Mittwoch, 7. Mai 2025, 01:42 UTC+2
Du bist nicht angemeldet.
Zitat
Original von TDRBiker
Falsch. Solange du das TÜV-Gutachten nicht bei der Zulassungsstelle vorlegst ist garnichts eingetragen und die Polizei merkt deinem Motorrad anhand der Papiere die entdrosselung nicht an-