Mittwoch, 18. Juni 2025, 18:38 UTC+2
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*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Xmount
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Original von Kingmueller
Ich wüsst nur gern, ob "Übnerholsignal" nur bedeutet, dass man vor der ausscheren hupen darf, oder ob man auch als Hinterherfahrer Lichthupe geben darf um dem Vordermann zu zeigen, dass man gern überholen möchte. Für mich heißts das nämlich.
AnjaFromLE
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Original von Zord911
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Original von Teufelskerl
ich glaube einmal hupen oder auch einmal lichthupe ist erlaubt, solange man den anderen verkehrsteilnehmer nicht nötigt. nur halt dem anderen zu sagen: hallo du pfeife geh mir ausm weg!"
na klar, aber nur in verbindung mit Knoblauch werfen und nur in Rumänien, dann wird die Straße leer.
zum Thema: mitm T-Shirt 100kmh fahren ist echt gefählrich, aber wenn der Holzklotz dich getroffen hätte hätte ne kombi auch nicht viel gebracht. aber anstelle den polen anzumaulen hätt ich ihn lieber angezeigt, da sind die bullen nämlich immer ganz fleissig, weil sie ja sonst immer die Hämmer, Schrauben und was weis ich von der AB holen müssen. rofl
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Original von Kingmueller
Hupe und Lichthupe sind außerorts gleichgestellt. Man darf sie als Warnzeichen und als Überholsignal nutzen. Innerorts darf die Hupe ausschließlich als Warnsignal genutzt werden. An einer Kreuzung mit ungeklärter Vorfahrtslage darf die Lichthupe NICHT genutzt werden um Vorfahrt zu gewähren. Wird in der Praxis zwar so durchgeführt udn auch geduldet, ist aber bisher laut StVO nicht erlaubt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Teufelskerl« (21. Juli 2005, 13:32)
AnjaFromLE
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »AnjaFromLE« (21. Juli 2005, 13:36)
AnjaFromLE
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Mr. Crow
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