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Bike: BMW F650 CS

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31

Freitag, 25. November 2005, 08:10

Zitat

Original von hahnhofer
ja, ich find die aktion auch "etwas" überzogen vor allem weil bei uns keine öffentlöichen verkehrsmittel fahren und ich halt so im winter immer zum bahnhof kommen muss. Ich mein mit meiner 125er brauch ich da net fahren weil bei uns ists ja auch so dass die Straßen erst mittags-wenn überhaupt geräumt werden. Die 50er (mit Malossi-Zylinder) war ideal: gute Stollenbereifung, leicht und power. Bin damit sogar bei Blitzeis gut vorran gekommen. Beim Gasgeben hat des HR halt durchgedreht aber is ja normal.
Es wird verlangt dass man für den Arbeitsplatz fahrtweg in Kauf nimmt und dann sowas.

Niemand hat doch was dagegen wenn du mit ner 50er zum Bahnhof fährst. Dadrum gehts doch gar nicht! Was nicht geht ist die Karre zu tunen ohne Zulassung und Versicherungsschutz zu ändern. Also fahr mit ner ungetunten 50er oder lass die Änderungen eintragen und melde das dann deiner Versicherung.

Zitat

Ich finds ja eigendlich lächerlich. Denke auch dass es sich die Assis da mal wieder richtig raushängen lassen wollten, da war noch son junger Kerl dabei und vor dem muss man sich ja natürlich beweisen.....

Die Rechtslage ist hier völlig eindeutig, die Polizei muss diese Verstöße verfolgen, sie hat hier keinen Ermessensspielraum, schon gar nicht bei der Vielzahl an Änderungen an deiner Mühle.

Zitat

Ich frate was dass denn alles wäre, darunter meinte er Steuer...weil wenns schneller als 50 fährt ists ja a 80er und man muss steuern dafür zahlen...

Steuer ist natürlich quatsch, das stimmt.

Zitat

lol also 50er 80er 125er hat ja mal gar nix mit Geschwindgkeit zu tun...

Steuerrechtlich nicht aber zulassungsrechtlich. Ne 50er, die mehr als 45 läuft gilt als Leichtkraftrad.

Zitat

Ich bin da immer stets nett und kooperativ gewesen ja und so wird einem gedankt.

Nett und freundlich ist immer gut aber wenns so eindeutige Verstöße sind wie bei dir haben die Grünen wie gesagt keine Wahl.

Zitat

Das nächste mal lass ich die stehen mit dem Teil wär ich locker davon gekommen...Naja so lernt man daraus.....

Ja, abhauen wäre hier das beste gewesen.


Zitat

die sollen sich lieber die autofahrer schnappen die bei jedem tröpfchen 30 fahren

Wo steht bitteschön, dass das verboten ist? Nervig ja , aber verboten??? wohl kaum!
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32

Freitag, 25. November 2005, 08:44

Zitat

Original von LiLa


Zitat

die sollen sich lieber die autofahrer schnappen die bei jedem tröpfchen 30 fahren

Wo steht bitteschön, dass das verboten ist? Nervig ja , aber verboten??? wohl kaum!



Na klar gibs des. ich bin jetzt zufaul für ne quellenangabe, aber man muss soschnell fahren wie es möglich ist ohne seine sicherheit zu gefährend, drum wirst du mit 75km/h auf der AB auch rausgezogen wenn die straße frei ist.
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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33

Freitag, 25. November 2005, 09:07

Was du meinst ist §3 der STVO:

§3 Geschwindigkeit

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

aber dann gibts ja noch den Absatz 1:

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Die Oma, die 30 in der Stadt fährt, braucht also nur zu sagen, dass sie eine unsichere Fahrerin ist und dass sie ihre Geschwindigkeit ihren persönlichen Fähigkeiten angepasst hat.
Damit ist sie raus wenn sie nicht gerade Schrittgeschwindigkeit gefahren ist.
Und selbst dann kostet das nur 20 Euro.
Nicht das ich das gut finden würde, es ist aber leider so.
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hahnhofer

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34

Freitag, 25. November 2005, 09:10

jo und wenn die dass sagt wird die denk ich mal zum arzt gehen dürfen und sich "checken lassen" oder??
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strammer_detlef

