(fwm) "Wenn du so fährst und einen Unfall baust, zahlst du dein Leben lang" ist mit Abstand einer der bekanntesten Sprüche, den Teenager zu hören bekommen, die ihr 80erle entdrosseln und tunen. Was ist dran an der Leistungsfreiheit des Versicheres beim Kraftfahrzeug-Haftpflichtschaden?

Ein Überblick zur Ausgleichung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Falle der Obliegenheitsverletzung von Cand. iur. Falk W. Müller.

1. Einleitung und Ausgangsfrage

Bei schuldhafter Verursachung eines Verkehrsunfalls entstehen seitens der Geschädigten Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher. Die Ansprüche werden durch dessen Kraft-fahrzeughaftpflichtversicherer gegenüber dem Geschädigten gedeckt. Fraglich ist jedoch die Ausgleichung im Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer/mitversicherten Personen und dem Versicherer im Falle der Obliegenheitsverletzung. Dabei wird besondere Beachtung den baulichen Veränderungen/technischen Mängeln von Fahrzeugen einerseits und der Bege-hung von Straftaten bei Benutzung des Fahrzeuges andererseits gewidmet.

2. Grundsätzliches

Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen ist die Entstehung von Sach- und gesundheitlichen Schäden meist leider eine zwangsläufige Folge. Um den Geschädigten ungeachtet der Finanzkraft des Verursachers finanziell ausgleichen zu können, besteht bis auf wenige Ausnahmen die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei Anmeldung eines Kraftfahrzeuges.

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