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Bike: Yamaha TDR, GSX R

1

Samstag, 19. April 2008, 17:51

Anwalt für Kauf- Vertragsrecht gesucht

Ich habe mir vor zwei Wochen eine Varadero gekauft, die laut Verkäufer zwei kleine Mängel hat. Bei Anlieferung durch die Spedition haben sich aber erheblich mehr und sicherheitsrelevante Mängel raus gestellt. Nun suche ich nen Anwalt, der sich mit Motorrädern und Kauf- Vertragsrecht auskennt. Müsste mit ihm mal ein paar Dinge besprechen...

Gruß,

Steff
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Bike: Rennsemmel und Joghurtbecher

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2

Samstag, 19. April 2008, 17:56

Gelbe Seiten, da wirste wohl am ehesten einen Anwalt in der nähe finden?!
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Registrierungsdatum: 2. Februar 2008

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Bike: Yamaha TDR, GSX R

3

Samstag, 19. April 2008, 18:00

Mir geht es gerade nicht darum, ob er in der Nähe ist. Ich brauche nur vorläufig eine Meinung von einem Experten. Die Sachlage ist eigentlich schon klar, nur der Verkäufer windet sich wie ein Aal und versucht sich mit aus der Luft gegriffenen Aussagen abzusichern...
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Falk

Administrator

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4

Samstag, 19. April 2008, 18:26

Du brauchst einen Anwalt - und warum suchst du dann im Youngbiker.de? -> http://www.anwalt.de/
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O.mus

Super Moderator

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5

Samstag, 19. April 2008, 18:56

Du brauchst einen Anwalt - und warum suchst du dann im Youngbiker.de? -> http://www.anwalt.de/
na irgend so nen depp wird sich schon finden lassen ^^

spass beiseite: wenn du ernsthafte rechtsberatung suchst bist du im internet falsch, einfach zum anwalt dackeln, ne beratung kostet keine unsummen.
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Falk

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6

Samstag, 19. April 2008, 19:24

Geht so, Beratung beim Anwalt vor Ort kann schon recht kostspielig werden. Für seinen Fall böte sich halt am ehesten noch so ein Telefongespräch an. Oder einen Gespräch mit einem Juristen hier im Forum, aber hier hat's glaub keinen.
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Bike: 1100ccm Boxer Power

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7

Samstag, 19. April 2008, 19:26

das sollte doch so simpel sein, dass man die passenden § raussucht und dann nochmal etwas klartext mit dem händler redet.

aber kann ja nicht jeder son geilen bgb und hgr schein haben 8) :)12
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Falk

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8

Samstag, 19. April 2008, 19:29

das sollte doch so simpel sein, dass man die passenden § raussucht und dann nochmal etwas klartext mit dem händler redet.
Ne, eigentlich net. Gerade Kaufvertragsrecht is recht vertrackt, weil durch die Schuldrechtsreform mehrere Teile des BGB zusammengefasst werden. Da sollte man schon Überblick über das Rechtssystem haben, um das zu verstehen.
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Bike: 1100ccm Boxer Power

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9

Samstag, 19. April 2008, 19:32

hmm scheisse ich dachte ich könnte jetzt damit was reissen. ^^
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Falk

Administrator

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10

Samstag, 19. April 2008, 19:36

Haja was habt ihr in eurem Rechtsdingsdums durchgenommen? BGB AT, SchuldR AT, SchuldR BT?
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Bike: Yamaha TDR, GSX R

11

Samstag, 19. April 2008, 20:02

Warum sollte hier kein Anwalt sein, der in seiner Freizeit Biker ist oder hier Klienten sucht ? :D

Kurze Beschreibung des Sachverhalts:

Artikelbeschreibung: leichte Kratzer an der linken Verkleidung, Riss im Spiegel aber sonst ist alles top gepflegt. Reifen wurden vom Händler andere drauf gemacht, wegen der besseren Straßenlage.

E-Mail Frage von mir: Sind ausserdem noch Schäden oder Mängel am Fahrzeug? Sind die Reifen zugelassen?

Antwort: Nein, keine Schäden es ist alles in Ordnung. Der Händler sagt, die Reifen dürfen gefahren werden.

Fakt ist: Verkleidung gerissen, Lenker links verbogen, Reifen sind laut Honda definitiv nicht zulässig. Kosten insgesammt 449.11€

Aussage vom Verkäufer: trotz Saisonkennzeichen 03-10 und dem Umfall im Oktober sind er, papa und opa damit gefahren, ohne einen verbogenen Lenker festgestellt zu haben... ?( :wand:



Jetzt die Frage: Trotz Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung muss er doch für Schäden, die er mir bewusst verschwiegen hat haften, oder???
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Falk

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12

Samstag, 19. April 2008, 20:37

Warum sollte hier kein Anwalt sein, der in seiner Freizeit Biker ist oder hier Klienten sucht ? :D
Weil ein Anwalt schon von der Ausbildung her schon kein "Young"biker mehr sein kann - Anwälte sind mindestens 26 Jahre alt, wenn sie gerade so nach straffem Plan fertiggeworden sind.
Jetzt die Frage: Trotz Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung muss er doch für Schäden, die er mir bewusst verschwiegen hat haften, oder???
Gibt mehrere Varianten, aber Schadensersatz ist eine davon, ja.
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Wicked

unregistriert

13

Samstag, 19. April 2008, 20:50

sag mal falk, wurdest du so oft verurteilt? oder warum kennst du dich so gut damit aus? :floet:
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14

Samstag, 19. April 2008, 21:00

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Falk

Administrator

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15

Samstag, 19. April 2008, 21:03

sag mal falk, wurdest du so oft verurteilt? oder warum kennst du dich so gut damit aus? :floet:
Durch regelmäßiges Barbara Salesch und Richter A. Hold ansehen.
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