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Registrierungsdatum: 22. Dezember 2003

Beiträge: 4 061

Bike: Varadero125 *verkauft* ; zzr600 *verkauft*; Suzuki SV 650S K3; Yamaha SR 125

301

Montag, 19. Oktober 2009, 23:18

http://www.welt.de/wissenschaft/article4…le_readcomments

auch kein kurioser artikel, aber lesenswert wie ich finde
endlich spricht es mal einer aus!
Naja...
blup
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Registrierungsdatum: 18. Dezember 2007

Beiträge: 1 044

302

Donnerstag, 22. Oktober 2009, 17:04

hahaha ich weiss grad gar net was geiler is daß man mit 17 schon verlobt is oder anno 2008 mit 400mhz durchs netz gurkt
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sleepwalker

Super Moderator

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Beiträge: 7 643

303

Freitag, 6. November 2009, 16:12

Tja, ich reg mich zwar gerade ein wenig auf, aber da SPON gerade bei so Artikeln sehr reißerisch berichtet und hin und wieder auch mal Details weg lässt, kommentiere ich das nicht weiter:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html
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Squishy

Super Moderator

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Beiträge: 13 248

304

Freitag, 6. November 2009, 20:35

Tja, ich reg mich zwar gerade ein wenig auf, aber da SPON gerade bei so Artikeln sehr reißerisch berichtet und hin und wieder auch mal Details weg lässt, kommentiere ich das nicht weiter:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html
Was lernt man daraus ? wer sich wehrt landet im knast, wer sich einmischt und hilft mit etwas pech auf dem Friedhof, also lieber gleich daheim bleiben.
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305

Samstag, 7. November 2009, 13:08

Tja, ich reg mich zwar gerade ein wenig auf, aber da SPON gerade bei so Artikeln sehr reißerisch berichtet und hin und wieder auch mal Details weg lässt, kommentiere ich das nicht weiter:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html
Was lernt man daraus ? wer sich wehrt landet im knast, wer sich einmischt und hilft mit etwas pech auf dem Friedhof, also lieber gleich daheim bleiben.
oder halt abhauen direkt danach
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Falk

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306

Sonntag, 8. November 2009, 08:29

Ohne die Gesamtumstände zu kennen, die zum Urteil geführt haben - als Jurist lernst du Notwehr so mithin ganz am Anfang deines Studiums als besonders scharfes, schneidiges Recht zur Gegenwehr. Selbstverständlich gibt es Einschränkungen, so bspw. bei Notwehrprovokation (ich reize jemanden, mich anzugreifen) oder deutlicher Überlegenheit. Letzteres ist wohl scheinbar auch angewandt worden. Nur muss man sagen: "deutlich überlegen" spielt typischerweise auf Kinder und Greise an. In allen anderen Fällen gesteht das Notwehrrecht auch eine scheinbar überzogene Handlung zu, schließlich hat der Angreifer durch seine Tat das Minus an Schutz vor Verletzung in Kauf zu nehmen. Eine weitere Einschränkung im Rahmen der Unverhältnismäßigkeit ist das "krasse Misverhältnis" - Lehrbeispiel Apfeldiebstahl und dazu Einsatz einer Waffe bzw. Beleidigung und daraufhin gefährliche Körperverletzung. Irgendwas in dieser Richtung muss also vorgefallen sein.
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307

Sonntag, 8. November 2009, 11:52

Tja, ich reg mich zwar gerade ein wenig auf, aber da SPON gerade bei so Artikeln sehr reißerisch berichtet und hin und wieder auch mal Details weg lässt, kommentiere ich das nicht weiter:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html
Was lernt man daraus ? wer sich wehrt landet im knast, wer sich einmischt und hilft mit etwas pech auf dem Friedhof, also lieber gleich daheim bleiben.
oder halt abhauen direkt danach

...der is danach abhgehaun.... und ganz ehrlich: wenn man sich nur wehren will und aus der gefährlichen situation entkommen will, dann schlitzt man dem anderen net den Hals auf, sondern geht gegens bein oder die arme und rennt weg (natürlich kann man auch da die Hauptschlagader treffen, aber das is dann eher das Pech des Angreifers)
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308

Sonntag, 8. November 2009, 12:18

also bei uns hier inner gegend hat einer ähnlich gehandelt, und einem das messer in den bauch gerammt, und das war kein so kleines messer und der is auch fast verblutet

jedoch war derjenige auch schon diverse male mit dem gesetz in konflikt geraten und auch einschlägig vorbestraft und selbst als solcher hat er meines wissens nichtmal 2 jahre dafür gesessen
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topracer

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309

Freitag, 13. November 2009, 12:25

Weil die Band, die auf der Bühne steht, die macht nur Reggae-Schmarren - warum könnt ihr kein Metal spieln? Ihr hab doch E-Gitarren...

