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Der_XTC

Das_Kind

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1

Thursday, April 20th 2006, 1:51pm

Rechtsproblem - Unterhalt/Kindergeld

Moin,

da ich gestern aus gewissen Gründen von meinen Eltern rausgeworfen wurde muss ich mir jetzt eine neue "Überlebensstrategie" suchen. Meine Mutter bekommt Kindergeld sowie Unterhalt von meinem Vater (sind geschieden) für mich, habe ich jetzt ein komplettes Anrecht auf die Summe?
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Öli

* Nasenbär *

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2

Thursday, April 20th 2006, 2:11pm

je nach alter regelt das das jugendamt.
ich würde nicht bei jugendlichen danach fragen sondern vielleicht mal zum rathaus gehen.

normalerweise müsstest du aber das anrecht darauf haben.

Quoted

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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3

Thursday, April 20th 2006, 2:11pm

Also wenn man bei seinen Eltern wohnt, dann sind diese verpflichtet einem bis zum 25 oder 27 Lebensjahr (da müsste ich jetzt lügen, wenn ich sagen würde des eine oder des andere ist es) ein 2überleben" zu sichern. Vorher bekommst du auch nix vom Staat.

Wie das jetzt aussieht, wenn du rausgeschmissen wurdest, dass weis ich nicht. Aber ich denk mal, wenn du keinen Job hast, also noch Schüler bist oder so, dann denk ich ma dass deine Eltern auch für dich aufkommen müssen.
Ich kenn es halt nur von Leuten, dass die halt von Zuhause weg sind, aber ne Abmachung mit ihren Eltern haben, dass sie die Kohle bekommen, also sprich Kindergelt.

Und der Unterhalt müsste doch eigentlich sowieso dann an dich gehn, ich mein dein Vadder bezahlt ja wohl deiner Mudder net n schönes Leben, sondern die Kohle ist an dich gerichtet, damit du leben kannst!!
Gruß Angosa
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4

Thursday, April 20th 2006, 2:21pm

Des Geld musst ja dann gleich nach Italien überweisen.
:)11

This post has been edited 1 times, last edit by "Smoki" (Apr 20th 2006, 2:22pm)

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Öli

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5

Thursday, April 20th 2006, 2:31pm

Quoted

Original von Smoki
Des Geld musst ja dann gleich nach Italien überweisen.


vielleicht is das ja der rausschmeiß grund^^

Quoted

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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Hanskanns

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Thursday, April 20th 2006, 2:50pm

wenn du ne eigene wohnung hast steht dir das geld wohl zu is ja auch schwachsinn wenn deine mutter die kohle einstreicht du davon nix hast und auch nicht mehr zu hause wohnst

glaub arbeitsamt/jugendamt regelt dann den unterhalt der bude weiß aber nicht genau

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Der_XTC

Das_Kind

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7

Thursday, April 20th 2006, 3:08pm

hm wäre natürlich geil wenn das so wäre, da meine Mutter gerade beim Anwalt ist höhö
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8

Thursday, April 20th 2006, 3:28pm

lol Steffen was machst du alles ey :rolleyes:
750er an die Macht
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Cleaner

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9

Thursday, April 20th 2006, 5:36pm

Ist ja nur die Mutter.... :daumen:

Die Jugend von heute....
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Thursday, April 20th 2006, 5:40pm

Was für eine Familie, alle verklagen sich gegenseitig -.- und gegen
rechtlich gegeneinander vor.
"Shakespear is a fucking fag, he writes about 2 weird emo kids who commit suicide, what the hell shall I write about it? Screw this fucking shit !"
Freund im Englisch-LK, über die Hausaufgabe zu Romeo und Julia.
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Öli

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11

Thursday, April 20th 2006, 5:51pm

was glaubst du bei wie vielen familien das so ist?
bin froh das meine eltern mir das überlassen haben wo ich wohne und sich nicht verklagt haben. gott sei dank können die auch noch ganz normal miteinander reden. ich kenne mehrere leute deren eltern gar nicht mehr miteinander reden. da ist das kind dann der blöde übermittler.

Quoted

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
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Thursday, April 20th 2006, 7:05pm

Meld Dich bei Deiner Familienkassen anzufinden bei dem für Dich zuständigen Arbeitsamt.

Die kümmern sich um alles Weitere, wenn Du denen die Sache schilderst.

Wie hier bereits gesagt wurde, steht DIR das Kindergeld zu, da es vom Staat an Deine Eltern zur Unterstützung für DEINEN Unterhalt gezahlt wird. Genauso Zahlungen Deines Vaters an Deine Mutter, die für DICH bestimmt sind, stehen absolut und einzig DIR zu. Jedoch natürlich auch nur so lange, wie Du nicht selber im stande bist Deinen Unterhalt selbst zu verdienen.

So haben Eltern für Ihre Kinder einen Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes bis zur Vollendung des 18. LJ ohne jegliche Einschränkung.
Bis zur Vollendung des 21. LJ nur, wenn das Kind als Arbeitsplatzsuchend beim Arbeitsamt gemeldet ist, und sogar noch bis zum 27. LJ , wenn dessen Einkünfte&Bezüge den Jahresgrenzbetrag von 7.680,- € ( abzüglich eines Pauschalbetrages von 920,- € und den sozialversicherungspflichtigen Beiträgen) nicht überschreiten.

Für Zeiten, in denen sich das Kind beim Grundwehrdienst oder Zivildienst ableisten, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Diese Zeiten werden jedoch an die Zeiten über die Vollendung des 21. bzw 27 LJ hinaus angerechnet.
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Thursday, April 20th 2006, 7:06pm

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O.mus

Super Moderator

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Thursday, April 20th 2006, 7:33pm

RE: Rechtsproblem - Unterhalt/Kindergeld

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Original von Der_XTC
Moin,

da ich gestern aus gewissen Gründen von meinen Eltern rausgeworfen wurde muss ich mir jetzt eine neue "Überlebensstrategie" suchen. Meine Mutter bekommt Kindergeld sowie Unterhalt von meinem Vater (sind geschieden) für mich, habe ich jetzt ein komplettes Anrecht auf die Summe?


hast recht auf beides.

meine schwester kriegt unerhalt von beiden elternteilen ob se noch kindergeld kriegt weiss ich net (sie wird 21, hat allerdings keine stelle)
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15

Thursday, April 20th 2006, 10:02pm

Im übrigen hat ein Kind auf etwa 600€ (kann a bissl mehr sein) Anspruch. Soviel müssen deine Eltern für dich zahlen. (Kindergeld, Bafög, andere Einnahmen werden davon abgezogen)
:D Keine Signatur ist auch eine Signatur! :D
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