Von: Falk

Wie das OLG Hamm entschied (Az.: 6 U 28/01), dürfen Motorradfahrer bei eingeschränkter Sicht innerhalb von geschlossenen Ortschaften nicht schneller als 35 km/h fahren. Im behandelten Fall erfasste ein Motorradfahrer nachts einen Fußgänger. Er berief sich auf schlechte Sicht durch Regentropfen auf dem Visier, weswegen er nicht rechtzeitig bremsen konnte. Obwohl er das Tempolimit nicht überschritt, musste der Motorradfahrer für den Schaden aufkommen. Die Begründung liegt in der Straßenverkehrsordnung, nach der niemand blindlings ins Ungewisse hineinfahren dürfe.


<- Zurück zu: Herzlich Willkommen auf Youngbiker.de

Sitemap | Impressum | Verwendung von Cookies

Seitenlayout und Texte (c) 1998-2021 Redaktion Youngbiker.de
Impressum, Datenschutz, Rechtliche Hinweise, Quellenverzeichnis der Bilder und Rechteinhaber
 


Alte Hasen noch hier?
20:12 veracocha
Wie sieht euer Auto aus? (kein Streit, Spam, etc)!
18:48 IchBinInDir
LC2 Federbein
23:07 lc2Anfänger
Wasserpfeife Schon probiert?
12:43 Jason4949
Varatacho ausbauen
19:26 Chakalaka