Ich will Lärm
Ich will Lärm
Ich will die Ohren voll
Ich finde Krach so toll
Ich will Lärm
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310

Donnerstag, 26. November 2009, 20:37

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Falk

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312

Sonntag, 6. Dezember 2009, 14:43

Lange Haftstrafen: Der "Engel mit den Eisaugen" weint

Ich wollte nicht wissen, welchen Einfluss die Medien auf das Urteil hatten. Die heutige Berichterstattung ist jedenfalls eine Schande; ich habe mich schon oft gefragt, ob sich die Journalisten selbst überhaupt noch ernst nehmen. Egal wie, dem Mädel wurden Unachtsamkeiten im Internet ("Foxy Knoxy"), irgendwelche Aussagen und ein vermeintlich eiskalter Blick zum Verhängnis (den ich persönlich sogar eher noch als tiefgründig und interessant empfinde). Sei dahingestellt ob sie die Klinge nun geführt hat oder nicht, die Medien haben sie schon vorab verurteilt.
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Falk

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313

Sonntag, 6. Dezember 2009, 18:49

Der Todes-Code des SchülerVZ-Hackers

Lest euch mal den "Code" und den Bericht durch - auch sehr traurig, sowas...
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matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

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314

Freitag, 18. Dezember 2009, 14:04


hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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Falk

Administrator

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315

Samstag, 19. Dezember 2009, 08:14

Als Jurist lernt man in den allerersten Wochen im Strafrecht den grotesken Katzenkönigfall kennen. Und wenn man meint, so etwas Dämliches gibt es nur ein einziges Mal - nein, siehe hier:

Voodoo-Nadeln aus Kind herausoperiert

Würde man es nach deutschem Recht behandeln, ergäbe sich folgende Situation: Stiefvater S verletzt das Kind, seien es im Ergebnis gefährliche oder schwere Körperverletzung oder versuchter Totschlag. Da entscheiden die tatsächlichen Umstände und der Handlungswille des unmittelbaren Täters, also des S. Er würde sich wegen der Trance vermutlich entweder auf § 20 StGB oder auf § 21 StGB berufen, denn ohne Schuld (§ 20) ist keine Strafe bzw. mit "verminderter Schuld" (§ 21) eine geringere Strafe möglich. Inwiefern das Gericht so etwas gelten ließe, sei dahingestellt.

Interessanter ist die Voodoo-Zauberin V: sie könnte entweder Anstifterin zu den o. g. Straftaten sein (§ 26 StGB) oder aber mittelbare Täterin (§ 25 I 2. Alt. StGB). Anstifter ist grob gesagt derjenige, der einen anderen zu dessen Tat bestimmt. Mittelbarer Täter der, der einen anderen als Werkzeug verwendet. Möglich ist hier grundsätzlich beides, wobei für den mittelbaren Täter entscheidend ist, dass dieser eine Überlegenheit hat. Fallbeispiel ist die Krankenschwester, die mit einer letalen Medikamentendosis einen Patienten tötet, ihm dabei aber nur eine Vitaminspritze geben wollte und auch annahm, vom Arzt eine solche zu bekommen, jener Arzt aber eben die falsche Spritze zugesteckt hat. Die Krankenschwester ginge straffrei aus (mangels Vorsatzes), der Arzt wäre Totschläger als mittelbarer Täter. Im vorliegenden Voodoo-Fall könnte je nach Ausgestaltung schlussendlich so etwas wie beim Katzenkönig zum Tragen kommen: kann man auch dann mittelbarer Täter sein, wenn der unmittelbare Täter (also S) vollverantwortlich handelt?

Die Unterscheidung zwischen Täter und Teilnehmer (= Anstifter, auch Beihelfer) ist übrigens deswegen wichtig, weil Teilnahme nur dann möglich ist, wenn eine vorsätzliche und rechtswidrige Tat vorliegt. Das wiederum kommt bspw. ganz entscheidend zum Tragen bei der Beihilfe zum Selbstmord: indem ich jemandes Hand zur Morphiumspritze führe und ihm somit helfe, er sie aber selbst betätigt, bin ich Beihelfer. Totschlag ist nur an einem anderen Menschen möglich, der Selbstmörder tötet sich aber selbst, womit keine Straftat vorliegt, also ich auch nicht dran teilnehmen kann. Anders wiederum wenn ich jemandes Hand zu einer von mir als Vitaminspritze ausgegebenen Morphiumspritze führe - dann will derjenige sich nur eine Vitaminspritze setzen, tötet sich aber de facto selbst. Ich wäre dann mittelbarer Täter eines Totschlages/Mordes.
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