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chicko

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1

Monday, July 1st 2002, 5:23pm

jurischtische Hilfe --> Verkauf

Also folgendes,

vor einer Woche habe ich meine Rs125 verkauft , so und heute kommt ein Brief von der Mami des Käufers das sie und ihr Sohn vom geschlossenen kaufvertrag zurück treten wollen weil das federbein kaputt ist etc. So darauf hin hab ich beim Adac angerufen und der hat mich mit nem Anwalt verbunden und dieser hat gemeint die Frau hat 0 Chance ( im brief stand sie will einen Anwalt dazunehmen wenn ich das geld nicht überweise lool) So jetzt möchte ich eure Meinung hören! Hab einen Vertrag vom Adac usw.

danke euer immer freundliche chicko!!

Das Federbein war bei der Besichtigung noch nicht kaputt also hat sich der Sohn entschieden (jo die holen wir) so dann Vertrag gemacht und er ist nachhause gefahren.
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2

Monday, July 1st 2002, 5:38pm

ich glaub, bei sowas hat man als käufer eigentlich ein 14tägiges rückgaberecht, wenns im vertrag ned anders vereinbart is, da er aber den schaden verursacht und wenn im vertrag steht, dass sie absolut keinen schaden hatte zum zeitpunkt des kaufes, ham die eh keine chance den vollen kaufpreis zurückzubekommen
falls du oder deinen eltern nen rechtsschutz habt, geh doch ma zu nem anwalt und lass diesen nen antwortbrief verfassen, irgendwas in der art, dass se zum zeitpunkt, als du sie verkauft hast, noch ned kaputt war und deswegen nimmste se ned zurück oda sowas, der anwalt wird dir schon weiterhelfen
Fight the Fat
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chicko

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3

Monday, July 1st 2002, 5:40pm

Hi das mit demm 14 tägigem Rückgaberecht habe ich schon hinterfragt , also es sollte im vertrag stehen wenn man damit einverstanden ist , aber wenn nix davon im Vertrag steht gilt dieses Recht nicht.
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4

Monday, July 1st 2002, 5:44pm

steht im vertrag "gekauft wie besichtigt"? und hast du zeugen?
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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TheChris

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5

Monday, July 1st 2002, 5:46pm

nee, der käufer hat gar nix, bei privat-verkäufen hat man kein rückgaberecht. darum schreibt man ja normalerweise in den kaufvertrag rein "gekauft wie gesehen" dann is man ganz ausm schneider
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chicko

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6

Monday, July 1st 2002, 5:48pm

Zeugen für was ?? für denn kauf ?? ja meinen dad, und im vertrag steht

im vertrag steht : Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht nachfolgend eine garantie übernommen wird.
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7

Monday, July 1st 2002, 5:50pm

pf dann kann die gar nix es ging ja damalsa noch
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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Batasaa

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8

Monday, July 1st 2002, 7:00pm

echt sag du willst geld haben wegen versuchtem betruges!!
Nein die kann nichts machen !!!
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9

Monday, July 1st 2002, 7:08pm

Jo, was soll sie schon machen, wenn der Defekt noch nich war beim Kauf...is halt Pech, dass es gerad jetzt passiert is, Pech für den Käufer :D
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10

Monday, July 1st 2002, 7:14pm

die hat keine chance

aber dein vater is kein zeuge
da musst dir nen zeugen holen der nicht zur familie gehört

vater von nem freund oder so..
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Batasaa

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11

Monday, July 1st 2002, 7:22pm

alber die haben doch den vertrag sag wenn die nöchstes mal anrufen das du nicht mehr belöstigt werden möchtest oder du schaltest die polizei wegen belästigung ein und sag ihr sie soll sich den vetrag mal genau ansehen
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12

Monday, July 1st 2002, 7:43pm

>>alber die haben doch den vertrag sag wenn die nöchstes mal anrufen das du nicht mehr belöstigt werden möchtest oder du schaltest die polizei wegen belästigung ein und sag ihr sie soll sich den vetrag mal genau ansehen<< Batassa

Ne mach das net....das ist einfach nur noch hirnrissig das so zu formulieren!
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Chris_RS

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13

Monday, July 1st 2002, 9:36pm

in dem adac vertrag steht ja net drin gekauft wie gesehen

am arsch biste nur, wenn SIE dir nachweisen kann dass der schaden schon vor dem kauf bestand, und halt im vertrag drin steht dass nix dran is
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TheChris

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14

Monday, July 1st 2002, 9:38pm

und das dürfte recht schwierig werden...
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chicko

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15

Monday, July 1st 2002, 9:40pm

im vertrag steht halt : Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (wurde nicht!) Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Pflichten der Verkäufers beruhen sowei bei Körperschäden. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber 3. aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

das heisst soviel wie gekauft wie gesehen! oder?
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