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hahnhofer

*Metzgerkind*

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46

Freitag, 25. November 2005, 13:37

Naja, ist ja i.O., trotzdem wäre es ja vorteilhaft, rauszuhandeln, dass die BE nicht erlischt.

Dann gibts aber ne Mängelkarte, oder? Und was ist da der Unterschied zwischen erlöschen der BE und Mängelkarte?
Bei beiden muss ich das Moped doch wieder auf vordermann (Reifen,Blinker,Tacho,Ritzel,Spritzschutz,Spiegel, etc.) bringen und beim TÜV vorführen, oder???

Ich mein ich werd das Moped halt verkaufen und ohne BE is das ja net grad vorteilhaft....
Ich hätts ja eh nur im Winter gefahren und im Frühjahr verscherbelt wenn ich meine 125er wieder fahren kann.

Grüße

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hahnhofer« (25. November 2005, 13:39)

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47

Freitag, 25. November 2005, 13:38

Zitat

Original von LiLa
Was du meinst ist §3 der STVO:

§3 Geschwindigkeit

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

aber dann gibts ja noch den Absatz 1:

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Die Oma, die 30 in der Stadt fährt, braucht also nur zu sagen, dass sie eine unsichere Fahrerin ist und dass sie ihre Geschwindigkeit ihren persönlichen Fähigkeiten angepasst hat.
Damit ist sie raus wenn sie nicht gerade Schrittgeschwindigkeit gefahren ist.
Und selbst dann kostet das nur 20 Euro.
Nicht das ich das gut finden würde, es ist aber leider so.


naja, die ausrede mit den persönlichen fähigkeiten greift aber nicht immer. wenn jemand mit 30 auf ner geraden, gut ausgebauten landstraße rumtuckert und dann mein, er kann halt nich schneller, dann stellt sich auch die frage, ob diese person überhaupt zum führen eines kraftfahrzeuges im stande ist.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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48

Freitag, 25. November 2005, 13:44

Zitat

Dann gibts abe rne Mängelkarte, oder? Und was ist da der Unterschied zwischen erlöschen der BE und Mängelkarte?

3 Punkte und ne Nachschulung. :D

Zitat

Naja, ist ja i.O., trotzdem wäre es ja vorteilhaft, rauszuhandeln, dass die BE nicht erlischt.

Nein, den BE-Verlust abzubiegen bringt dir nix, denn auch ohne BE-Verlust musst du die Mängel beheben, wenn du weiter fahren willst, und die Bestrafung ändert sich ja auch nicht. Es ist in deinem Fall also wirklich egal ob mit oder ohne BE und verkaufen kannst du das Ding auch unabhängig davon ob es BE hat oder nicht. Musst es halt nur dem Käufer sagen. ;)
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49

Freitag, 25. November 2005, 13:46

Zitat

naja, die ausrede mit den persönlichen fähigkeiten greift aber nicht immer. wenn jemand mit 30 auf ner geraden, gut ausgebauten landstraße rumtuckert

Wir reden hier aber nicht von solchen Extremfällen sondern von 30 in der Stadt. Da machen die Grünen sicher nix.
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hahnhofer

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50

Freitag, 25. November 2005, 13:53

Achso... Son mist....
Okay aber solang die Mängel net beseitigt sind kann man das Teil ja auch net mehr anmelden oder?? Und wenn ich nur ne Mängelkarte bekomme kann ich die BE doch behalten und alles zusammen(Mängelkarte & BE) dem Käufer mitgeben, dass der das dann herrichtet, oder?
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51

Freitag, 25. November 2005, 14:03

Zitat

Okay aber solang die Mängel net beseitigt sind kann man das Teil ja auch net mehr anmelden oder??

ja

Zitat

Und wenn ich nur ne Mängelkarte bekomme kann ich die BE doch behalten und alles zusammen(Mängelkarte & BE) dem Käufer mitgeben, dass der das dann herrichtet, oder?

