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solblo

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31

Sonntag, 18. Mai 2008, 21:55

phhh...ich würde erstmal sagen blablub armer student bzw schüler hier haste 150,- leck mich am arsch

hmmm war glaub ich einer der ersten die bearshare damals hatten als die spasten dann das programm mit abfall vollgestopft haben (weathercast bla) flog es auch gleich runter
Genau, das wird er mit sich machen lassen. Am besten fahre ich morgen in nen Vayron rein, und sag, sorry, bin nur Azubi, kann dir 100 Dinger geben... :hammer:

Letztenendes Zahlen wird er. Strafrechtlich wird es wie in 99,9% der Fälle fallen gelassen, zivil wird er auf ne Unterlassungserklärung mit einer "geringen" Entschädigung nicht drumrum kommen. Da kann der Anwalt noch so gut sein. Sie haben seine Ip, die Zeit, und die Datein die er hochgeladen hat. Mehr brauchen die net. Kommt gleich wie mit nem Blitzerfoto beim Auto (Kennzeichen, Tatzeit, Geschwindigkeit). Nur die Höhe der Strafe wird sich verhandeln lassen.
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32

Sonntag, 18. Mai 2008, 22:01

Naja wir werden sehen. Hoffe halt mal das ich da so rauskomme. Haben bekannte von mir auch geschafft.
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33

Sonntag, 18. Mai 2008, 22:36

d.h. es wird der anschlußinhaber zur rechenschaft gezogen, auch wenn zum mit WEP "geschützten" WLAN jeder, der mitm laptop im auto an der straße parkt, zugang kriegen kann um filesharing zu betreiben?
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34

Sonntag, 18. Mai 2008, 22:41

ich glaube das kann dir hier nur falk wirklich sagen. Scheint mir so als ob hier ne menge halbwissen rumschwirrt. Ich selber habe nur gelesen, dass es vor kurzem ein gerichtsurteil gab das eltern nicht für ihre kinder haften. Was daran jetzt dran ist weiß ich aber auch nicht.
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Falk

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35

Sonntag, 18. Mai 2008, 23:46

Und eben hier liegt der Haken. Seit einiger Zeit haftet der Anschlussinhaber. Egal ob er die Straftat begangen hat oder nicht. Kann der Anschlussinhaber keinen "Verdächtigen" nennen, muss er dafür gerade stehen. Selbst wenn jemand ins WLan eindringt, muss der Anschlussbesitzer haften, weil er seiner Verpflichtung des "legal" umgangs mit dem Internetanschluss nicht nachgekommen ist. Ich habe das auch auf dem Weg probiert... keine Chance.
Nicht dass ich wüsste bzw. auf welcher Grundlage sollte er herangezogen werden können? Störerhaftung entfällt, da kein willentlicher Tatbeitrag vorhanden ist. Aufsichtspflichtsverletzung entfällt.
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36

Montag, 19. Mai 2008, 00:17

also kann einem mit offenem oder ungenügend geschütztem WLAN ja nicht viel nachgewiesen werden, wird ja niemand kommen und deine komplette hardware beschlagnamen?
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37

Montag, 19. Mai 2008, 00:24

Doch, kann sehr wohl gemacht werden.
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Wicked

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38

Montag, 19. Mai 2008, 00:56

wie ist das denn, wenn man sich in unendliche eventualitäten verstrickt auf die man gar nichts wirklich beweisen kann?
z.b. wenn er den router und die festplatten verschwinden lässt und sich einen neuen kauft. dann gibts da auch nichts zu beschlagnahmen, bzw zu finden.

im endeffekt kann ihm doch gar nicht nachgewiesen werden dass genau er diese downloads getätigt hat. alleine weil er keinen passwortgeschützten rechner hat und mehrere personen jederzeit an seinen pc können. und gegen familienmitglieder muss man laut gerichtssendungen nicht einmal aussagen. kann er sich nicht einfach dumm stellen und nichts von diesem programm wissen?

@falk: ich habe zu dem problem was ich dir anfang april geschildert habe noch nichts von der polizei bekommen. normalerweise sind die doch recht fix. aber irgendwie kommt da nichts. habe ich noch mit irgend etwas zu rechnen? ich habe nämlich auf dem revier nichts unterschrieben oder dergleichen.
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39

Montag, 19. Mai 2008, 08:01

Und eben hier liegt der Haken. Seit einiger Zeit haftet der Anschlussinhaber. Egal ob er die Straftat begangen hat oder nicht. Kann der Anschlussinhaber keinen "Verdächtigen" nennen, muss er dafür gerade stehen. Selbst wenn jemand ins WLan eindringt, muss der Anschlussbesitzer haften, weil er seiner Verpflichtung des "legal" umgangs mit dem Internetanschluss nicht nachgekommen ist. Ich habe das auch auf dem Weg probiert... keine Chance.

