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Bike: Noch Keins

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1

Monday, February 2nd 2004, 8:21pm

Kleiner zwischenfall am Samstag

Hallo,

Letzten Samstag waren ich und meine Freunde in einer Veranstaltung in der näheren Umgebung.
Da war auch eine Person dabei, mit der ich mich nicht so gut verstehe, da er mich immer leicht provoziert.

Nun, da wolle er mich wieder ansticheln, indem er auf meiner Flasche mit seiner Flasche anstossen (also anprosten) wollte obwohl ich gerade am Trinken war. Hab dann die Flasche irgendwie in einem Schutzreflex vom Mund weggerissen und ihm in die zwei vorderen Schneidezähe gerammt. Zwei Zähne wurden dabei beschädigt, d.h. jeweils ein Zahnfragment in Form von der Flasche ist dabei herausgebrochen.
Noch drei weitere Freunde von mir und ihm beobachteten das. Sie meinten alle das war ein Unfall und nicht meine Schuld.

Wie würde mein Fall wohl vor Gericht ausgehen wenn er mich Anzeigen würde?
Blutige Küsse, bittere Pillen
Vom Schicksal gefickt und immer 3 Promille
Ich war Teil der Lösung und mein größtes Problem
Ich stand vor mit und konnte mich nicht sehn
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NSR-Nils

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2

Monday, February 2nd 2004, 8:29pm

Eigentlich ist der Fall ja eindeutig. Du hat ja quasi im Affekt gehandelt und du hast Zeugen die dir bestätigen, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat.

Nur dummerweise sind Recht haben und Recht zugesprochen bekommen zwei völlig verschiedene Dinge ...
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Bike: tolle 750er

Location: Rosenheim

3

Monday, February 2nd 2004, 9:31pm

Ich glaub aber auch dass du da gute Chancen hast. Du bist erschrocken und dann is das halt passiert.

Noch dazu mit Zeugen die für dich aussagen.
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4

Monday, February 2nd 2004, 9:43pm

war halt ein reflex von dir aus! ich denke mal du wirst vor gericht keine probleme haben ;)
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Scout

*Verpeiler*

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5

Monday, February 2nd 2004, 9:46pm

wenn es so ist, wie du beschreibst, wirst du wohl keine probs bekommen un ich glaube auch nicht, dass es überhaupt zu einer Verhandlung kommen würde. Hat er gesagt, dass er dich anzeigen will oder wie?

This post has been edited 1 times, last edit by "Scout" (Feb 2nd 2004, 9:47pm)

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6

Monday, February 2nd 2004, 10:14pm

Ja so wie du es beschrieben hast würdest du meiner meinung nach recht behalten natürlich kommts drauf an was er für Zeugen hat!
Vor Gericht is immer so ne Sache mein Cousin (23) hat mal von nem 17 jährigen Türken ohne Grund mit nem Glas eins aufs maul gekriegt. Danach hat er ihm die nase gebrochen! naja vor gericht ham sie dem türken geglaubt weil er sau viele zeugen hatte und angeblich mein cousin Rechtsradikale Sprüche abgelassen hat!
:)63 "It's better to Burnout than to fade away" Kurt D. Cobain :)63
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7

Monday, February 2nd 2004, 10:35pm

Quoted

Original von Scout
wenn es so ist, wie du beschreibst, wirst du wohl keine probs bekommen un ich glaube auch nicht, dass es überhaupt zu einer Verhandlung kommen würde. Hat er gesagt, dass er dich anzeigen will oder wie?


und falls er das gesagt hat, hat er gelispelt? :P
knock-knock-knockin' on heaven's door
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8

Monday, February 2nd 2004, 11:29pm

Er hat gesagt das er von einer Anzeige absehe.
Irgendwie traue ich ihn aber trotzdem nicht, vielleicht überreden ihn ja auch seine Eltern zu einer Anzeige.

Ob er gelispelt hat kann ich nicht mehr sagen. War ja auch eine etwas feuchte Nacht.
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DerHetzer

* Fahrschlampe *

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Location: Delirium

9

Tuesday, February 3rd 2004, 1:59pm

wie kannst du dir über so nen scheiß gedanken machen?

das ist soooooo unwichtig.

der kacker wollte dich verarschen und das is halt nach hinten losgegangen. anzeige ich weiss ja nicht wo du wohnst aber sowas lächerliches bringt niemand zur anzeige :wand: :))
Corehard? COFFEECORE!!!
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"Spare, lerne, leiste was, dann haste, kannste, biste was!"
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Chris_RS

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10

Tuesday, February 3rd 2004, 4:13pm

ich studier auch jura :daumen:
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Matthias

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11

Tuesday, February 3rd 2004, 4:33pm

Ja da hat der Falk schön subsumiert :P


Bei mir stand gestern "absolut katastrophal und oberflächlig" unter der Klausur lol
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12

Tuesday, February 3rd 2004, 7:26pm

außerdem warst du vielleicht zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig, wenn du sagst, dass der Abend so feucht war.

Aber mit Falk's Paragraphen bist du besser beraten.
Ich werd mal richtig schlechter Anwalt.
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13

Tuesday, February 3rd 2004, 7:31pm

Naja, schon scheiße, aber hat der Bekannte die beiden Teile noch?? Die kann er sich einfach ankleben lassen und dann siehst du auch nix mehr. Eventuell ist er dir für so nen Tipp eher dankbar.
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fwmone

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14

Tuesday, February 3rd 2004, 7:46pm

Quoted

Original von PsyFly
außerdem warst du vielleicht zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig, wenn du sagst, dass der Abend so feucht war.


Niemals. Unzurechnungsfähgikeit nach 20 I StGB (oder war's 20 II, hab grade kein Gesetz zur Hand?) erst ab 3.0 Promille, Teilunzurechnungsfähigkeit mit Strafmilderung ab 2.0 Promille.


Das mit der Subsumtion kommt alles mit der Zeit - keine Sorge, alles eine Frage der Übung.
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Com.Raphaezer

*The Legend*

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15

Tuesday, February 3rd 2004, 7:56pm

Quoted

Original von Matthias
Bei mir stand gestern "absolut katastrophal und oberflächlig " unter der Klausur lol


also wenns so da stand, dann hat es der lehrer aber auch ned drauf ;)
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