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maRcusW

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1

Mittwoch, 26. Juli 2006, 22:19

44h, 0.3gr = 1ng/ml ?? Abfuck

ich habe zu diesem thema heute schon mehr als gegoogelt, aber trotzdem noch nicht die gewuenschte beruhigung gefunden. soviel vorweg:

heute gegen 17:15 hatte ich nach 4jahren fuehrerschein (2 davon a1) meine erste allgemeine verkehrskontrolle. ich war dementsprechend nervös und es war verdammt heiß. nachdem ich meine papiere gezeigt hatte musste ich direkt mitten auf der strasse den hampelmann machen. ich war sowas von nevoes und hab boes gezittert. naja, die herren waren der meinung dass ich kurz vorher gekifft habe. HABE ICH NICHT.. nein, es war nachgerechnet ca. 44h her, dass ich mit 4 leuten eine mit ca 0.3gr weed versehene "haschischzigarette" (o-ton der herren) geraucht habe...
ich hatte die wahl zu luegen, dass ich nie was geraucht habe, was aber recht schnell durch den urintest widerlegt worden waere. also habe ich, was auch 100pro der wahrheit entspricht, gesagt, dass das letzte mal am montag abend um 23:00uhr war.
wollte man mir nicht glauben, also gings schnurstracks zum praesidium wo mir dann nach 2h ein schnappsglas blut geraubt wurde...

so, nun zu meinem bedenken... ich denk mir mal, dass der eine oder andere schonmal in einer aehnlichen situation war, bzw sich SEHR sicher damit auskennt.

hatte ich zu dem genannten zeitpunkt (noch) 1,0ng/ml thc im blut???

bitte antwortet keine vagen vermutungen, die hab ich heute schon oft gelesen und gehoert.. vielleicht ist ja jemanden hier (oder dem freund des bruders dessen schwester der liebhaber und von dem der onkel dessen sohn) etwas vergleichbares passiert..

ich danke vielmals :(
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Bike: Bobbycar (intercooler turbo)

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2

Mittwoch, 26. Juli 2006, 22:22

ja wir sind hier alle thc-ferndiagnose-professoren...

das werden die dir schon noch mitteilen. warum rauchts so einen dreck auch?
was bringts dir? (außer probleme?)
geh lieber in den puff...
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3

Mittwoch, 26. Juli 2006, 22:45

Zitat

Original von Capirossi
geh lieber in den puff...


gibt im besten fall probleme mit der freundin ;-)
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Speedfreak

Super Moderator

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4

Mittwoch, 26. Juli 2006, 22:52

Also ich weiß jetzt nicht, was an googeln so schwer ist:

Zitat

http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm#2005-01-13-bv

Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf (Dezember 2004)
Eine Null-Promille-Regelung beim Cannabiswirkstoff THC ist nicht verhältnismässig und damit nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 21.12.2004. Der Nachweis von THC im Blut sei nicht unabhängig von der Menge geeignet, ein Fahrverbot zu begründen.
Zur Begründung hieß es, dass THC-Spuren wegen des technischen Fortschritts noch Tage nach dem Haschisch-Konsum im Blut gefunden werden könnten. Die vom Gesetzgeber angenommene Identität der Wirkungs- und Nachweiszeit treffe deshalb nicht mehr zu und müsse verfassungskonform ausgelegt werden. Das Gericht sprach sich für einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter im Blut aus, bisher bedeutete jede noch so kleine Menge Fahrverbot. (Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004)

Ein Autofahrer hatte Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, weil er am Abend eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt hatte. Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem freiwilligen Urintest, bei dem Spuren des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels. Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf.