So wars bei RSocke auch, vllt schreibt er ja selber nochmal was dazu.

Er sollte 2 total schlechte Romane als Ebook zum Download über bär bereit gestellt haben.
Er hatte weder das prog noch die Romane, aber irgendwer muss sich wohl über sein wlan den Spaß gemacht haben.

Es ging ein Brief zu dem Anwaltsbüro, dass der PC jedem zugänglich sei und blabla.
Darauf kam ein Brief in dem stand das seit neustem der Anschlussinhaber sicherstellen muss, dass soetwas nicht möglich ist.
Heißt wlan verschlüsseln und für alle im haus verschiedene Nutzerkonten einrichten.

RSocke hatte es dann nochmal einem Anwalt gezeigt, der das auch bestätigte und dann hat er gezahlt.
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Falk

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40

Montag, 19. Mai 2008, 08:53

Und eben hier liegt der Haken. Seit einiger Zeit haftet der Anschlussinhaber. Egal ob er die Straftat begangen hat oder nicht. Kann der Anschlussinhaber keinen "Verdächtigen" nennen, muss er dafür gerade stehen. Selbst wenn jemand ins WLan eindringt, muss der Anschlussbesitzer haften, weil er seiner Verpflichtung des "legal" umgangs mit dem Internetanschluss nicht nachgekommen ist. Ich habe das auch auf dem Weg probiert... keine Chance.

So wars bei RSocke auch, vllt schreibt er ja selber nochmal was dazu.

Er sollte 2 total schlechte Romane als Ebook zum Download über bär bereit gestellt haben.
Er hatte weder das prog noch die Romane, aber irgendwer muss sich wohl über sein wlan den Spaß gemacht haben.

Es ging ein Brief zu dem Anwaltsbüro, dass der PC jedem zugänglich sei und blabla.
Darauf kam ein Brief in dem stand das seit neustem der Anschlussinhaber sicherstellen muss, dass soetwas nicht möglich ist.
Heißt wlan verschlüsseln und für alle im haus verschiedene Nutzerkonten einrichten.

RSocke hatte es dann nochmal einem Anwalt gezeigt, der das auch bestätigte und dann hat er gezahlt.
Mal als ein Beispiel für den Gegenbeweis: http://www.heise.de/newsticker/Urteil-DS…/meldung/101511

Wichtig ist, bei den Urteilen die jeweiligen Fallkonstellationen zu sehen. Für den hier geschilderten Fall aber halte ich meine Rechtsauffassung für die richtige und auch die prozessual durchsetzbare.
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41

Montag, 19. Mai 2008, 09:59

Habe gerade mit meinem anwalt ausgiebig über meinen fall gesprochen und er sieht bei mir sehr gute chancen das ich nichts bezahlen muss. Möchte jetzt das gespräch nicht im einzelnen wieder geben jedoch kann ich damit rechnen nichts zu bezahlen bis auf die anwaltskosten oder einen seeeeeehr viel geringeren betrag. Seine strategie sieht ähnlich der von falk wenn auch zugleich komplexer und mit ein paar anderen sachen noch. Nebenbei vertritt er aktuell ein paar tausendmandanten wegen solchen fällen. Da sieht man mal wie durch diese geschichte der rubel am rollen ist .
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Falk

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42

Montag, 19. Mai 2008, 10:14

Seine strategie sieht ähnlich der von falk wenn auch zugleich komplexer und mit ein paar anderen sachen noch.
Dass ich nicht ein komplettes Gutachten einstellen würde, sollte an sich klar sein.
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43

Montag, 19. Mai 2008, 10:16

jaja schon klar wollte es ja auch nur erwähnen ;)
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44

Montag, 19. Mai 2008, 12:51

Bitte um einen Bericht wie das ganze nun geendet hat wenns soweit ist!

Habe das selbe hinter mir und bin über Rechtsanwalt-Verhandlungen dann auf einen geringeren als den geforderten Betrag gekommen, leider immer noch viel zu hoch aber was will man machen, schuldig bin ich ohne Frage!
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45

Montag, 19. Mai 2008, 13:36

wie viel solltest du denn zahlen und musstest du dann schlussendlich?
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