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Registrierungsdatum: 22. Dezember 2003

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Bike: Varadero125 *verkauft* ; zzr600 *verkauft*; Suzuki SV 650S K3; Yamaha SR 125

16

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:28

Warum gibst du einfach nicht mal die Artikelnummer durch und sagst, was fehlt, dann könnten wir auch helfen ;)
blup
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Scout

*Verpeiler*

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17

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:31

danke kingmueller, ich geh ma was essen, du machst das ja für mich hier.
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

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Bike: Suzuki GSX 600 F

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18

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:33

Zitat

danke kingmueller, ich geh ma was essen, du machst das ja für mich hier.
:P

ironie? ?(
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Bike: Varadero125 *verkauft* ; zzr600 *verkauft*; Suzuki SV 650S K3; Yamaha SR 125

19

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:34

Zitat

Zahlungshinweise des Verkäufers
Ausland nach Absprache, sonst Verpackung, Versand als Paket oder Päckchen und evtl. Versicherung der Käufer, ebay-Gebühren der Verkäufer. Keine Rückgabe der ersteigerten Artikel.Bei Abgabe des Gebotes verzichtet der Bieter ausdrücklich auf den Gewährleistungsanspruch nach neuem EU-Recht bei Privatverkauf für gebrauchte und neuwertige Ware.



Ähh, das sollte es eigentlich klären,....nur komisch, dass er das nicht unter den Artikel geschrieben hat.
blup

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »euer« (6. Oktober 2004, 19:34)

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Scout

*Verpeiler*

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Beiträge: 4 026

20

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:35

klasse, das hab ich übersehen, danke.
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fwmone

unregistriert

21

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:39

Zitat

Original von Scout
danke kingmueller, ich geh ma was essen, du machst das ja für mich hier.


Jetzt mal im Ernst, beschreibe die Sache konkret und genau, dass man sich da einen Reim drauf machen kann. Rein rechtlich können schon wenige Details riesen Unterschiede machen.
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fwmone

unregistriert

22

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:41

Zitat

Original von euer

Zitat

Zahlungshinweise des Verkäufers
Ausland nach Absprache, sonst Verpackung, Versand als Paket oder Päckchen und evtl. Versicherung der Käufer, ebay-Gebühren der Verkäufer. Keine Rückgabe der ersteigerten Artikel.Bei Abgabe des Gebotes verzichtet der Bieter ausdrücklich auf den Gewährleistungsanspruch nach neuem EU-Recht bei Privatverkauf für gebrauchte und neuwertige Ware.



Ähh, das sollte es eigentlich klären,....nur komisch, dass er das nicht unter den Artikel geschrieben hat.


Wobei man sich ja immer fragt, was das neue EU-Recht sein soll? Vielmehr meint er eine EU-Richtlinie, die aber weit vom deutschen Recht entfernt ist. So einfach kann er keine Gewährleistung ausschließen.
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Scout

*Verpeiler*

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Beiträge: 4 026

23

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 19:48

Ok, dieser thread is eh schon ausm Ruder gelaufen.

Also ich hab bei ebay ne Spurverbreiterung ersteigert. Diese ist aber nicht komplett, da wohl Gewindehülsen oder sowas fehlen, um die Scheiben zu befestigen. Außerdem ist das auf dem Bild gezeigte Teilegutachten nicht in Papierform dabei, sondern auf ner CD, die mein PC nicht lesen konnte. Der Verkäufer hatte mir das Teilegutachten dann aber noch per email geschickt.
Das Problem ist, dass diese Spurverbreiterung ohne Gewindehülsen nichts anderes als zwei 45€ teure Metallteile sind, die ich nicht gebrauchen kann. Ich kannte dieses System bis dahin nicht und dachte, dass in die Scheiben ein Gewinde geschnitten ist.
Diese Hülsen nachzukaufen, steht in keinem Verhältnis zum Neupreis der ganzen Spurverbreiterung.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7921302854
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fwmone

unregistriert

24

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 20:26

Zitat

Original von Scout
Ok, dieser thread is eh schon ausm Ruder gelaufen.

