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Bike: Aprilia RS 2002 SBK Kaputt; KTM Duke II 2002 Verkauft; Audi A3

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16

Samstag, 15. März 2008, 13:39

was meinst du eigentlich falk als jurist, wie es aussieht?
09.05.2007 ;( Ich kann es einfach nicht fassen. Papa du fehlst mir ;(

07.09.03 :( My BeSt FrIeNd I WiLL NeVeR FoRgEt YoU :( 07.09.03
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Falk

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17

Samstag, 15. März 2008, 13:41

Pffffff damit kenn ich mich echt net aus. Ich bin Rechtsinformatiker, also spezialisiert auf EDV-Recht (im Zivil-, Straf-, öffentlichen Recht), Patentfragen und Handelsrecht.
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18

Samstag, 15. März 2008, 13:42

ApriliaWorld is noch aktiv, gehst oben auf Mitglieder und sortierst nach Beiträge, dann is er an siebter Stelle
:prof: Kumpel sagen: Lenker nix an Tank kommen. :jaja:
Ich Chef, Du Nix!!!
ein einziges Auto auf der Straße und ich semmel voll rein :D Ich fands lustig, der Besitzer weniger
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19

Samstag, 15. März 2008, 13:49

Okay danke.
09.05.2007 ;( Ich kann es einfach nicht fassen. Papa du fehlst mir ;(

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Der Max

unregistriert

20

Samstag, 15. März 2008, 13:54

Hier ist sein Profil, da findest du seine icq, er ist aber auch aktiv im Forum, gehört auch zum Team

http://www.youngbiker.de/wbboard/index.p…ser&userID=2029
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21

Samstag, 15. März 2008, 13:59

Geh zum Arzt und sag das du zur Musterung musst und das du an Migräne leidest, frag ihn ob er dir ein Attest austellen kann...
klappt meistens;)
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22

Samstag, 15. März 2008, 14:10

Hallo


also ich hatte eigentlich genau den selben fall bei mir in der Familie nur das mein Vater schon etwas länger verstorben war.

Hat aber keinen interesiert hätte trotzdem Wehrdienst machen müssen, obwohl noch ein weiterer schwerwiegender Vorfahl in der Familie geschehen ist. Wurde dann aber aus medizinischen Gründen ausgemustert.

Aber versuchen würde ich es mal vll klappts da ja. Ist ja auch iwie immer von kreiswehrersatzamt zu kreiswehrersatzamt unterschiedlich wie die entscheiden.



MfG
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ApriliaWorld

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23

Samstag, 15. März 2008, 16:09

Ich setze mal meine PM hier rein die ich Underkill geschcikt habe. Vieleciht hilft das ja auch anderen weiter:

"
Servus,



das mit deinem Vater tut mir Leid. Das du dich beim Bund selbst
gemeldet ahst, lag das an einer Anweisung vom Arbeitsamt? Der
Bundeswehr ist es egal ob ein Elternteil verstorben ist. Außer es
verstarb furch Einwirkung der Bundeswehr. Letztes Jahr im Mai wurde ich
T2 gemustert und hatte während meiner Widerspruchsfrist meinen Unfall
und bin seit dem eh nichtmehr in der Lage zum Bund zu gehen. Ich wurde
"vorrübergehend nicht wehrdienstfähig" erklärt bis zum 31.12.2007. Im
Januar wurde ich wieder gemustert und hatte am Donnerstag meine
Fachärztliche Zusatzuntersuchung und mir bescheinigte der Neurologe das
ich auf keinen Fall zum Bund kann. Ich werde jetzt wahrscheinlich
wieder T4 gemustert und bin damit draußen da ich im Oktober 23 werde.
Sollten die mich dennoch tauglich mustern verlage ich den Scheißverein.
Ich hab noch heftig Problem mit dem Unfall.

