicht alles mitbekommen? Dieses Thema sollte klar sein, mit einem Stink normalem A1 darf man nur fahren was 2 räder hat und EINSPURIG is, ein Quad is nun mal 2 SPURIG, weil es einfach so ist, und nun


Nein, mit A1 und M darf
man kein Quad Fahren!

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Bike: Honda NSR 125 Bj.98 Auto: 3er Polo tiefer,härter,breiter,lauter ^^

37

Mittwoch, 18. Juni 2003, 13:52

So ihr Spritzer jetz nu Achtung ICH hab mir n 125er Quad gekauft vom Verwandeten und durfte es auch auf MICH anmelden. UND ich darf es FAHREN!!!!!BASTA
Tutti hat gesagt ich hab ne Porno Karre :)13 :)13 :)13
Hier steht warum: Tutti Pornokarre
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Bike: ZX6R 636 Bj '03

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38

Mittwoch, 18. Juni 2003, 14:07

Zitat

Original von -=:NSR-Freak:=-
So ihr Spritzer jetz nu Achtung ICH hab mir n 125er Quad gekauft vom Verwandeten und durfte es auch auf MICH anmelden. UND ich darf es FAHREN!!!!!BASTA


du darfst es nicht!!
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Bike: ZX6R 636 Bj '03

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39

Mittwoch, 18. Juni 2003, 14:08

Zitat

Original von JesusIsMyName
50er Quads kann man mit Führerscheinklasse M fahren,
sogar auf Mofa gedrosselt! habe gestern mit einem Händler
gesprochen, die hatten ne ausstellung!


falsch, man darf nichts zweispuriges fahre, mit M nicht, mit dem Mofaführerschein nicht, mit A1 nicht und mit A auch nicht!!!!!!!
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GasGas

unregistriert

40

Mittwoch, 18. Juni 2003, 14:11

Ich glaub echt bei manchen hängts hier... wieso labert ihr scheisse wenn ihr kein plan habt, und euch euer ""freund"" so ein mist einlabert?
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Thanatos

unregistriert

41

Mittwoch, 18. Juni 2003, 14:18

Zitat

Original von -=:NSR-Freak:=-
So ihr Spritzer jetz nu Achtung ICH hab mir n 125er Quad gekauft vom Verwandeten und durfte es auch auf MICH anmelden. UND ich darf es FAHREN!!!!!BASTA


scan doch ma bitte den fahrzeugschein ein und zeig uns dass da leichkraftrad steht, wenn nich dann wird es schwer mit der erlaubnis das ding fahren zu dürfen... :rolleyes:

und ma ganz nebenbei, ich kann auch nen ferrari auf mich anmelden wenn ich gar kein lappen hab.....
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Chris_RS

Administrator

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42

Mittwoch, 18. Juni 2003, 15:06

ne leute geht alles nicht


deswegen ist eben auch ein quad mit 80er kennzeichen an mir vorbeigefahren
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Bike: Yamaha TZR 4fl

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43

Mittwoch, 18. Juni 2003, 19:17

Zitat

Original von -=:NSR-Freak:=-
So ihr Spritzer jetz nu Achtung ICH hab mir n 125er Quad gekauft vom Verwandeten und durfte es auch auf MICH anmelden. UND ich darf es FAHREN!!!!!BASTA


na ja,du hast doch auch nen autolappe,oder steht der polo nur rum? mim autolappen,sind sich ja inzwischen alle einig, darf man die kisten ja fahren
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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Wohnort: Nürnberg

44

Mittwoch, 18. Juni 2003, 19:20

ich habe auch schon 1000er maschinen mit 80er kennzeichen wie du sie nennst gesehen!

das ist wieder keine begründung!

und es gibt auch bei A ausnahmen!
und zwar gespanne aber die sind an und für sich ja zugelassen als motorrad (mit seitenwagen)

ich will das mir jetzt jemand einen gegenbeweis gegen meine punkte bringt!

ihr kommt immer mit so scheiss zeugs was kein beweis ist und ich gebe euch die gegenargumente aber dann erfindet ihr wieder neue scheisse!

anmeldung kannste auch vergessen denn das hat ja absolut nichts mitm führerschein zu tun!
oder musstest du deinen führerschein bei der zulassungsstelle vorweisen?

ich musste das noch nie!
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GS-BIKER

unregistriert

45

Mittwoch, 18. Juni 2003, 22:43

also ich hab bei ner werbung von nem zweiradshop gelesen das man diese dinger mit der alten klasse drei fahrn darf! aber was ist klasse drei?
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