Also ich hab bei ebay ne Spurverbreiterung ersteigert. Diese ist aber nicht komplett, da wohl Gewindehülsen oder sowas fehlen, um die Scheiben zu befestigen. Außerdem ist das auf dem Bild gezeigte Teilegutachten nicht in Papierform dabei, sondern auf ner CD, die mein PC nicht lesen konnte. Der Verkäufer hatte mir das Teilegutachten dann aber noch per email geschickt.
Das Problem ist, dass diese Spurverbreiterung ohne Gewindehülsen nichts anderes als zwei 45€ teure Metallteile sind, die ich nicht gebrauchen kann. Ich kannte dieses System bis dahin nicht und dachte, dass in die Scheiben ein Gewinde geschnitten ist.
Diese Hülsen nachzukaufen, steht in keinem Verhältnis zum Neupreis der ganzen Spurverbreiterung.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7921302854


Ist das die Original-Auktion?
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TheChris

Administrator

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Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

25

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 20:32

unten steht doch dass er die sachen nicht zurücknimmt und gewährleistung ausschließt.

und man sollte sich normal vorher informieren, was man braucht. normal muss man sich bei dieser art der spurverbreiterung extralange felgenschrauben holen.
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Scout

*Verpeiler*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 4 026

26

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 20:50

Zitat

Original von fwmone
Ist das die Original-Auktion?


ja.


Zitat

Original von TheChris
unten steht doch dass er die sachen nicht zurücknimmt und gewährleistung ausschließt.

und man sollte sich normal vorher informieren, was man braucht. normal muss man sich bei dieser art der spurverbreiterung extralange felgenschrauben holen.


das das da unten steht haben wir schon festgestellt, dass hatte ich vorher nicht gesehen und an dieser Stelle auch nicht erwartet, da es norm. immer in der Artikelbeschreibung steht.

Auch wenn man sich vorher informiert, kann man nicht alles wissen. Wie gesagt, kannte ich dieses System bisher noch nicht. Allerdings sind längere Radschrauben leider auch falsch.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Scout« (6. Oktober 2004, 20:51)

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fwmone

unregistriert

27

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 20:58

Ja nun, wenn ich eine Spurverbreiterung kaufe, erwarte ich ja auch eine "Spurbreiterung" und keine unnützen Metallteile.

Unter einem Auto verstehe ich ja auch ein Auto und kein Bobby Car.
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

28

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 21:01

Wenn in der Artikelbeschreibung

Zitat

2 Metallringe
steht, erwarte ICH 2 Metallringe ?(

In solchen Fällen schreibich den Verkäufer grundsätzlich IMMER von Auktionsende an um sowas zu klären
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fwmone

unregistriert

29

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 21:03

Zitat

Original von Kingmueller
Wenn in der Artikelbeschreibung

Zitat

2 Metallringe
steht, erwarte ICH 2 Metallringe ?(

In solchen Fällen schreibich den Verkäufer grundsätzlich IMMER von Auktionsende an um sowas zu klären


"Alu Scheiben je 25mm(Fa. POWER TECH).Diese Spurverbreiterung aus Alu,Passt auf folgende Fahrzeuge"

Also werden die Alu-Scheiben als Spurverbreiterungen verkauft.
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Lionel Hutz

*alles gestellt*

Registrierungsdatum: 25. Januar 2004

Beiträge: 2 838

Bike: R6 und VR6 (noch beim händler)

Wohnort: KA

30

Mittwoch, 6. Oktober 2004, 21:07

gewindehülsen bist du dicht du machst die dinger zwischen felge und originale aufnahme drückst die felge dagegen und schraubst die längeren schrauben rein die du hoffentlich hast
wenn man selbst nur mit 10kmh fährt, bei schnee dann ist das evtl auch schon an dem grenzbereich, und da lernt man richtig gut das fahren.
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