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fwmone

unregistriert

16

Mittwoch, 7. Juli 2004, 19:17

rofl

Ja gibt halt Anzeige und vermutlich auch Strafverfahren.
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Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

17

Mittwoch, 7. Juli 2004, 21:40

Bin mal gespannt was die dir sagen :D
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Registrierungsdatum: 3. November 2003

Beiträge: 177

Bike: Kawasaki ZX6R 636 '03

Wohnort: Fürth

18

Mittwoch, 7. Juli 2004, 21:42

ach du kacke, und dass in Nürnberg..... ich dachte immer die Bullen wären hier so beschränkt... und darf man fragen, wie sie auf den Verdacht gekommen sind?
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Registrierungsdatum: 27. März 2004

Beiträge: 392

Bike: Aprilia RS 98 Rossi - Steht zum Verkauf

Wohnort: 71***

19

Donnerstag, 8. Juli 2004, 01:20

Wenn du mit denen redest, tu nicht auf stolz sag das es dir leid tut, du hast die maschine so gekauft, nicht viel ahnung hast und würdest sowas nie machen, dann bekommst nur paar sozialstunden, machste einen auf obermacker und scheiss auf deutsche system kannst echt krass kommen, pölizei gückt nur ob du einsichtig bist oder nicht, also hör auf meinen rat!


Suche Dringend:
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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

20

Donnerstag, 8. Juli 2004, 15:41

Zitat

Original von webchicken
Wenn du mit denen redest, tu nicht auf stolz sag das es dir leid tut, du hast die maschine so gekauft, nicht viel ahnung hast und würdest sowas nie machen, dann bekommst nur paar sozialstunden, machste einen auf obermacker und scheiss auf deutsche system kannst echt krass kommen, pölizei gückt nur ob du einsichtig bist oder nicht, also hör auf meinen rat!


Die Punkte für's Schwarzfahren bekommt er trotzdem, und das Geld für die Nachschulung ist meiner Meinung nach viel schlimmer, als die paar Sozialstunden.

Vor allem gehn die in der Nachschulung davon aus, dass man irgendwie Probleme hat, mit dem Verkehr klarzukommen, also Ampeln nicht richtig beachtet, nicht blickt, wie man sich an großen Kreuzungen verhalten muss, usw.
Dabei hat das ja überhaupt keinen Zusammenhang mit dem Schwarzfahren.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Beiträge: 180

Bike: tzr 125 4fl

Wohnort: nürnberg

21

Donnerstag, 8. Juli 2004, 19:39

ja, das mit der nachschulung pisst mich am meisten an,


@florian wenn du wendelstein oder feucht kennst, is da gewesen
100m vor meiner haustür, göaub, dass mich jemand der mich kennt aber nicht mag bei denen angepisst hat...
und der bulle war noch ein recht junger, ich denk mal der will möglichst schnell mehr sternchen
is ein ziehmliches arschloch is in unsrem kaff schon recht bekannt und unbeliebt
werd euch dann morgen schreiben was er sagt, kann die maschine erst morgen abholen, weil mein vater dabei sein muss(maschine läuft auf ihn)
und der musste heute arbeiten
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Registrierungsdatum: 26. Juni 2004

Beiträge: 431

Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Hamburg... lebe aber in Hessen

22

Donnerstag, 8. Juli 2004, 23:12

Also meines Wissens, darf die Polizei ein Fahrzeug nur beschlagnahmen, wenn Teile oder das ganze Fahrzeug als gestohlen gemeldet sind.

Zitat:"Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. "

Ich würde an Deiner Stelle mich mal mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten und Ihn auf den oben genannten Paragraphen hinweisen.

Selbst wenn Du Änderungen vorgenommen hast, kannst Du so vielleicht dem Polizisten auf dem Erfolgskurs eine kleine Bremse in der Karriereleiter verpassen.

Eine nette Dienstaufsichtbeschwerde wegen unberechtigter Schritte macht sich bestimmt richtig gut ! ! !

Ich hätte ihn das Motorrad garnicht mitnehmen lassen... Du warst bei Dir zu hause... Du hättest Ihm ja bei einem Verdacht einer Manipulation darauf hinweisen können das er das Fahrzeug vorrübergehend stillegen kann und Du es in einer Woche vorführst. Eine Fahrt zur Prüfstelle hättest Du nur antreten müssen, wenn die Prüfstelle nicht weiter als 6 km in Deiner Fahrtrichtung liegt.

Auszug aus dem Polizeihandbuch: „Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO), so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“.

Da Du ja zu hause warst und einen WICHTIGE Termin hattest, wären die 6 km wohl eher unzumutbar!!!

Ich kann Euch nur einen Tip geben... lasst Euch nicht von der Polizei einschüchtern... seit nett und freundlich, aber weißt die Herren auch auf Eure Rechte hin ! ! !
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Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

23

Freitag, 9. Juli 2004, 14:04

Erstmal hätte 'earl' nichts davon, den Polizisten anzupissen, der macht auch nur seinen Job.

Der Polizist hätte das Moped sicherlich nicht mitgenommen, wenn er weiß, dass er es eigentlich nicht darf.