Nach dem Gerichtsurteil liegst du auf der Grenze, dh wohl es liegt im ermessen des Richters, falls du eine Strafe, die wohl von der Polizei kommen wird, anfechten willst. So würde ich mir den fall zumindest erklären.
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maRcusW

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5

Mittwoch, 26. Juli 2006, 22:57

Zitat

Original von Speedfreak
Also ich weiß jetzt nicht, was an googeln so schwer ist:

Zitat

http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm#2005-01-13-bv

Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf (Dezember 2004)
Eine Null-Promille-Regelung beim Cannabiswirkstoff THC ist nicht verhältnismässig und damit nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 21.12.2004. Der Nachweis von THC im Blut sei nicht unabhängig von der Menge geeignet, ein Fahrverbot zu begründen.
Zur Begründung hieß es, dass THC-Spuren wegen des technischen Fortschritts noch Tage nach dem Haschisch-Konsum im Blut gefunden werden könnten. Die vom Gesetzgeber angenommene Identität der Wirkungs- und Nachweiszeit treffe deshalb nicht mehr zu und müsse verfassungskonform ausgelegt werden. Das Gericht sprach sich für einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter im Blut aus, bisher bedeutete jede noch so kleine Menge Fahrverbot. (Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004)

Ein Autofahrer hatte Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, weil er am Abend eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt hatte. Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem freiwilligen Urintest, bei dem Spuren des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels. Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf.


Nach dem Gerichtsurteil liegst du auf der Grenze, dh wohl es liegt im ermessen des Richters, falls du eine Strafe, die wohl von der Polizei kommen wird, anfechten willst. So würde ich mir den fall zumindest erklären.

also, ich weiß jetzt nicht was so schwer am lesen ist:)

das weiß ich alles schon..es geht mir darum, ob ich zu dem zeitpunkt noch 1,0ng/ml hatte... da hilft mir dein ergebnis auch nicht weiter
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Speedfreak

Super Moderator

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Beiträge: 4 905

Wohnort: 36088 Hünfeld

6

Mittwoch, 26. Juli 2006, 22:59

achso, lol, sry, falsch verstanden, aber das wird dir hier wohl keiner sagen können.
ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand nach genau der menge jede stunden nen bluttest macht.
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maRcusW

unregistriert

7

Mittwoch, 26. Juli 2006, 23:05

Zitat

Original von Speedfreak
achso, lol, sry, falsch verstanden, aber das wird dir hier wohl keiner sagen können.
ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand nach genau der menge jede stunden nen bluttest macht.

kp:)
ja nee, is klar..aber kann ja sein, dass jemand sich da sehr ( wieso auch immer) sich genau auskennt und mir sichere hoffnung geben kann:)
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Bike: ne olle 125er

8

Mittwoch, 26. Juli 2006, 23:08

in einer ausgabe der motorrad war mal ein recht ausführlicher berciht darüber drin!
also n kumpel von mir is mal in ne kontrolle gekommen, dort haben sie dann auch mit so körperlichen übungen überprüft wie startk seine fahrtüchtigkeit eingeschränkt war und das wurde dann nachher mitberücksichtigt! wobei dann keine einschränkung der fahrtüchtigkeit festgestellt wurde, aber ein spitzenwert an thc konzentration im blut =)
naja bringt dir ja alles auch nix und eig wolltest du ja keine vermutungen, bin mir aber relativ sicher dass das nach 44std wieder soweit wech sein sollte.. also hängt natürlich auch davon ab wieviel du vorher noch so geraucht hast! aber hört sich ja nicht so an als würdest du dir täglich was reinpfeifen!
naja wenn ich die geschichte richtig verstehe hatte der man ja nach 16 std nach 0,5ng im blut.. also solltest du bei gelegnheitskonusm nach 44std locker unter diese1,0ng grneze kommen!
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Beiträge: 1 756

Wohnort: Bayern

9

Mittwoch, 26. Juli 2006, 23:11

Wie war das noch mit am besten garnix sagen... ;)

schau doch nach was 0,3 gramm hasch an THC hat, das durch 3 minus 10% und auf dein Blutvolumen.
Ist zwar sehr ungenau aber vielleicht beruhigt das dein Gewissen...
warst du schon beichten?
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Registrierungsdatum: 3. Juli 2002

Beiträge: 344

10

Mittwoch, 26. Juli 2006, 23:37

Naja, im Endeffekt leider selber schuld. Hättest du gesagt, du hättest nichts geraucht, hättest du ziemlich sicher keine Probleme bekommen. Den Urintest vor Ort kannst du ohne Probleme verweigern (Begründung z.b.: "Hab im Fernsehen gesehen, dass die dinger nicht zuverlässig sind. Trau dem Ding nicht"), und wenn du sonst nicht auffällig gewesen wärest, wär die Sache damit gelaufen.

