vor einer Woche habe ich meine Rs125 verkauft , so und heute kommt ein Brief von der Mami des Käufers das sie und ihr Sohn vom geschlossenen kaufvertrag zurück treten wollen weil das federbein kaputt ist etc. So darauf hin hab ich beim Adac angerufen und der hat mich mit nem Anwalt verbunden und dieser hat gemeint die Frau hat 0 Chance ( im brief stand sie will einen Anwalt dazunehmen wenn ich das geld nicht überweise lool) So jetzt möchte ich eure Meinung hören! Hab einen Vertrag vom Adac usw.
danke euer immer freundliche chicko!!
Das Federbein war bei der Besichtigung noch nicht kaputt also hat sich der Sohn entschieden (jo die holen wir) so dann Vertrag gemacht und er ist nachhause gefahren.
ich glaub, bei sowas hat man als käufer eigentlich ein 14tägiges rückgaberecht, wenns im vertrag ned anders vereinbart is, da er aber den schaden verursacht und wenn im vertrag steht, dass sie absolut keinen schaden hatte zum zeitpunkt des kaufes, ham die eh keine chance den vollen kaufpreis zurückzubekommen
falls du oder deinen eltern nen rechtsschutz habt, geh doch ma zu nem anwalt und lass diesen nen antwortbrief verfassen, irgendwas in der art, dass se zum zeitpunkt, als du sie verkauft hast, noch ned kaputt war und deswegen nimmste se ned zurück oda sowas, der anwalt wird dir schon weiterhelfen
Hi das mit demm 14 tägigem Rückgaberecht habe ich schon hinterfragt , also es sollte im vertrag stehen wenn man damit einverstanden ist , aber wenn nix davon im Vertrag steht gilt dieses Recht nicht.
nee, der käufer hat gar nix, bei privat-verkäufen hat man kein rückgaberecht. darum schreibt man ja normalerweise in den kaufvertrag rein "gekauft wie gesehen" dann is man ganz ausm schneider
alber die haben doch den vertrag sag wenn die nöchstes mal anrufen das du nicht mehr belöstigt werden möchtest oder du schaltest die polizei wegen belästigung ein und sag ihr sie soll sich den vetrag mal genau ansehen
>>alber die haben doch den vertrag sag wenn die nöchstes mal anrufen das du nicht mehr belöstigt werden möchtest oder du schaltest die polizei wegen belästigung ein und sag ihr sie soll sich den vetrag mal genau ansehen<< Batassa
Ne mach das net....das ist einfach nur noch hirnrissig das so zu formulieren!
im vertrag steht halt : Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (wurde nicht!) Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Pflichten der Verkäufers beruhen sowei bei Körperschäden. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber 3. aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.