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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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16

Samstag, 17. Mai 2008, 17:49

ne ist bei mir nicht der fall. War dein anwalt auf dieses gebiet spezialisiert?
Ich werde mich an dr. wachs aus hamburg wenden. Habe gute berichte über ihn gehört und auch von freunden wurde er mir empfohlen.

http://www.dr-wachs.de/index.html
:)24
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Falk

Administrator

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17

Samstag, 17. Mai 2008, 18:41

Ich weiß den Trick wie man die "Beweise" ad absurdum führt, aber ich verrat's net 8) (genau der hier geschilderte Fall war bei mir sogar Examensfrage in der mündlichen Prüfung, bin ja Rechtsinformatiker)
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18

Samstag, 17. Mai 2008, 19:24

Kannste mal sagen wie die Rechtslage so ist? Ich hab mal irgendwo gelesen das diese "Anwälte" teilweise auf nicht wirklich legalem Wege die Adressen der "betroffenen" ermitteln...

Zitat

Lach- und Sachgeschichten mit Tutti
1. <Tutti> dafür würd ich mich auch von nem typen durchficken lassen
1. <Tutti> sko\\aw wehe der blackrider schreibt mir jetzt
2. <Tutti> scheisse
2. <Tutti> hab mich vollgespritzt

:daumen:
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19

Samstag, 17. Mai 2008, 20:01

bei sterntv war mal ein recht interessanter bericht über den beschrieben fall, vllt findste da was bei rtlnow oder so...

soweit ich weiß ist sobald mehrere leute den internetanschluss nutzen eine strafverfolgung eh nicht mehr möglich sondern nur zivilrechtliche schritte. wie genau das jetzt aussieht kann ich dir aber auch nicht sagen
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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20

Samstag, 17. Mai 2008, 21:55

das strafverfahren ist warscheinlich eh schon eingestellt. Naja ich berichte euch mal am montag
:)24
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Falk

Administrator

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21

Samstag, 17. Mai 2008, 22:54

Die Problematik liegt eigtl an mehreren Stellen. Das ganze gliedert sich zunächst auf in die strafrechtl und in die zivilrechtl Seite. Letztere hängt im Grunde ab von ersterer, da nur über erstere ein Verfahren in Gang gesetzt werden kann, das die Ermittlung der zugehörigen Adresse zu einer IP-Adresse ermöglicht. Durch das Zurverfügungstellen von urheberrechtlich geschütztem Material außerhalb des u. a. in § 53 UrhG erlaubtem Bereiches, wird der Tatbestand des § 106 UrhG erfüllt. Das wiederum kann zu einer Strafanzeige führen, die ihrerseits die Grundlage für die vorgenannte Ermittlung der Adresse hinter der IP-Adresse darstellt. Das war seinerseits seit einigen Jahren aus Datenschutzgründen im Falle von Flatrate-Provider-Angeboten nicht mehr möglich, da der Zusammenhang zwischen IP-Adresse und Benutzerinformationen nicht gespeichert werden durfte. Seit der Vorratsdatenspeicherung ist das wieder anders geworden; dort allerdings dürfen die Zusammenhänge nur bei schweren Straftaten verwendet werden. Also stellt sich zunächst schon die Frage, ob die Adresse legal erlangt wurde.

Das nächste Problem ist die Nutzung. Eine IP-Adresse stellt nicht den tatsächlichen Nutzer dar, sondern oftmals ein ganzes Netzwerk an Benutzern (wie auch hier im Falle). Angegangen wird aber der Anschlussinhaber, der aber möglicherweise (und oftmals) gar nicht der "Übeltäter" ist. Es muss schlussendlich der eindeutige Beweis erfolgen, dass tatsächlich derjenige lizenzrechtlich geschütztes Material zur Verfügung gestellt hat. Der Anschlussinhaber seinerseits stellt üblicherweise keinen Zugangsanbieter dar und muss demgemäß auch keine Vorratsdatenspeicherung durchführen.

