Freitag, 2. Mai 2025, 21:49 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Registrierungsdatum: 6. Januar 2003

Beiträge: 180

Bike: tzr 125 4fl

Wohnort: nürnberg

31

Freitag, 9. Juli 2004, 18:21

naja, bin mir ziehmlich sicher, dass mich jemand angemacht hat, der um die maschine wusste...ich hol sie jetzt ab und hör mir das gelaber an...
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 27. März 2004

Beiträge: 392

Bike: Aprilia RS 98 Rossi - Steht zum Verkauf

Wohnort: 71***

32

Freitag, 9. Juli 2004, 18:38

Du kannst nicht verhindern das die Polizei deine Maschine mitnimmt... frag mal die Tuning Roller Fahrer, deren maschine wurde min. schon 2 mal mitgenommen, ob die ne Chance hatten das zu verhindern...


Suche Dringend:
- Rieju Federbein - Alle Cross und Sumo Modelle! Egal welche Quelle bitte melden!!!
- Aprilia RS Rotax 122 Kunststoff Getriebezahnräder!!!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 26. Juni 2004

Beiträge: 431

Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Hamburg... lebe aber in Hessen

33

Freitag, 9. Juli 2004, 20:02

Welchen Grund haben die Polizisten denn das Fahrzeug zu beschlagnahmen ?

Wenn sie der Meinung sind, das es nicht mehr dem org. Zustand entspricht können sie es ja stillegen und man holt es später mit einem Hänger ab.

Bevor mein Moped von der Polizei mitgenommen wird, würde ich wohl ziemlich mit denen aneinander geraten !!!
"The only thing necessarc for the triumph of evil is for good men do nothing !!!"

Die ultimative Seite für Nakedfahrer!!! :-)

"BURN RUBBER... NOT YOUR SOUL !"
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

34

Samstag, 10. Juli 2004, 00:16

Zitat

Original von naked125
Welchen Grund haben die Polizisten denn das Fahrzeug zu beschlagnahmen ?

Wenn sie der Meinung sind, das es nicht mehr dem org. Zustand entspricht können sie es ja stillegen und man holt es später mit einem Hänger ab.

Bevor mein Moped von der Polizei mitgenommen wird, würde ich wohl ziemlich mit denen aneinander geraten !!!


Ja, toll. Die erzählen dir, dass sie dein Moped mitnehmen wollen. Dann sagst du: "Nein, dass dürfen sie nicht, und dabei berufe ich mich auf das Grundgesetz Nr. blablabla."

Und dann bieten Sie dir an, einen mobilen Prüfstand kommen zu lassen, der 300 EURO die Stunde kostet, was natürlich du bezahlen musst, wenn wirklich was am Moped ist.

Und du weißt genau, dass dein Moped gedrosselt ist, besteht aber auf dein Grundgesetz...

Mann, so Leute wie du regen sich darüber auf, dass Kinderschänder viel zu lockere Strafen bekommen und versuchen aich dann selbst mit allen Mitteln aus einem Strafverfahren herauszureden, welches sie schon lange gestanden haben.

Und ich Wette, du hattest mit der Polizei (außer in einer Verkerhskontrolle) noch niemals etwas zu tun gehabt!
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

35

Samstag, 10. Juli 2004, 00:25

Das feine an der Beschlagnahmung ist im Übrigen, dass man die hohen Gebühren für den Techniker blechen darf. Eine einfache Zugabe, "das Motorrad ist nicht gedrosselt" hätte gereicht.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002

Beiträge: 476

Bike: Yamaha FZR 1000 EXUP Auto: Ford Mondeo Turnier und weitere...

Wohnort: nähe Nürnberg

36

Samstag, 10. Juli 2004, 15:24

nur mal zu den kosten:

Simson Schwalbe:
alles getunt, mit 90 in die stadt geheizt
polizei hat ihn angehalten, mopped mitgenommen
zerlegt, 4 SEITEN MÄNGELPROTOKOLL erstellt, dem besitzer KOMPLETT IN EINZELTEILEN zurückgegeben

80 euro

(keine story)

...also das war doch recht günstig...
...control is nothing without power...

Mopped #7: Yamaha FZR 1000 EXUP
Alles unter 1000,0 cm³ ist ein Mofa.
AAA - Anti-Angststreifen-Allianz :so:
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 6. Januar 2003

Beiträge: 180

Bike: tzr 125 4fl

Wohnort: nürnberg

37

Sonntag, 11. Juli 2004, 23:32

ich musste nix zahlen
aber ich muss die maschine im gedrosselten zustand vorführen glaub bis zum 29.7 oder so und jetzt weis ich auch, warum der vorbesitzer den drehzahlbegrenzer überbrückt hat, der is nämlich im arsch, jetzt muss ich sehen, dass ich so ein teil herbekomm, sonst wollen meine eltern, noch zweieinhalb monate meine maschine stillegen(bis ich 18 bin) und soll bis dann das moped von meiner schwester nehmen (yamaha sr 125)
fährt sich voll assi und is stink hässlig, naja besser als garkein moped...
  • Zum Seitenanfang

Störtebecker

unregistriert

38

Montag, 12. Juli 2004, 00:21

hm und was bekommst du sonst noch??? ich mein was haben sie dir sonst noch gesagt. net nur das du das motorrad bis dahin drosseln lassen sollst und dann ist alles gut oder??
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

39

Montag, 12. Juli 2004, 14:50

Zitat

Original von Tristan
Dass er zuhause war spielt gar keine Rolle. Das ist ähnlich, wenn du alkoholisiert Auto fährst und dir die Polizei hinterher fährt, du aber in dem Moment gerade zuhause angekommen bist, schnell ins Haus rennst und die Türe schließt. Klingelt die Polizei dann bei dir und du machst nicht auf, dürfen sie die Tür einschlagen, dich festnehmen und zur Blutentnahme bringen.