Hätte 'earl' den Einzug seines Mopeds verweigert, hätten die Polizisten einen mobilen Prüfstand kommen lassen. Dazu reicht auch allein der Verdacht, dass am Fahrzeug etwas modifiziert wurde (viel zu laut, anderer Auspuff, ...). Sollte sich der Verdacht dann bestätigen, muss man für die kompletten Kosten aufkommen. Da lohnt es sich schon, vor allem wenn man weiß, dass wirklich nicht alles in Ordnung ist, den Polizisten das moped mitzugeben.

Dass er zuhause war spielt gar keine Rolle. Das ist ähnlich, wenn du alkoholisiert Auto fährst und dir die Polizei hinterher fährt, du aber in dem Moment gerade zuhause angekommen bist, schnell ins Haus rennst und die Türe schließt. Klingelt die Polizei dann bei dir und du machst nicht auf, dürfen sie die Tür einschlagen, dich festnehmen und zur Blutentnahme bringen.


Der Tipp mit dem nicht einschüchtern lassen ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch bringt es nichts, wenn man sowohl selbst weiß, als auch die anderen wissen, dass man etwas nicht hätte tun dürfen.
Mit Einsicht, anstatt Rechtfertigung kommt man vor dem Jugendrichter um einiges weiter.


Warum soll er jetzt also versuchen sich aus etwas rauszureden, bei dem die Sachlage doch offensichtlich ist?
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Beiträge: 298

Bike: Husqvarna WRE

Wohnort: oberfranken, marktredwitz

24

Freitag, 9. Juli 2004, 14:16

hm.. wenn das fahrzeug auf deinen vater läuft bekommt er auch ne anzeige !

weil:
der HALTER und der FÜHRER sind verantwortlich für den zustand der maschine !
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Der_XTC

Das_Kind

Registrierungsdatum: 22. Juni 2004

Beiträge: 7 010

25

Freitag, 9. Juli 2004, 15:41

Zitat

Original von earl
ja, das mit der nachschulung pisst mich am meisten an,


@florian wenn du wendelstein oder feucht kennst, is da gewesen
100m vor meiner haustür, göaub, dass mich jemand der mich kennt aber nicht mag bei denen angepisst hat...
und der bulle war noch ein recht junger, ich denk mal der will möglichst schnell mehr sternchen
is ein ziehmliches arschloch is in unsrem kaff schon recht bekannt und unbeliebt
werd euch dann morgen schreiben was er sagt, kann die maschine erst morgen abholen, weil mein vater dabei sein muss(maschine läuft auf ihn)
und der musste heute arbeiten


Ein Polizist bekommt im Laufe seiner Dienstzeit Beförderungen, die vom Alter abhängig sind, und nicht nach irgendwelchen "Taten". :wand:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_XTC« (9. Juli 2004, 15:41)

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Beiträge: 4 975

Bike: ^^ eliminiert

Wohnort: Bremen

26

Freitag, 9. Juli 2004, 16:48

aber wenn man mit dem teil immer ordnungsgemäß auf der straße fährt, sie auch gedrosselt ist... sie aber dann entdrosselt oder tuned, weil man damit auf die rennstrecke will. und die bullen kommen dann bei dir zuhause vorbei und wollen die mitnehmen... das können sie ja nicht machen, weil sie ja nicht nachweisen können, dass du mit der maschine in dem zustand gefahren bist...
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Registrierungsdatum: 26. Juni 2004

Beiträge: 431

Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Hamburg... lebe aber in Hessen

27

Freitag, 9. Juli 2004, 17:00

Also ich würde mal zum Anwalt gehen und nachfragen...
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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

28

Freitag, 9. Juli 2004, 17:12

Zitat

Original von Chrispie
aber wenn man mit dem teil immer ordnungsgemäß auf der straße fährt, sie auch gedrosselt ist... sie aber dann entdrosselt oder tuned, weil man damit auf die rennstrecke will. und die bullen kommen dann bei dir zuhause vorbei und wollen die mitnehmen... das können sie ja nicht machen, weil sie ja nicht nachweisen können, dass du mit der maschine in dem zustand gefahren bist...



Sie haben ihn aber fahren sehen, er ist ja gerade heimgekommen.
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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Hamburg... lebe aber in Hessen

29

Freitag, 9. Juli 2004, 17:13

Naja... er wird ja wohl nicht mit 150 klamotten in die Einfahr gebrettert sein...

Also ich finde die Reaktion der Polizei wirklich übertrieben, selbst wenn er schon vorher aufgefallen sein sollte...
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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

30

Freitag, 9. Juli 2004, 17:53

Zitat

Original von naked125
Naja... er wird ja wohl nicht mit 150 klamotten in die Einfahr gebrettert sein...

Also ich finde die Reaktion der Polizei wirklich übertrieben, selbst wenn er schon vorher aufgefallen sein sollte...



Du weißt doch gar nicht, was vorher schon alles war...

Vielleicht haben die Nachbarn schon 3 Anzeigen wegen Lärm oder so gemacht.
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