Wegen dem Tot deines Vaters werden die wohl leider keine Rücksicht
nehmen. Es gibt schließlich auch alleinerziehnde Mütter etc. Welchen
Tauglichkeitsgrad hast du bekommen? Was das allerwichtigste mim Bund
ist, das ist die Fristen immer kompett auszureizen um Zeit zu gewinnen.
Meinen neuen Arbeitgeber hatte es auch nicht interessiert ob ich schon
beim Bund war. Nur wegen dem kack Arbeitsamt musste ich mich damals
beim Bund melden amit die mich mustern. Was machst du nun nach der
Ausbildung?"
Niveau ist keine Handcreme :!:

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24

Sonntag, 16. März 2008, 11:14

So erstmal vielen Dank für deine Nachricht. Ich wurde damals T2 gemuster.

Ich habe mich beim Bund gemeldet, da ich ja mit der Ausbildung seit Januar fertig bin und die mir ja damals gesagt haben, sobald ich damit fertig bin, dass ich mich dann wieder melden muss. Zurückgestellt war ich eigentlich noch bis 31.08.2008, jedoch hab ich jetzt dem Bund geschrieben, weil auch ein Bekannter von uns der bei der Bundeswehr arbeitet meinte, dass ich nicht mehr zum Bund muss weil ich der einzige Sohn bin. Tja war wohl nix.

Ich bin jetzt noch bis zum 31.3 in einem Arbeitsverhältnis und mache dann ab dem 7.4 - 30.6 ein technisches Grundpraktikum, da ich ab Oktober 2008 studieren gehen möchte. Nur da ist jetzt eben die Gefahr, dass ja der Bund mich dann ziehen kann und der Studienplatz zurückgestellt wird bis zum nächsten Semester.

Die Frage ist jetzt halt, was ich jetzt am besten mache? Ich kann ja wie gesagt innerhalb von 2 Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ich möchte mich auf alle Fälle nochmal mustern lassen, weil meine letzte Musterung ca. 4 Jahre her ist und ich möchte auf gar keinen Fall zur Bundeswehr, sondern zum Zivildienst. Muss ich dann diesen scheiss Antrag auf Kriegdienstverweigerer jetzt innerhalb von 2 Wochen auch schon schreiben und das ich mich neu mustern lassen möchte?

Danke im Voraus.
09.05.2007 ;( Ich kann es einfach nicht fassen. Papa du fehlst mir ;(

07.09.03 :( My BeSt FrIeNd I WiLL NeVeR FoRgEt YoU :( 07.09.03
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25

Sonntag, 16. März 2008, 11:49

Erstmal solltest du eine neue Musterung verlangen, wenn es dir körperlich(bist wohl gesund als t2, nicht) oder neurologisch oder psychisch nicht so gut geht. Dazu kann ich nichts sagen, schließlich musst du wissen, ob du da was hast und ob du da gerade in Behandlung bist. Auf eine Nachmusterung hast nach der langen Zeit sogar ein Recht, glaube ich. Außerdem würde ich sagen du solltest nicht verweigern. Im Notfall kannst du das später immer noch machen, aber angeblich ist es so, dass Leute, die Zivi machen mehr Schwierigkeiten haben ausgemustert zu werden.

Zitat

Lese ich hier etwa die Zickenrott-"Ich hab Depressionen"-Methode raus? ;) [die i. Ü., richtig umgesetzt, tiptop funktioniert :floet: ]
:daumen-falk:
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Falk

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26

Sonntag, 16. März 2008, 13:18

aber angeblich ist es so, dass Leute, die Zivi machen mehr Schwierigkeiten haben ausgemustert zu werden.
Eine absolut gängige Meinung; ob sie stimmt, kann ich auch nicht bestätigen. Allerdings ist es mit der Wehrgerechtigkeit in D allgemein eher schlecht bestellt, sodass selbst positiv gemusterte Personen, die nicht verweigern, teilweise nicht eingezogen werden. Verweigerer hingegen leisten immer dienst.
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ApriliaWorld

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27

Sonntag, 16. März 2008, 13:49

...aber angeblich ist es so, dass Leute, die Zivi machen mehr Schwierigkeiten haben ausgemustert zu werden.

Wie bitte? Das hat überhaupt keinen Zusammenhang. Wenn du zur Musterung gehst und direkt sagst das du verweigerst, findet gar keine Musterung statt. Wenn man die Musterung normal macht, dann wissen die ja nicht ob man Ziwi machen will oder sonstwas. Wenn man der Bundeswehr bei der Musterung ins Gesicht sagt "Wenn ich heute nicht ausgemustert werde, mach ich Ziwi" dann kann es sein das die es einem auswischen wollen und ihn eher tauglich mustern. Aber wer ist schon so dumm im Hirn? Dem gehört es nicht anders.

Ich habe gegen das Musterungsergebnis Widerspruch eingelegt. Bei dir sollte es aber folgendermaßen laufen:

"Hiermit lege ich Widerspruch ein. Begründung: Musterung zu lange her. Hast inzwischen ein paar Wehwehchen bekommen. Es soll festgestellt werden ob man noch tauglich ist."


Damit gewinnst du Zeit. Dann gibts wieder ´ne Musterung. Da musst du Beschwerden angeben die am besten orthopädischer Art sind damit du danach nochmal zum Facharzt musst. Du darfst auf gar KEINEN Fall vorher extra Unterlagen vom Arzt machen lassen. Du gewinnst ja Zeit das du nochmal zum Arzt musst bevor der Tauglichkeitsgrad feststeht. Die Fristen immer komplett ausnutzen. Wenn es soweit kommen sollte, kann ich das weiterführen was ich gerade angesprochen habe.
Seh zu das du alles anfängst und fortführst wie du deinen Lebensweg geplant hast. Nebenher "richtig" mit dem Bund umgeehn um Zeit zu gewinnen. Damit minimierst du ja die Wahrscheinlichkeit gezogen zu werden. Falls die dich ziehen wollen ist man halt am Arsch. Aber man muss halt tun was man kann

Hab die per PM dem Herrn Stein seine Nummer geschickt. Der ist bei der evang. Kirche in Maintal-Hochstadt. Das ist seit Jahren ein Guru der den Leuten hilft um den Bund herum zu kommen. Der kennt auch rechtlich den ganzen Mist auf die Pieke genau.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »ApriliaWorld« (16. März 2008, 13:58)

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Matthias

unregistriert

28

Sonntag, 16. März 2008, 14:09

Widerspruch? Gibts das noch? Dachte das ist bis auf wenige Ausnahmefälle entfallen, jetzt geht nur noch direkt Verwaltungsklage...?!
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ducss900nuda

unregistriert

29

Sonntag, 16. März 2008, 14:13

zur info: eine musterung ist nur 1 jahr gültig. wird man trotzdem eingezogen (was rechtlich volkommen in ordnung geht) , dann muss eine neue musterung bzw. einstellungsuntersuchung innerhalb von 2 wochen beim truppenarzt passieren .
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30

Sonntag, 16. März 2008, 17:19

Zitat

Da musst du Beschwerden angeben die am besten orthopädischer Art sind damit du danach nochmal zum Facharzt musst.
Stimmt. Nur wenn er sie auch hat natürlich. Beschwerden orthopädischer Art haben auch den Vorteil, dass sie bei einer Untersuchung fast immer eindeutig belegt oder ausgeschlossen werden können. Nicht, dass er hier eine Laiendiagnose macht und am Ende stellt sich raus, dass sie falsch war.

Zitat

Du darfst auf gar KEINEN Fall vorher extra Unterlagen vom Arzt machen lassen.

Außer natürlich: Du befindest dich in ärztlicher Behandlung und kannst davon ausgehen, dass du etwas hast, was dich untauglich macht.
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