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35

Freitag, 25. November 2005, 09:14

ja klar in deiner welt vielleicht
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36

Freitag, 25. November 2005, 09:21

Zitat

ja klar in deiner welt vielleicht


:D :D :D :daumen:

In letzter Zeit hast du ja humortechnisch schon etwas nachgelassen aber dann und wann kommt dann doch noch das ein oder andere Highlight.
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37

Freitag, 25. November 2005, 10:55

Zitat

Original von LiLa

Zitat

Original von hahnhofer


Zitat

lol also 50er 80er 125er hat ja mal gar nix mit Geschwindgkeit zu tun...

Steuerrechtlich nicht aber zulassungsrechtlich. Ne 50er, die mehr als 45 läuft gilt als Leichtkraftrad.

Dann sind Simmen und die anderen Möffs die noch bei der 50km/h regel eingetragen wurden Leichtkrafräder. :rolleyes:
www.hirntot-records.de - PSYCHOKORE RAP AUS BERLIN

:-)Der Emanzipation zeige ich den Mittelfinger :-)
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38

Freitag, 25. November 2005, 11:43

nein, für die gilt Bestandsschutz.
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Bike: ne nackte 12er nix leise

39

Freitag, 25. November 2005, 12:09

blabla hier bei 50ern gibts ne mängelkarte mit vorführung mehr nicht...
...wenn nicht gerade n 125er motor verbaut wurde
...Jebus hilf uns hier kommt die Faust des Nordwestens...
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40

Freitag, 25. November 2005, 12:18

Zitat

blabla hier bei 50ern gibts ne mängelkarte mit vorführung mehr nicht...

Das kann man so pauschal nicht sagen. Ob BE-Verlust und Punkte oder nur Mängelkarte hängt davon ab, ob durch die Veränderungen eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, siehe das folgende Urteil des OLG Kölns (gekürzt):
"Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt gemäß § 19 Abs 2 StVZO nur mehr dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist; die formale Feststellung, es seien Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit verändert worden, reicht nicht."
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Bike: ne nackte 12er nix leise

41

Freitag, 25. November 2005, 12:24

is aber wohl nicht gegeben da ja nicht gerade die bremse fehlt
...Jebus hilf uns hier kommt die Faust des Nordwestens...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fat Tony« (25. November 2005, 12:25)

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Bike: BMW F650 CS

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42

Freitag, 25. November 2005, 12:31

Über das Erlöschen der BE könnte man tatsächlich diskutieren aber nicht darüber, dass er gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen hat. Seine Mühle ist durch das Tunen zum Leichtkraftrad geworden aber eben nicht so zugelassen. Und auch das bringt nunmal 3 Punkte und die Nachschulung.
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strammer_detlef

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43

Freitag, 25. November 2005, 12:36

du kannst alles so auslegen daß es andere gefährdet ubb lenkt ab dies und das
aber im endeffekt hängt es davon ab ob man halt n wichserbullen erwischt oder nicht früher wär da gesagt worden komm mach das ding in ordnung jung
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hahnhofer

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44

Freitag, 25. November 2005, 12:59

mhm das mit den Urteil hört sich ja nich übel an....aber is Auslegungssache.
Obwohl...Tacho,Blinker,Spiegel gelten ja eigendlich nicht da ich handzeichen gegeben hab und Schulterblick. Und das haben die auch gesehen. Ritzel & Zylinder weiß ich nicht. Aber dürfte ja auch keinen gefährden.
Oh man... das sind zustände...
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Bike: BMW F650 CS

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45

Freitag, 25. November 2005, 13:09

Zitat

Ritzel & Zylinder weiß ich nicht.

Die Diskussion ist überflüssig, weil bei dir nämlich 2 OWIs im Raum stehen, die beide gleich bestraft werden nämlich mit 3 P. + Nachschulung:
1. Erlöschen der BE, hier könntest du u. U. und mit Anwalt rauskommen aber
2. Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften (wegen dem Zylinder),
liegt definitiv vor und hier wird auch ein Anwalt nichts machen können.

Jetzt verstanden?
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