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Bike: Yamaha SR500 48T (Bj.1987)

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1

Mittwoch, 4. April 2007, 09:28

Fahren mit der Prüfbescheinigung

Hallo,
nach bestandener Praktischer Prüfung erhält man ja, wenn man zwei Klassen macht, eine Prüfbescheinigung, mit der man sich den vorläufigen Führerschein holen kann.
Meine Frage:
Was passiert wenn man nur mit der Prüfbescheinigung, ohne (vorläufigen) Führerschein fährt?

Fahren "ohne Führerschein" oder "ohne Fahrerlaubniss"

Gruß
Jonas
3rNa (07:53 PM) :
ich krieg immer noch ein schmunzeln ins gesicht, wenn ich mir vorstelle, wie du mit deiner alten hintendrauf in die kurve feuerst! sau gut! :daumen:
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2

Mittwoch, 4. April 2007, 09:34

beides das gleiche ...

führerschein = fahrerlaubnis
"Tauscht mal die Fahrzeuge und kuckt wer dann gewinnt....eventuell ist die Dichtung zwischen Lenkrad und Fahrersitz defekt!?"

"Mein Portemonnaie besteht zur Zeit aus Zwiebelleder.
Immer wenn ich es aufmache und reingucke ............ fangen meine Augen an zu Tränen."

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Bike: Yamaha SR500 48T (Bj.1987)

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3

Mittwoch, 4. April 2007, 09:39

Zitat

Original von Husky-Boy
beides das gleiche ...

führerschein = fahrerlaubnis


Falsch,
der Führerschein ist nur das Dokument welches man mitführen muss.
(Fahren ohne Führerschein kostet normalerweise ca.15 €)
Fahrerlaubnis wird vom Amt oder was weiß ich erteilt....
3rNa (07:53 PM) :
ich krieg immer noch ein schmunzeln ins gesicht, wenn ich mir vorstelle, wie du mit deiner alten hintendrauf in die kurve feuerst! sau gut! :daumen:
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4

Mittwoch, 4. April 2007, 09:47

du hast halt dann weder fahrerlaubnis .. ein dokument was dich zum führen von fahrzeugen berechtigt ... noch einen führerschein ... ?
"Tauscht mal die Fahrzeuge und kuckt wer dann gewinnt....eventuell ist die Dichtung zwischen Lenkrad und Fahrersitz defekt!?"

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Cover

*Powerranger*

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5

Mittwoch, 4. April 2007, 10:53

Dei Fahrerlubnis hatr er, wenn er beide Prüfungen bestanden hat.
Er hat bloß das Dokument nicht, dass ihm das Fahren erlaubt, mit dem er sich ausweisen könnte, dass er fahren darf.

Fahrerlaubnis haste, also wäre es "nur" ein fahren ohne Führerschein...
Musst du wissen, ob du das machen willst.
Ein vorläufiger is doch schnell ausgestellt, und dann kannste auf dne richtigen warten...
Wir leben zwar alle unter dem gleichen Himmel,
haben aber nicht alle den gleichen Horizont.



Dritter Oberstenrat des Singleclubs :wink:
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6

Mittwoch, 4. April 2007, 11:05

Zitat

Original von Cover
Dei Fahrerlubnis hatr er, wenn er beide Prüfungen bestanden hat.
Er hat bloß das Dokument nicht, dass ihm das Fahren erlaubt, mit dem er sich ausweisen könnte, dass er fahren darf.


was jetz ??

also hat er NICHT das Dokument (die erlaubnis zum fahren [Fahrerlaubnis])
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7

Mittwoch, 4. April 2007, 11:11

Steht doch auf der Prüfbescheinigung ganz fett drauf:

Zitat

Gilt nicht als Führerschein



fahren darfst du erst wenn du die gegen den Führerschein getauscht hast.
Würd au gern fahren hab au drei von den Zetteln rumfahren^^
Hey du bist gerade unter mir drüber gefahren!


KVZ Racing - Team


MFwAC

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rossi89« (4. April 2007, 11:13)

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Wohnort: Heilbronn

8

Mittwoch, 4. April 2007, 11:12

sry Doppelpost
Hey du bist gerade unter mir drüber gefahren!