Und je nach dem, wie Regelmäßig du kiffst, kann die 1 ng/ml Grenze noch weit überschritten sein. Aber dafür gibt es leider keine Faustformel. Das hängt bei thc in einem ganz anderen Maße vom Körper ab, als Alkohol.
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Registrierungsdatum: 27. September 2005

Beiträge: 2 379

11

Mittwoch, 26. Juli 2006, 23:49

Zitat

Original von Speedfreak
Also ich weiß jetzt nicht, was an googeln so schwer ist:

Zitat

http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm#2005-01-13-bv

. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels. Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf.


Nach dem Gerichtsurteil liegst du auf der Grenze, dh wohl es liegt im ermessen des Richters, falls du eine Strafe, die wohl von der Polizei kommen wird, anfechten willst. So würde ich mir den fall zumindest erklären.


geil das amtsgericht is 10km von hier weg...da wo ich in die schule geh ^^
ja cih weiß interessiert niemand :D

ansonsten...hmm nach dem urteil liesgte echt auf der grenze...zeig dich kooperativ und mach den verständnisvollen...is nie falsch

Zitat

Zitat Bertrand: ich find unhübsche frauen eh überflüssig
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Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

12

Mittwoch, 26. Juli 2006, 23:52

ey max du kannst auch net lesen?
er hat net 1,0 im blut. er will wissen, ob es wahrscheinlich ist, dass er noch so viel im blut hat.
wenn du kein dauerkiffer bist, sollte 44h nach konsum eines 0,3 johnnys net mehr viel da sein. ist ja net grad die mördertüte, die du dir da reingepfiffen hast.
und allein aus der tatsache, dass du an dem abend nur einen kleinen joint und danach 2 tage nix geraucht hast, schließe ich, dass du kein dauerkiffer bist.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Registrierungsdatum: 27. September 2005

Beiträge: 2 379

13

Donnerstag, 27. Juli 2006, 00:13

hm verdammt überlesen ^^

sry

Zitat

Zitat Bertrand: ich find unhübsche frauen eh überflüssig
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Registrierungsdatum: 20. Juli 2006

Beiträge: 94

Bike: kein wiederliches!

14

Donnerstag, 27. Juli 2006, 00:46

rofl 1. mal bleibt man bei sowas ganz cool wenn man net grad der ober hosenscheisser is und 2. lügt man den bullen ganz dreckig ins gesicht denn a) mehr als daß du dann den test machen musst ders widerlegt kann auch net passieren - ABER du kannst halt auch glück haben und sie glauben dirs und b) wenn du sagst ja hab ich kommt der test sowieso ebenfalls lol

genau wie damals als ich und rollerkollege von zivilbullen gefickt wurden er alles zugegeben ich "ne die is gedrosselt" hahha und die idioten hams geschluckt trotz illegalem shark auspuff

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »guy ingkognito« (27. Juli 2006, 00:47)

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Cover

*Powerranger*

Registrierungsdatum: 29. März 2006

Beiträge: 3 215

15

Donnerstag, 27. Juli 2006, 00:57

schlagt, kreuzigt, vierteilt oder teert und federt mich, aber ich hab in der Fahrschule gelernt, dass THC und andere 'nenntesvonmirauswieihrwollt' unregelmäßig und nicht anch einem bestimmten schema abgebaut werden und man nicht festlegen kann wie bei alk 0,1%0 pro std o.ä....
Wir leben zwar alle unter dem gleichen Himmel,
haben aber nicht alle den gleichen Horizont.



Dritter Oberstenrat des Singleclubs :wink:
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