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Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 1 394

Bike: Honda NSR 125, Yamaha YZF R6

Wohnort: 38229 - Salzgitter - Niedersachsen

1

Freitag, 2. Mai 2003, 15:03

Wichtige Frage bezüglich der Versicherung !!!

Hallo

Bevor ich meine Fragen stelle, schildere ich erstmal den Verlauf des gestrigen Abends:

Also, wir haben uns bei einem Freund getroffen, der ein riesen Grundstück hat. Dort haben wir alle schön gegrillt und gefeiert. Dann hat mein Freund sein Auto rausgefahren (er ist noch 17) und ist auf dem Hof damit rumgefahren. Eine Freundin kam zu ihm und wollte auch mal fahren lernen. Kein Problem, sie hat sich dahin gesetzt und fuhr Auto. Ich bin dann auch mit meiner NSR auf dem Hof rumgefahren etc. Dann (!!!) kam ein anderer Freund und hat mich gefragt, ob er auch mal fahren durfte. Er hat auch keinen Führerschein, kannte sich aber mit dem Schalten etc aus. Ich hatte nichts dagegen, wollte ja nicht das Arsch sein, und habe ihn fahren lassen. Er dreht seine erste Runde, naja, etwas wacklig. Ich sage fahr langsamer und somit sicherer. Dann bei der zweiten Runde zieht er in der Kurve volle Kanne die Vorderradbremse und packt sich auf die rechte Seite. Das Motorrad ist noch etwas geschliddert. Ihm ist nichts passiert, doch beim Motorrad ist die Heckverkleidung zerkratzt, der Auspuff hat eine kleine Beule und Kratzer, die Fußbremse ist gebrochen, die Seitenverkleidung hat tiefe Risse und die Frontverkleidung auch. Ebenfalls noch die Handbremse, Lenkerende und der Spiegel haben Kratzer. Alles auf der rechten Seite. Achja, der Blinker vorn ist auch hinüber (meine schönen LED Blinker :)13) Naja, er hat sich entschuldigt und es war ihm auch sehr unangenehm. Jetzt meine Frage: würde seine Versicherung dafür aufkommen? Den wir waren heute bei seinen Eltern und die haben sich erstmal total quer gestellt. Sie sagen, nagut, diese 30€ fürs Blinklicht der "Kiste" ersetzen wir. Und sie meinten auch, dass ich meinen FS verlieren würde, weil ich ihn habe fahren lassen. Aber dafür braucht man keinen Führerschein, wenn man auf Privatgrundstück fährt oder?

Es ist halt total kacke. Sie sieht gar nicht mehr schön aus! Wenn wir denen eine Rechnung schicken würden mit den ganzen Sturzteilen, werden die es uns doch niemals ersetzen?

Würde deren Versicherung dafür zahlen? Ich habe davon keine Ahnung. Die wollen ihre Versicherung auch gar nicht benachrichigen.

mfg
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Tony Montana

* Vorstand Single Club *

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Bike: Kawazaki Z1000

Wohnort: südhessen

2

Freitag, 2. Mai 2003, 15:19

auf Privatgelände brauchste keinen führerschein...
Kannst denen sogar ans bein pissen, weil sie es net sofort der Versicherung gemeldet haben...oder? ach nee das war bei Fahrerflucht.
Naja ich würd aber über Versicherung regeln.
Geht dann über die Haftpflicht, wenn mich net alles täuscht.
bis 400 € würdest du von meiner Versicherung per check innerhalb von ein paar tagen bekomen...alles was drüber ist, bracuht einen Gutachter.
Ich ging die Treppe rauf und sah,
dort einen Mann der war nicht da.
Er war auch heute nicht mehr dort...
ich wollt, ich wollt er ginge fort
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Registrierungsdatum: 7. September 2001

Beiträge: 1 687

Bike: Mitsubishi Colt GLXI,Suzi ist schrott

Wohnort: Unterfranken

3

Freitag, 2. Mai 2003, 16:24

Das verlangt normalerweise schon der anstand von dem typen,das er den schaden bezahlt.Aber wer hat heutzutage noch sowas.....
Ich würd rausbekommen bei welcher versicherung der is und die anrufen und des denen sagen.
Und schreib ma wie es so am laufen ist mit der ganzen sache,interresiert mich nämlich.
Signaturen sind fürn arsch
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>>rápido>>

unregistriert

4

Freitag, 2. Mai 2003, 19:47

auf jeden fall verlierst du deinen führerschein nicht! was hat denn das damit zu tun?
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Odysseus

unregistriert

5

Freitag, 2. Mai 2003, 20:17

privatgrundstück gilt nur, wenn der bereich DEFINITIV vom straßenverkehr abgegrenzt ist (zaun) wenn das alles für jeden erreichbar ist, auch für fußgänger, ists öffentlicher verkehr. hat unser fahrlehrer noch ganz deutlich hingewiesen. naja, was das für auswirkungen auf den führerschein hat is jetz den anderen überlassen, da weiss ich nich so bescheid
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Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

Wohnort: Nähe Köln

6

Freitag, 2. Mai 2003, 21:01

Wie alt war er denn?
Das mit dem Privatgründstück gilt nämlich erst ab 15 Jahren.

