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maRcusW
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Date of registration: Sep 2nd 2001
Bike: Bobbycar (intercooler turbo)
Location: Adelssitz Rbg im Freistaat Bayern, ehemals Königreich
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http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm#2005-01-13-bv
Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf (Dezember 2004)
Eine Null-Promille-Regelung beim Cannabiswirkstoff THC ist nicht verhältnismässig und damit nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 21.12.2004. Der Nachweis von THC im Blut sei nicht unabhängig von der Menge geeignet, ein Fahrverbot zu begründen.
Zur Begründung hieß es, dass THC-Spuren wegen des technischen Fortschritts noch Tage nach dem Haschisch-Konsum im Blut gefunden werden könnten. Die vom Gesetzgeber angenommene Identität der Wirkungs- und Nachweiszeit treffe deshalb nicht mehr zu und müsse verfassungskonform ausgelegt werden. Das Gericht sprach sich für einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter im Blut aus, bisher bedeutete jede noch so kleine Menge Fahrverbot. (Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004)
Ein Autofahrer hatte Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, weil er am Abend eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt hatte. Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem freiwilligen Urintest, bei dem Spuren des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels. Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf.
maRcusW
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Original von Speedfreak
Also ich weiß jetzt nicht, was an googeln so schwer ist:
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http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm#2005-01-13-bv
Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf (Dezember 2004)
Eine Null-Promille-Regelung beim Cannabiswirkstoff THC ist nicht verhältnismässig und damit nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 21.12.2004. Der Nachweis von THC im Blut sei nicht unabhängig von der Menge geeignet, ein Fahrverbot zu begründen.
Zur Begründung hieß es, dass THC-Spuren wegen des technischen Fortschritts noch Tage nach dem Haschisch-Konsum im Blut gefunden werden könnten. Die vom Gesetzgeber angenommene Identität der Wirkungs- und Nachweiszeit treffe deshalb nicht mehr zu und müsse verfassungskonform ausgelegt werden. Das Gericht sprach sich für einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter im Blut aus, bisher bedeutete jede noch so kleine Menge Fahrverbot. (Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004)
Ein Autofahrer hatte Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, weil er am Abend eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt hatte. Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem freiwilligen Urintest, bei dem Spuren des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels. Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf.
Nach dem Gerichtsurteil liegst du auf der Grenze, dh wohl es liegt im ermessen des Richters, falls du eine Strafe, die wohl von der Polizei kommen wird, anfechten willst. So würde ich mir den fall zumindest erklären.
maRcusW
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Original von Speedfreak
achso, lol, sry, falsch verstanden, aber das wird dir hier wohl keiner sagen können.
ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand nach genau der menge jede stunden nen bluttest macht.
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Original von Speedfreak
Also ich weiß jetzt nicht, was an googeln so schwer ist:
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http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm#2005-01-13-bv
. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels. Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf.
Nach dem Gerichtsurteil liegst du auf der Grenze, dh wohl es liegt im ermessen des Richters, falls du eine Strafe, die wohl von der Polizei kommen wird, anfechten willst. So würde ich mir den fall zumindest erklären.
Zitat
Zitat Bertrand: ich find unhübsche frauen eh überflüssig
This post has been edited 1 times, last edit by "guy ingkognito" (Jul 27th 2006, 12:47am)