Du kannst die Mühle auch ohne BE verkaufen musst halt nur nen Käufer finden der das mitmacht. Wenn er den Kaufvertrag unterschrieben hat bist du raus, dann muss er sich um die Mängelbeseitigung kümmern.
Aber find erstmal jemand der dir den Ärger abnimmt. ;)
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52

Freitag, 25. November 2005, 16:36

also wer mit 30km/h auf der hauptstraße erwischt wird und sagt, dass ist seine pers. grenze braucht sich nicht wundern, wenn die polizei ihn zur mpu schickt, um zu schauen ob der überhaupt geeignet ist, ein fzgzu fahren
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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strammer_detlef

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53

Freitag, 25. November 2005, 16:39

blaa dann sagst halt fahrzeug lief komisch nebenbei musst du sowieso rein gar nix sagen weil die in der beweispflicht sind also mach dich locker
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54

Freitag, 25. November 2005, 17:16

warum fährste die 125er nich auch im winter ?
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hahnhofer

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55

Freitag, 25. November 2005, 22:49

Zitat

Original von zecke
warum fährste die 125er nich auch im winter ?


Weil das wie schon gesagt im Winter net geht mit meiner 125er wenn Eis/Schnee liegt und net geräumt wird.
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hahnhofer

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Samstag, 26. November 2005, 17:46

So, hätte da noch ne Frage, evtl. an nem Rechtsexperten.

Das ganze ist jetzt also:
Fahren ohne Betriebserlaubnis & Versicherungsschutz, denk ich mal.

Die Bullen wollen das Teil nun zum TÜV bringen (bzw. haben schon) um das Teil überprüfen zu lassen.

Angenommen der TÜV zerlegt mir das Teil, muss ich die Rechnung dafür dann bezahlen??

Denn der Tatbestand kann ja schon allein dem Prüfstand aus entnommen werden, oder nicht??

Und dem Tatbestand fahren ohne FS muss ja gar nicht nachgegangen werden, da ich ja A1 habe! Allso ist es doch völlig wurscht ob da jetzt nen 50er oder 80er Zylinder drauf ist. Denn allein durch das kleinere Kettenrad und den Prüfstandwerten müsste doch alles hervor gehen!!

Würde mich da über Hilfe freuen!
Danke!
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ApriliaWorld

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57

Samstag, 26. November 2005, 17:56

Zitat

Original von zecke
warum fährste die 125er nich auch im winter ?


Es gibt halt auch Leute die keine Lust haben das ihr Motorrad vom Salz angefressen wird etc.
Niveau ist keine Handcreme :!:

www.vln.de - Der Kampf in der Grünen Hölle

Mechaniker bei Scarab-Racing
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hahnhofer

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58

Samstag, 26. November 2005, 18:03

Zitat

Original von ApriliaWorld

Zitat

Original von zecke
warum fährste die 125er nich auch im winter ?


Es gibt halt auch Leute die keine Lust haben das ihr Motorrad vom Salz angefressen wird etc.


jo, das ebenfalls. Schon allein deswegen, weil meine 125er noch top ausschaut und ich ende nächsten jahres 18 werd und dann mag ich die ja auch noch zu nem vernünftigen preis verkaufen.
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strammer_detlef

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59

Samstag, 26. November 2005, 18:20

die schaun da net nach ob da n 80er oder 50er zyli drauf is
die schauen halt was fehlt stellens aufn prüfstand und geben dir dann den bericht der wird aber trotzdem sackteuer auch wenn die dir nur sachen aufzählen die man auch sieht wenn man das teil 2 minuten anschaut und ja, das musst du bezahlen
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hahnhofer

*Metzgerkind*

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60

Samstag, 26. November 2005, 18:27

aha.... aber da da groß MALOSSI drauf steht auf dem Zylinder wird der TÜV da schon bescheid wissen. Gibts denn dafür keine Sätze wie beim RA oder bei Ärzten?
Ich mein dass Blinker, Tacho, Spiegel fehlt kann mir auch nen Blinder bestätigen und dass Ritzel/Reifengröße net mit den Papieren übereinstimmt ebenfalls. Frechheit

Ah was mir grad eingefallen ist: Des Teil hatte sogar mal nen KAT drinnen aber der ist vom Vorbesitzer rausgeflogen.....

Bin ja mal auf den Zeitungsbericht gespannt ey....
wenn die Bullen nix anderes zu tun ham ey schon arm.... Echte Heldentaten vollbringens da....
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