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Registrierungsdatum: 18. August 2002

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Bike: RG 500, RGV 250, RD 350 YPVS

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31

Sonntag, 14. November 2004, 15:40

Stimmt das mit dem Nachweisen ist schon ein Problem. Du musst mit denen halt reden. Die werden aber versuchen, nichts zu zahlen, da sie die Kosten in dem Fall selbst tragen müssen. Wenn es nichts hilft musst du dir halt einen Anwalt holen. Bei welchem Händler hast du denn den Ölwechsel machen lassen (nur mal so Interessehalber).
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Registrierungsdatum: 12. November 2004

Beiträge: 236

Bike: Hornet 600

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32

Sonntag, 14. November 2004, 15:49

bei meinem vertragshändler hab ich den machen lassen, eben um die garantie zu wahren. vielleicht kann man sich ja im streitfall ja auch auf materialfehler einigen.
"ein unfall liegt vor, wenn ein ereignis unmittelbar von aussen plötzlich mit mechanischer gewalt auf das fahrzeug eingewirkt hat"
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Adingo

unregistriert

33

Sonntag, 14. November 2004, 17:50

Aber hast du nie nach dem Öl geschaut, die GS is weitläufig bekannt, das die Öl säuft wie nix, schau da alle 400-500km nach, und muß dann gut nachkippen, das war vieleicht dein fehler, und dann is es auch kein kolben fresser, sondern ein Lagerschaden der kurbelwelle, wo es nicht so schlimm is die Lagerschalen zu tauschen, sondern die ölkanälne von metalspännen zu befreien!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Adingo« (14. November 2004, 17:51)

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Bike: Hornet 600

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34

Sonntag, 14. November 2004, 18:02

öl hab ich immer geschaut, war auch immer i.o. die hat nur mit der kaputten ablasschraube, die ich net bemerkt habe soviel öl verloren. vorher war die auch immer dicht, ich hatte nie flecken aufm boden. o.ä. vermutlich hat die sich wegen des defkten gewindes während meiner letzten fahrt am schadenstag gelöst.
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Der_XTC

Das_Kind

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35

Sonntag, 14. November 2004, 19:52

Rofl, du hast die ja in ein Rollerforum gestellt.
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36

Sonntag, 14. November 2004, 21:05

hab ja auch bis vor kurzem noch roller gefahren.

hier nochmal bilder ohne abschleppwagen:

[IMG]http://www.gs-500.de/modules/mx_album/album_pic.php?pic_id=2628[/IMG]

[IMG]http://www.gs-500.de/modules/mx_album/album_pic.php?pic_id=2626[/IMG]

[IMG]http://www.gs-500.de/modules/mx_album/album_pic.php?pic_id=2625[/IMG]
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LandlorD« (14. November 2004, 21:16)

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37

Sonntag, 14. November 2004, 21:41

Also erstmal Vorweg, Schrauben vermurksen sich nicht von selbst!
Wenn da wirklich das Gewinde undicht gewesen wäre hättest du das Garantiert gemerkt (Öltropfen am Boden).
Wenn du plötzlich die Ölablassschraube verlierst, kannst du mir glauben das du das 100%ig bemerkt hättest...!Du wärst warscheinlich gestürzt, oder auf jeden Fall ins schlingern geraten!
Hast du das Motorrad Privat oder vom Händler gekauft?Beim Händler hast du ja noch die 6 Monate mit Beweislast beim Händler!
Ist der Ölwechselhändler und der Händler bei dem sie jetzt steht die gleichen?
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Bike: Hornet 600

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38

Sonntag, 14. November 2004, 21:48

ja, ölwechselhändler und jetzige werkstatt sind die gleichen. ich denke, die haben da beim letzten ölwechsel die schraube zu fest angezogen, kann ja mal passieren...ich hab die ablasschraube auch nicht verloren, sie hat sich lediglich so weit gelöst, das zu viel öl auslaufen konnte. das motorrad ist gebraucht gekauft.
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Kingmueller

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39

Montag, 15. November 2004, 14:15

1. Die Werkstatt darf dir anhand von Windschild,Topcase und Warnblinkanlage die Garantie nicht verweigern!

Sie dürfen dir die garantie nur verweigern, wenn nachweislich ein Zusammenhang zwischen dem Anbauteil und der zu erbringenden Garantieleistung bestehen könnte.
-> bei elektrischen defekten, bei denen als Ursache die Warnblinkanlage nicht gänzlich auszuschließen ist, kann man dir, sofern die Anlage kein von Suzuki geprüften Teil ist, wovon ich einfach mal ausgehen würde..

Topcase und Windschild haben a) mit der ganzen Sache nix zu tun, können b) jederzeit abgebaut werden..
Dann kannste das Bike immernoch in ne andere Werke bringen und es über Garantie machen..


2. viel doller ist diese Lederbekleidung auch nich ;)

3. Rollerfahrer:)39 ;)
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Bike: Hornet 600

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40

Montag, 15. November 2004, 17:28

Zitat

Original von Kingmueller
1. Die Werkstatt darf dir anhand von Windschild,Topcase und Warnblinkanlage die Garantie nicht verweigern!

Sie dürfen dir die garantie nur verweigern, wenn nachweislich ein Zusammenhang zwischen dem Anbauteil und der zu erbringenden Garantieleistung bestehen könnte.
-> bei elektrischen defekten, bei denen als Ursache die Warnblinkanlage nicht gänzlich auszuschließen ist


nein, ich glaube nicht dass der defekt an der ölablasschraube und der daraus resultierende motorschaden in irgendeinem engeren oder weitergehenden zusammenhang mit der warnblinkanlage, dem windschild und dem topcase steht. ich hätte ja gerne mal in der werkstatt gefragt heute, aber der mistladen hatte heute dicht, also weiter zittern....
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Wohnort: Ravensburg

41

Samstag, 20. November 2004, 13:55

RE: Meine GS 500

Ui,

ein neues Motorrad wird geliefert und dann son geiles Wetter :daumen:
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Bike: Hornet 600

Wohnort: 68519 Mannheim BW

42

Dienstag, 23. November 2004, 20:47

so, ich hab heute meine gs aus der werkstatt zurück bekommen. wurde alles auf garantie gemacht, bin also nochmal davon gekommen. vielen dank für eure hilfe hier.
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matze_w

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Beiträge: 8 445

43

Dienstag, 30. November 2004, 11:11

hast du ein HR oder ein HP nummernschild ?

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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Registrierungsdatum: 12. November 2004

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Bike: Hornet 600

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44

Mittwoch, 1. Dezember 2004, 21:55

HP
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matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

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Beiträge: 8 445

45

Donnerstag, 2. Dezember 2004, 12:17

und woher genau ??

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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