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Mr. Crow

unregistriert

46

Donnerstag, 21. Juli 2005, 11:41

Ich och ^^
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Registrierungsdatum: 8. Juni 2005

Beiträge: 190

Bike: 650er Bandit

Wohnort: Reutlingen

47

Donnerstag, 21. Juli 2005, 11:50

hehe ihr wart auch nich gemeint*g*
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AnjaFromLE

unregistriert

48

Donnerstag, 21. Juli 2005, 11:52

;)
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

49

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:17

Sachmal Anja was schreibs du eigentlich da?

Hupe und Lichthupe sind außerorts gleichgestellt. Man darf sie als Warnzeichen und als Überholsignal nutzen. Innerorts darf die Hupe ausschließlich als Warnsignal genutzt werden. An einer Kreuzung mit ungeklärter Vorfahrtslage darf die Lichthupe NICHT genutzt werden um Vorfahrt zu gewähren. Wird in der Praxis zwar so durchgeführt udn auch geduldet, ist aber bisher laut StVO nicht erlaubt.

Ich wüsst nur gern, ob "Übnerholsignal" nur bedeutet, dass man vor der ausscheren hupen darf, oder ob man auch als Hinterherfahrer Lichthupe geben darf um dem Vordermann zu zeigen, dass man gern überholen möchte. Für mich heißts das nämlich.

Hupen als Verteidigung, wenn man bedrängt wird, sei nicht erlaubt sagst du? In meinen Augen ist das ne Gefahrensituation und da darf man die Hupe doch sehr wohl als Warnsignal einsetzen.
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Xmount

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50

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:23

Zitat

Original von Kingmueller
Ich wüsst nur gern, ob "Übnerholsignal" nur bedeutet, dass man vor der ausscheren hupen darf, oder ob man auch als Hinterherfahrer Lichthupe geben darf um dem Vordermann zu zeigen, dass man gern überholen möchte. Für mich heißts das nämlich.


Ja, dafür ist diese Regel genau gedacht: Dass man, z.B. auf der Landstraße einem Vorausfahrenden signalisiert, dass man überholen will. Wird aber eher selten benutzt. Ich benutze beides eigentlich nur, wenn ich das Gefühl habe, dass der vor mir "pennt" und/oder mich nicht bemerkt hat.

Auf der Autobahn ist es ebenfalls erlaubt, allerdings nicht in dem Maße, in dem es meistens benutzt wird ;)
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AnjaFromLE

unregistriert

51

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:26

wie du schon schreibst theorie und praxis sind da unterschiedlich. ich hab ja auch "glaube ich" usw geschrieben, also war ich mir nicht sicher.
aber die frage mit der hupe als verteidigung habe ich im theorieunerricht genauso meinem lehrer gestellt und er hatte die klare antwort: nein, auf keinen fall darfst du hupen, wenn du bedrängt wirst.
das fand ich damals schon total schwachsinnig
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Registrierungsdatum: 29. April 2004

Beiträge: 909

Bike: Mito, ZX, RS, XLR

Wohnort: San Andreas

52

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:31

Zitat

Original von Zord911

Zitat

Original von Teufelskerl
ich glaube einmal hupen oder auch einmal lichthupe ist erlaubt, solange man den anderen verkehrsteilnehmer nicht nötigt. nur halt dem anderen zu sagen: hallo du pfeife geh mir ausm weg!"


na klar, aber nur in verbindung mit Knoblauch werfen und nur in Rumänien, dann wird die Straße leer.


zum Thema: mitm T-Shirt 100kmh fahren ist echt gefählrich, aber wenn der Holzklotz dich getroffen hätte hätte ne kombi auch nicht viel gebracht. aber anstelle den polen anzumaulen hätt ich ihn lieber angezeigt, da sind die bullen nämlich immer ganz fleissig, weil sie ja sonst immer die Hämmer, Schrauben und was weis ich von der AB holen müssen. rofl


Zitat

Original von Kingmueller

Hupe und Lichthupe sind außerorts gleichgestellt. Man darf sie als Warnzeichen und als Überholsignal nutzen. Innerorts darf die Hupe ausschließlich als Warnsignal genutzt werden. An einer Kreuzung mit ungeklärter Vorfahrtslage darf die Lichthupe NICHT genutzt werden um Vorfahrt zu gewähren. Wird in der Praxis zwar so durchgeführt udn auch geduldet, ist aber bisher laut StVO nicht erlaubt.



wenn man keine ahnung ... ;) (auf zord bezogen)
Auch ich habe schon bei

BALLERMANN-Ralf

gekotzt ...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Teufelskerl« (21. Juli 2005, 13:32)

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Xmount

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53

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:33

Wozu auch? Der Bedrängende wird dich wohl bemerkt haben und weiß wahrscheinlich auch, dass du davon nicht begeistert bist. Da hilft auch die Hupe nicht, möglicherweise verschlimmert es nur die Situation, weil andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich irritiert werden.
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AnjaFromLE

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54

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:35

hupen ist in gefahrensituationen (speziell zb nebel) erlaubt und das hab ich auch noch gefunden:

Andauerndes Hupen oder Blinklicht

Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996) Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »AnjaFromLE« (21. Juli 2005, 13:36)

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Mr. Crow

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55

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:46

Und wer kann das im Endeffekt nachweisen Anja?
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AnjaFromLE

unregistriert

56

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:49

keine ahung, das hab ich nur im internet gefunden
klar würde bei sowas wahrscheinlich aussage gegen aussage stehen, es sei denn man aht augenzeugen von der autobahn, aber das ist ja eher unwahrscheinlich, denn ehe man realisiert, dass man zeugen braucht, sind die schon an der nächsten ausfahrt verschwunden;) ich frag mich ja auch, wer bitte entscheiden will, was denn nun eine gefahrensituation ist oder nicht
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Mr. Crow

unregistriert

57

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:49

Eben das ist es was die meisten ausnutzen, genau diese Sachlage. Und das empfinde ich als derbe Rechtslücke.
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AnjaFromLE

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58

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:52

vor allem weil man eine einschätzung solcher lagen nie in der fahrschule lernt, also ich zumindest nicht
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Mr. Crow

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59

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:54

Ich glaube dafür haben Fahrschulen kein Kapital :D.

Nee jetzt mal im ernst. Wie soll man einem das bitte beibringen in der FS, da müsste man auf einen Übungsplatz speziell für solche Situationen gehen und das würden die FS nicht schaffen, zeitlich denke ich mal, vor allem würden dann die Fahrstunden bestimmt teurer ausfallen diesbezüglich.
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AnjaFromLE

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60

Donnerstag, 21. Juli 2005, 13:57

einfache beispiele in der theorie (also konkrete bsp) würden auch schon helfen, denke ich
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