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Adingo
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*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Zitat
Original von Kingmueller
1. Die Werkstatt darf dir anhand von Windschild,Topcase und Warnblinkanlage die Garantie nicht verweigern!
Sie dürfen dir die garantie nur verweigern, wenn nachweislich ein Zusammenhang zwischen dem Anbauteil und der zu erbringenden Garantieleistung bestehen könnte.
-> bei elektrischen defekten, bei denen als Ursache die Warnblinkanlage nicht gänzlich auszuschließen ist