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Zitat
Original von naked125
Welchen Grund haben die Polizisten denn das Fahrzeug zu beschlagnahmen ?
Wenn sie der Meinung sind, das es nicht mehr dem org. Zustand entspricht können sie es ja stillegen und man holt es später mit einem Hänger ab.
Bevor mein Moped von der Polizei mitgenommen wird, würde ich wohl ziemlich mit denen aneinander geraten !!!
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Original von Tristan
Dass er zuhause war spielt gar keine Rolle. Das ist ähnlich, wenn du alkoholisiert Auto fährst und dir die Polizei hinterher fährt, du aber in dem Moment gerade zuhause angekommen bist, schnell ins Haus rennst und die Türe schließt. Klingelt die Polizei dann bei dir und du machst nicht auf, dürfen sie die Tür einschlagen, dich festnehmen und zur Blutentnahme bringen.
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Original von DarkEnd
is halt die frage ob "alkoholabbau" als "gefahr im verzug" (is ja auch irgendwie beweisvernichtung, oder?) gilt
auf jeden fall kenn ich einen, dem sie 20 meter vor der einfahrt den schein gezwickt haben![]()
Zitat
Original von earl
bei probezeit brauchst du 0.0 pro mille
und wegen strafen is es so, dass es erstmal zum staatsanwalt geht
und der entscheidet dann ob er sozialstunden sehen will oder ob er die anzeige fallen lässt, und wär ich schonmal auffällig gewesen könnte mir die führerscheinstelle noch eine jahr führerscheinsperre fürs auto reindrücken
dürfte dann aber auch noch moped fahren is aber unwahrscheinlich mit der
sperre war ja noch nich auffällig
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »earl« (13. Juli 2004, 15:16)