Die Allianz zahlt nicht wenn du dein Moped (in meinem Fall wars ein Mountainbike) verleihst, also das jmd anderes gefahren ist.Dann musst du eben sagen dass du selber gefahren bist und er dich da irgendwie umgeschmissen hat oder so.
Erst mal als erstes,...
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Tony Montana

* Vorstand Single Club *

Registrierungsdatum: 16. April 2002

Beiträge: 3 591

Bike: Kawazaki Z1000

Wohnort: südhessen

7

Freitag, 2. Mai 2003, 21:18

Zitat

Original von Odysseus
privatgrundstück gilt nur, wenn der bereich DEFINITIV vom straßenverkehr abgegrenzt ist (zaun) wenn das alles für jeden erreichbar ist, auch für fußgänger, ists öffentlicher verkehr. hat unser fahrlehrer noch ganz deutlich hingewiesen. naja, was das für auswirkungen auf den führerschein hat is jetz den anderen überlassen, da weiss ich nich so bescheid


achso? PRIVATgrundstück ist eben privat. da haben auch keine fußgänger was verloren...man rede von "unbefugtes betreten verboten"
Ich ging die Treppe rauf und sah,
dort einen Mann der war nicht da.
Er war auch heute nicht mehr dort...
ich wollt, ich wollt er ginge fort
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Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 1 394

Bike: Honda NSR 125, Yamaha YZF R6

Wohnort: 38229 - Salzgitter - Niedersachsen

8

Freitag, 2. Mai 2003, 22:11

Zitat

Original von Nasses_Wasser
Wie alt war er denn?
Das mit dem Privatgründstück gilt nämlich erst ab 15 Jahren.


Er ist schon 17!

Zitat

Original von Nasses_Wasser
Die Allianz zahlt nicht wenn du dein Moped (in meinem Fall wars ein Mountainbike) verleihst, also das jmd anderes gefahren ist.Dann musst du eben sagen dass du selber gefahren bist und er dich da irgendwie umgeschmissen hat oder so.


Es soll ja auch nicht über meine Versicherung laufen, sondern über seine! Ich möchte wissen, ob es seine Haftpflichtversicherung zahlt! Desweiteren interessiert es mich, ob er überhaupt für den Schaden aufkommen muss. Also rein vom Rechtlichen! Wie ers bezahlt, sei erstmal dahin gestellt (privat oder Versicherung).

mfg
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Odysseus

unregistriert

9

Freitag, 2. Mai 2003, 23:54

Zitat

Original von Tony Montana

Zitat

Original von Odysseus
privatgrundstück gilt nur, wenn der bereich DEFINITIV vom straßenverkehr abgegrenzt ist (zaun) wenn das alles für jeden erreichbar ist, auch für fußgänger, ists öffentlicher verkehr. hat unser fahrlehrer noch ganz deutlich hingewiesen. naja, was das für auswirkungen auf den führerschein hat is jetz den anderen überlassen, da weiss ich nich so bescheid


achso? PRIVATgrundstück ist eben privat. da haben auch keine fußgänger was verloren...man rede von "unbefugtes betreten verboten"



ich meine, wenn das tor zum grundstück offen steht, ist das gelände für jeden zugänglich. somit öffentlicher verkehrsbereich
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fwmone

unregistriert

10

Samstag, 3. Mai 2003, 01:16

Erstmal würde ich mir wegen dem FS keine Sorgen machen. Selbst wenn das Privatgelände als öffentlicher Verkehrsbereich durchginge, würde ich vor Gericht darauf plädieren, du habest nicht gewusst, dass man auf einem Privat(!)hof nicht jemand anderes fahren lassen darf. Juristisch gesehen würdest du also angeben, du wusstest nichts von der Strafbarkeit.

Ansonsten kann nur eine Versicherung aufkommen - und das ist die Privat-Haftpflicht. Angenommen, die Eltern weigern sich, würde ich einen Kostenvoranschlag bei der Werke erstellen lassen und denen mit förmlichen Brief zusenden - am besten noch die Eltern schreiben lassen. Wenn sie nicht bezahlen wollen, bleibt dir nur der Rechtsweg.
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