Was der Typ denkt und sagt ist völlig belanglos.
Ob und wie der Schaden reguliert wird, entscheidet einzig und allein die Haftpflicht von dem Typ (steht im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen =>Regulierungsvollmacht liegt beim Versicherer) und die wird in einem so eindeutigen Fall zahlen, von daher brauchste eigentlich auch keinen Anwalt.
Setzt dich mit denen in Verbindung und melde den Unfall.
Bekommst dann ein Formular, wo du den Schadenshergang schilderst (Skizze und Fotos beilegen).
Dann beauftragst du einen Gutachter zur Ermittlung der Rep-kosten bzw. des (Rest-)Werts deines Autos. (Gutachten an dich schicken lassen nicht an geg. Haftpflicht!)
Dann verkaufst du die Karre an nen Schrotthändler oder an sonstwen (vorher abmelden).
Verkaufspreis ist der im Gutachten genannte Restwert deiner Karre.
Je nach Zustand der Karre wird manchmal mehr bezahlt als im Gutachten steht, der Mehrpreis darf aber nicht im Kaufvertrag auftauchen, sonst ziehts die Versicherung von der Entschädigungssumme ab.

So wenn deine Karre weg ist kaufst du dir ne neue, notfalls mit Kredit.
Dann (und erst dann!) reichst du der gegnerischen Haftpflicht eine Aufstellung über alle durch den Unfall entstanden Kosten ein:
- Fahrzeugschaden (Wiederbeschaffungswert - Restwert laut Gutachten)
- Finanzierungskosten für Kredit zum Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs falls angefallen
- Gutachtenkosten
- Kosten für An- und Abmeldung sowie Kennzeichen
- Unkostenpauschale für Tel., Briefmarken, etc. (25 Euro)
- Kosten für Resttreibstoff im Unfallwagen (letzte Tankquittung beilegen)
- Kosten für Leihwagen (sofern der ADAC nicht direkt mit der Haftpflicht abrechnet) btw. wieso holst du nen Leihwagen, wenn du eh kaum fährst? Damit haste den Nutzungsausfall verschenkt.
Und keine Teilzahlungen der Versicherung akzeptieren, nur den kompletten Betrag, der dir zusteht. Kein Anwalt klagt 31,fuzich strittige Schadenssumme vor Gericht ein.
So das wars erstmal. Wenn noch Fragen sind, immer her damit.