1. Einleitung und Ausgangsfrage
Bei schuldhafter Verursachung eines Verkehrsunfalls entstehen seitens der Geschädigten Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher. Die Ansprüche werden durch dessen Kraft-fahrzeughaftpflichtversicherer gegenüber dem Geschädigten gedeckt. Fraglich ist jedoch die Ausgleichung im Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer/mitversicherten Personen und dem Versicherer im Falle der Obliegenheitsverletzung. Dabei wird besondere Beachtung den baulichen Veränderungen/technischen Mängeln von Fahrzeugen einerseits und der Bege-hung von Straftaten bei Benutzung des Fahrzeuges andererseits gewidmet.
2. Grundsätzliches
Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen ist die Entstehung von Sach- und gesundheitlichen Schäden meist leider eine zwangsläufige Folge. Um den Geschädigten ungeachtet der Finanzkraft des Verursachers finanziell ausgleichen zu können, besteht bis auf wenige Ausnahmen die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei Anmeldung eines Kraftfahrzeuges.
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