Weisst du das sicher?

Ich hab in einem andern Forum mal was gelsen, dass wenn du auf deinen Hof fährst und deinen Grund betrittst, die VERKEHRS-Polizisten keine Handhabe mehr haben, weil es ja seien kann, dass jemand anders aus dem Auto gestiegen ist, etc. etc. Dunkel, gesicht nicht zu erkennen....

Ausserdem dürfen die vielleicht wegen Raubkopien dein Haus rushen, aber nicht wenn du besoffen in dein haus flüchtest. Wo soll denn da die Gefahr im Verzug sein ;)
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

40

Montag, 12. Juli 2004, 16:29

Ich glaube auch nicht das die Polizei solange wartet bis derjenige daheim angekommen ist, sondern greift gleich zu, das ist ihre Pflicht!!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002

Beiträge: 476

Bike: Yamaha FZR 1000 EXUP Auto: Ford Mondeo Turnier und weitere...

Wohnort: nähe Nürnberg

41

Montag, 12. Juli 2004, 17:56

is halt die frage ob "alkoholabbau" als "gefahr im verzug" (is ja auch irgendwie beweisvernichtung, oder?) gilt

auf jeden fall kenn ich einen, dem sie 20 meter vor der einfahrt den schein gezwickt haben :rolleyes:
...control is nothing without power...

Mopped #7: Yamaha FZR 1000 EXUP
Alles unter 1000,0 cm³ ist ein Mofa.
AAA - Anti-Angststreifen-Allianz :so:
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

42

Montag, 12. Juli 2004, 18:02

Zitat

Original von DarkEnd
is halt die frage ob "alkoholabbau" als "gefahr im verzug" (is ja auch irgendwie beweisvernichtung, oder?) gilt

auf jeden fall kenn ich einen, dem sie 20 meter vor der einfahrt den schein gezwickt haben :rolleyes:


Sicherlich nicht, weils ein Grundrechtseingriff ist.

Wenn du normal fährst können sie dir nix anhaben zumindest bis 0,5 (wenn knallt 0,3) Promille. Bei auffälligen Fahrern (Schlangenlinien usw) werden sie sicherlich nicht warten bis derjenige nachhause gefahren ist = Pflicht einzugreifen
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 6. Januar 2003

Beiträge: 180

Bike: tzr 125 4fl

Wohnort: nürnberg

43

Montag, 12. Juli 2004, 18:15

bei probezeit brauchst du 0.0 pro mille

und wegen strafen is es so, dass es erstmal zum staatsanwalt geht
und der entscheidet dann ob er sozialstunden sehen will oder ob er die anzeige fallen lässt, und wär ich schonmal auffällig gewesen könnte mir die führerscheinstelle noch eine jahr führerscheinsperre fürs auto reindrücken
dürfte dann aber auch noch moped fahren is aber unwahrscheinlich mit der
sperre war ja noch nich auffällig
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

44

Montag, 12. Juli 2004, 18:36

Zitat

Original von earl
bei probezeit brauchst du 0.0 pro mille

und wegen strafen is es so, dass es erstmal zum staatsanwalt geht
und der entscheidet dann ob er sozialstunden sehen will oder ob er die anzeige fallen lässt, und wär ich schonmal auffällig gewesen könnte mir die führerscheinstelle noch eine jahr führerscheinsperre fürs auto reindrücken
dürfte dann aber auch noch moped fahren is aber unwahrscheinlich mit der
sperre war ja noch nich auffällig


Warum 0,0 ? Ab 0,5 (0,3) biste dabei, weils dann eine Owi nach §24 StVG bzw. eine Straftat nach §316/ 315c StGB ist => Punkte => Nachschulung.

Wenn du Sozialstunden bekommst ohne das du bei Gericht warst hat der StA ebenfalls die Anklage fallgelassen bzw. nach 153 /153A StPO eingestellt.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 6. Januar 2003

Beiträge: 180

Bike: tzr 125 4fl

Wohnort: nürnberg

45

Dienstag, 13. Juli 2004, 15:15

junge, ich bin noch in der probezeit deshalb darf ich gar kein alkohol im blut haben, wenn ich fahr.
der bulle hat mir gesagt dass sozialstunden vom staatsanwalt abhängen, ein kumpel von mir hat auch einfach so sozialstunden bekommen,
weiss auch nich genau, warum sich bei mir der staatsanwalt drumkümmert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »earl« (13. Juli 2004, 15:16)

  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten