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1

Mittwoch, 4. Februar 2009, 22:13

Garantie Computer Rechtsfrage

Also hab da mal ne Frage. Hab mir im September nen neuen rechner gekauft der auch tadellos funktioniert. Jedoch ist der einschalter ziemlich schlecht verarbeitet so dass dieser sich gelöst hat und die Mechanik dahinter gebrochen ist. Hab den rechner aufgemacht und die Blende vorne abgemacht und dann zum Händler gebracht. Dort traf ich dann auf den klugscheiser Azubi der mir erklären wollte dass ich damit meine Garantie vernichtet hätte. Hatte an dem Tag leider nich viel Zeit und der Laden war voll deshalb hab ich mir das gewarte auf nen vorgesetzten noch gespart und werd morgen nochmal hinfahren. Aber wie siehts denn nun aus ich bin mir sicher mal gehört zu haben dass ich den Computer aufmachen darf ohne die Garantie zu verlieren. Garantiesiegel oder ähnliches waren auch nicht vorhanden. Gibts da nen Gesetz zu dem Thema? Ich hoffe jemand weis bescheid.

Danke schonmal für jede Antwort!
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MFwAC
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2

Mittwoch, 4. Februar 2009, 22:17

wenn keine siegel etc. dort sind glaube ich nicht dass dadurch die garantie verloren geht, denn dann müssten sie dir erstmal nachweisen, dass du den PC aufgemacht hast. denn soweit ich weiß müssen sie dir das nachweißen und nicht du ihnen dass du ihn NICHT aufgemacht hast.
red mal mit dem vorgesetzten und sag dem was sache ist, ich denke solange du beim ausbau nichts gekaputt gemacht hast, also haltehacken etc. abgebrochen hast, sollte es kein problem sein, schließlich sparen sie sich arbeit, weil dies nichtmehr ausbauen müssen, und wenn se sich quer stellen, einfach das teil einbauen und den kompletten PC hinbringen, wobei sie dann aber selber ziemlcih dämlich wären, zumal man ja dann auch nd weiß ob des ned der Azubi macht, der anscheinend ja keine ahnung von hat.
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3

Mittwoch, 4. Februar 2009, 23:05

also wenns so is wie du sagst, dass da kein siegel oder so war bzw ist, wo is dann dein problem ???

geh doch einfach an nem andren tag zum "vorgesetzten" und sag der war noch nich offen..........sollt doch passen

und was ich vobn meinem eee pc sagen kann: da is unten nen garantiesiegel und ich hab mir anstatt der 1gb ori ram, nen 2gb riegel gekauft und wusst dann auch nich ob ich des nun selber erledigen darf oder nicht. im handbuch steht dass die garantie nicht erlischt, beim rameinbau auch wenn das garantiesiegel durchbrochen wird (was ja dann eindeutig der fall ist)

Zitat

Original von Kus-style
ihr fotographiert hier eure scheisse, aber ich bin der perverse wenn ich ein bild von meinem yarak zeig Augen rollen.
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Falk

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4

Donnerstag, 5. Februar 2009, 08:33

Man kann zunächst gar nicht oft genug auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung hinweisen, wobei Garantie eine völlig freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers ist. Meistens wird die Konstellation so sein: man kauft ein Gerät des Herstellers X beim Händler Y und schließt dann ganz automatisch mit X einen Garantievertrag ab. Y ist als Verkäufer verpflichtet, Gewährleistung für das verkaufte Produkt zu übernehmen. Immer mal wieder macht auch der Händler eine Garantiezusage, wobei sowas üblicherweise beworben wird, weil es eher eine Ausnahme darstellt.

Hinsichtlich der Garantie ist der Garantiegeber völlig offen in seinen Bedingungen. Selbstverständlich könnte er daher auch verbieten, ein Gehäuse auch nur zu öffnen. Wie es in der Praxis dann gehandhabt wird, sei dahingestellt. Was in den obigen Posts vergessen wird: hier wurde ja nicht nur das Gehäuse geöffnet, sondern aktiv die Blende entfernt. Gehäuse öffnen und Blende entfernen sind zwei unterschiedliche Dinge.

Die zweijährige Gewährleistung mit dem "ersten Garantie-Halbjahr" (Beweislastumkehr -> Händler muss Mangelfreiheit des Produktes bei Gefahrübergang nachweisen) läuft hier jedenfalls noch. Somit kann Nachbesserung vom Händler verlangt werden. Sicherlich ist er im vorliegenden Fall auch verpflichtet, den Computer zu reparieren - ob es aber sinnvoll ist, nur eine Blende hinzubringen, darf doch als fragwürdig beurteilt werden. Schließlich ist es dem Händler überlassen, wie er nun konkret nachbessert. Deswegen bringt man normalerweise auch das ganze Produkt hin. Computer-Gehäuse sind ja normalerweise Einheiten und der Händler wiederum benötigt auch die ganze Einheit, um seinerseits den Hersteller in Anspruch nehmen zu können.
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5

Donnerstag, 5. Februar 2009, 18:10

Für mich wärs halt praktischer nur die Blende abzugeben da ich den Computer an sich in dieser Zeit noch brauch.
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