Alles in allem eine ganz verquere Geschichte, aber keinesfalls chancenlos.
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*Champus-Schwutte*

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22

Sonntag, 18. Mai 2008, 19:48

das hört man doch gerne :)
:)24
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solblo

unregistriert

23

Sonntag, 18. Mai 2008, 20:16

Und eben hier liegt der Haken. Seit einiger Zeit haftet der Anschlussinhaber. Egal ob er die Straftat begangen hat oder nicht. Kann der Anschlussinhaber keinen "Verdächtigen" nennen, muss er dafür gerade stehen. Selbst wenn jemand ins WLan eindringt, muss der Anschlussbesitzer haften, weil er seiner Verpflichtung des "legal" umgangs mit dem Internetanschluss nicht nachgekommen ist. Ich habe das auch auf dem Weg probiert... keine Chance.
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24

Sonntag, 18. Mai 2008, 21:05

hi,
mal ne frage, hast du die lieder immer in dem ordner gelassen, in dem sie von bearshare gespeichert wurden oder hast du die dann in einen anderen verschoben.

ein freund von mir 8) macht das immer so, dass er die lieder nach dem runterladen direkt aus dem ordner nimmt, damit das share programm keinen zugriff mehr hat.

soweit mir das bekannt ist, können die ermittelnden firmen nur uploader und nicht downloader kriegen, ist man also mit dieser methode sicherer, wenn immer nur 2-3 titel in dem freigegebenen ordner sind? Bzw ist man ja auch während dem download schon uploader, kann diese methode klappen oder reicht es schon, wenn die firmen sehen, dass alle paar tage ein paar weniger während dem download automatisch angeboten werden?

gruß
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DerHetzer

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25

Sonntag, 18. Mai 2008, 21:13

nein weil du mindestens während der zeit die die downloadest auch fragmente der gleichen datei theoretisch uploaden kannst, auch wenn du die funktion "keine dateien freigeben" aktiviert hast, weil das musst du erstmal beweisen
und seit diesem jahr können die auch downloadern an den arsch ;)
Corehard? COFFEECORE!!!
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26

Sonntag, 18. Mai 2008, 21:19

So Hart das jetzt klingt....Wer Bearsahre benutzt und obendrein den Share Ordner noch freigibt, dem gehört es nicht anders !
Wie kamst du nur auf die intilligente Idee Bearshare zu nutzen? :pinch:

Warscheinlich noch ne aktuelle Version davon..... :lol:

Nichtmal auf die Idee gekommen, sich mit der Thematik nur leicht auseinder zu setzen? Du bist wirklich der klassische DAU. Und mit sowas verdient der Herr Rasch Geld...eigentlich ne gute Idee...

Ist kein Angriff und auch keine Beleidigung, aber wer in diesem Zeitalter noch naiv wie ein Schuljunge Mp3 etc. runterläd, dem gehörts nich anders.

Viel Glück trotzdem..und mögst etz bisschen schlauer sein !

"Nur Orginal is Legal" :wink:
Cogito ergo sum
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27

Sonntag, 18. Mai 2008, 21:29

phhh...ich würde erstmal sagen blablub armer student bzw schüler hier haste 150,- leck mich am arsch

hmmm war glaub ich einer der ersten die bearshare damals hatten als die spasten dann das programm mit abfall vollgestopft haben (weathercast bla) flog es auch gleich runter
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28

Sonntag, 18. Mai 2008, 21:32

Der Anschlúss läuft über seine Mom..und der Rasch will den Rubel rollen sehen..also wird ern Scheissdreck tun und den armen Student zur Rechenschaft ziehen!, sondern den Anschlussinhaber ;)
Cogito ergo sum
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29

Sonntag, 18. Mai 2008, 21:36

den gleichen fall gabs bei spiegel tv(wars glaub ich) da lief es auf 250,- raus...bissel lustig finde ichs schon :)41

am geilsten is mom eh die mucke bei youtube etc ziehen muahaha
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Matthias

unregistriert

30

Sonntag, 18. Mai 2008, 21:40



am geilsten is mom eh die mucke bei youtube etc ziehen muahaha


Ist zwar was aufwendiger bis man da ein ganzes Album hat, aber ansonsten wunderbar :daumen:
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