Mittwoch, 27. August 2025, 09:00 UTC+2
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solblo
unregistriert
Genau, das wird er mit sich machen lassen. Am besten fahre ich morgen in nen Vayron rein, und sag, sorry, bin nur Azubi, kann dir 100 Dinger geben...phhh...ich würde erstmal sagen blablub armer student bzw schüler hier haste 150,- leck mich am arsch
hmmm war glaub ich einer der ersten die bearshare damals hatten als die spasten dann das programm mit abfall vollgestopft haben (weathercast bla) flog es auch gleich runter
Nicht dass ich wüsste bzw. auf welcher Grundlage sollte er herangezogen werden können? Störerhaftung entfällt, da kein willentlicher Tatbeitrag vorhanden ist. Aufsichtspflichtsverletzung entfällt.Und eben hier liegt der Haken. Seit einiger Zeit haftet der Anschlussinhaber. Egal ob er die Straftat begangen hat oder nicht. Kann der Anschlussinhaber keinen "Verdächtigen" nennen, muss er dafür gerade stehen. Selbst wenn jemand ins WLan eindringt, muss der Anschlussbesitzer haften, weil er seiner Verpflichtung des "legal" umgangs mit dem Internetanschluss nicht nachgekommen ist. Ich habe das auch auf dem Weg probiert... keine Chance.
Wicked
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Und eben hier liegt der Haken. Seit einiger Zeit haftet der Anschlussinhaber. Egal ob er die Straftat begangen hat oder nicht. Kann der Anschlussinhaber keinen "Verdächtigen" nennen, muss er dafür gerade stehen. Selbst wenn jemand ins WLan eindringt, muss der Anschlussbesitzer haften, weil er seiner Verpflichtung des "legal" umgangs mit dem Internetanschluss nicht nachgekommen ist. Ich habe das auch auf dem Weg probiert... keine Chance.
Mal als ein Beispiel für den Gegenbeweis: http://www.heise.de/newsticker/Urteil-DS…/meldung/101511Und eben hier liegt der Haken. Seit einiger Zeit haftet der Anschlussinhaber. Egal ob er die Straftat begangen hat oder nicht. Kann der Anschlussinhaber keinen "Verdächtigen" nennen, muss er dafür gerade stehen. Selbst wenn jemand ins WLan eindringt, muss der Anschlussbesitzer haften, weil er seiner Verpflichtung des "legal" umgangs mit dem Internetanschluss nicht nachgekommen ist. Ich habe das auch auf dem Weg probiert... keine Chance.
So wars bei RSocke auch, vllt schreibt er ja selber nochmal was dazu.
Er sollte 2 total schlechte Romane als Ebook zum Download über bär bereit gestellt haben.
Er hatte weder das prog noch die Romane, aber irgendwer muss sich wohl über sein wlan den Spaß gemacht haben.
Es ging ein Brief zu dem Anwaltsbüro, dass der PC jedem zugänglich sei und blabla.
Darauf kam ein Brief in dem stand das seit neustem der Anschlussinhaber sicherstellen muss, dass soetwas nicht möglich ist.
Heißt wlan verschlüsseln und für alle im haus verschiedene Nutzerkonten einrichten.
RSocke hatte es dann nochmal einem Anwalt gezeigt, der das auch bestätigte und dann hat er gezahlt.
*Champus-Schwutte*