KVZ Racing - Team


MFwAC

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rossi89« (4. April 2007, 11:13)

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Ra@ZZ125

unregistriert

9

Mittwoch, 4. April 2007, 12:18

^^ also eigentlich siehts so aus

Du kommst ohne Fahrerlaubnis auf die Welt.
Irgendwann gehst du zur Fahrschule und machst dort einige Theorie und Fahrstunden und legst ne Prüfung ab.
Ist diese bestanden gibts nen Zettel der eben jenes aussagt.
Damit gehst du zum amt und die erteilen dir dann die Fahrerlaubnis. (Fahrerlaubnis Pitts = 1). Da jetzt aber nur der server aufm amt weiss was du fahren darfst und was nicht, wird dir auf dieser Fahrerlaubnis basierend nen Führerschein ausgestellt. (diese karte halt).

Solange du den Wisch den du von der Prüfung bekommen hast nicht beim amt vorlegst bekommst keine fahrerlaubnis, und folglich auch kein lappen.

Du fährst also ohne Fahrerlaubnis.


Ohne Führerschein fährst du, wenn du den irgendwann mal zuhause liegen lässt . Das kostet dann ein paar € verwarnungsgeld und ist nicht weiter schlimm.


Fahren ohne Führerschein / Fahrerlaubnis wird aber immer wieder verdreht ^^
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10

Mittwoch, 4. April 2007, 13:16

möööp .. wenn der lappen zuahse ist nennt sich das ... "nicht mitführen von Führerschein/fahrzeugschein" kostet glaub ich 25€ ..

so wie dus geschrieben hast machts sinn ... dann ist fahren ohne führerschein alle wozu er keinen führerschein hat ... z.b. LKW wenn er nur den B lappen hat ...
"Tauscht mal die Fahrzeuge und kuckt wer dann gewinnt....eventuell ist die Dichtung zwischen Lenkrad und Fahrersitz defekt!?"

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evilgrin

unregistriert

11

Mittwoch, 4. April 2007, 15:36

also eigentlich kann man sagen:

prüfbescheinigung = du kannst fahren
Fahrerlaubnis = du darfst fahren
führerschein = jeder polizist sieht, du kannst und du darfst fahren > bescheinigung über prüfbescheinigung + fahrerlaubnis
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Bike: Aprilia RS 125

Wohnort: Hildesheim

12

Mittwoch, 4. April 2007, 15:44

Erst, beim Aushändigen deines Führerscheins, wird dir die Fahrerlaubnis erteilt, voher hast du nichts, und darfst somit auch nicht fahren^^
Hatte ein ähnliches Problem und hab son Typ vom TÜV gefragt...und der muss das wissen...

Zitat

ja, wir sind Machos und Chauvinisten, aber wir stehen dazu.

:applaus:
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Wohnort: Land der heiligen Ownage

13

Mittwoch, 4. April 2007, 18:01

Auf den Prüfbescheinigungen steht klar und deutlich drauf, dass das Führen eines KFZ damit nicht erlaubt ist. Punkt.

Das Fahren ist erst erlaubt, wenn du mindestens den vorläufen Führerschein in der Hand hällst. (Bin damit ca. 4 Monate rumgefahren, weil ich vergessen hab den richtigen abzuholen. :daumen: )

MfG

Vectra A 2000 - Lieber negativ auffallen, als garnich!


Vectra Counter: 5 Verkehrskontrollen / 55€ Verwarngeld :daumen:

Hört grad: Dit neue Schkuuter Album!
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Ra@ZZ125

unregistriert

14

Mittwoch, 4. April 2007, 22:54

Zitat

Original von Husky-Boy
möööp .. wenn der lappen zuahse ist nennt sich das ... "nicht mitführen von Führerschein/fahrzeugschein" kostet glaub ich 25€ ..

so wie dus geschrieben hast machts sinn ... dann ist fahren ohne führerschein alle wozu er keinen führerschein hat ... z.b. LKW wenn er nur den B lappen hat ...



schon wieder falsch ^^ wenn er mit B lappen LKW fährt isses Fahren ohne Fahrerlaubnis :daumen:
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