Mal so ne ganz blöde Frage.
Hab vor paar Tagen nen Strafzettel in Höhe von 30€ bekommen (

) nuja wegen Parken in der Fußgängerzone. Hab dort zwar nicht "geparkt", war nur 2min vom Auto weg, natürlich kommt genau in der Zeit der Ordnungshüter aus seinem Gebüsch.
Nunja jetzt meine Frage: 1. Stand da ein schild mit Stellplatz nur für Lieferverkehr 22h - 11h (oder ähnlich, aber in der Form)
2. Hab ich den Strafzettel um 12.06h bekommen, ist der Stellplatz dann nicht für jeden zugänglich ab 11h, oder hab ichs verrafft?
und 3. Seit wann darf man in der Fußgängerzone nicht halten. Parken ist es m.W.n. erst ab 3 min sobald man das KFZ verlassen und außer Sichtweite des Fahrzeuges ist (so meine Kentniss laut FS). Nicht aber wenn ich direkt neben meinem Fahrzeug in der Apotheke was abhole und nur für 2min 15m vom Auto weg bin, aber jeder Zeit sofort weg fahren könnte. Leider blieb die politesse da etwas Stur und hat auf biegen und brechen trotzdem den Zettel an meine Scheibe gehängt. Viel rumdiskutieren bringt m.M.n. eh nichts.
Auf die 30€ kommts jetzt nicht an, mein Anliegen basiert mehr auf persönlichem Interesse.
Denken ist Arbeit, Arbeit ist Energie und Energie soll man sparen.
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