Die HU steht an - damit das Motorrad für die Straße zugelassen wird, ist wie beim Auto alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung fällig und nur wer eine gültige Prüf-Plakette besitzt, darf am Straßenverkehr teilnehmen. Diese wird klassischerweise von Technischen Überwachungsvereinen ausgestellt, wie dem TÜV Nord, Süd, Thüringen, Rheinland und Saarland. Es können mittlerweile aber auch andere Prüfungsorganisationen die Plakette vergeben, welche jedoch staatlich anerkannt sein müssen. Dazu zählen beispielsweise Dekra und GTÜ.

Rechtliches zur Hauptuntersuchung

Die Prüfung erfolgt nach Paragraph 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für alle Motorräder, die ab dem 1.1.1989 zugelassen sind, ist eine Abgasuntersuchung Pflicht. Insgesamt muss mit ungefähr 60 bis 65 Euro gerechnet werden, wobei die Gebühren variieren können, weil die verschiedenen Prüfungsorganisationen miteinander im Wettbewerb stehen. Die Hauptuntersuchung ist alle zwei Jahre fällig. Dies ist auch bei einer Erstzulassung der Fall. Das heißt, dass das Motorrad zwei Jahre nach der Erstzulassung erstmalig zur Hauptuntersuchung muss. Seit dem 1.7.2012 wird der Prüftermin bei Überziehung nicht mehr rückdatiert. Wenn der Termin mehr als zwei Monate überzogen wird, kann sich die Prüfgebühr um 20 Prozent erhöhen. Deshalb sollte er fristgerecht eingehalten werden.

Die Prüfergebnisse der Hauptuntersuchung

Bei der Hauptuntersuchung gibt es vier unterschiedliche Prüfergebnisse:

  • Ohne Mängel
  • Geringe Mängel
  • Erhebliche Mängel
  • Verkehrsunsicher

Wenn das Motorrad geringe Mängel aufweist, die nicht geballt auftreten, ist die Möglichkeit relativ groß, die Plakette zu bekommen. Jedoch muss der Fahrzeughalter diese Mängel schnellstmöglich beseitigen. Bei einer möglichen Kontrolle der Polizei können sonst Kosten entstehen. Werden erhebliche Mängel beim Motorrad gefunden, erfolgt eine Nachprüfung innerhalb von einem Monat. Dies kostet ungefähr 12 Euro. Verkehrsunsichere Motorräder werden gar nicht mehr zugelassen.

Ein Vorab-Check lohnt sich

Bei Motorrädern werden im Gegensatz zu Autos meist nur geringe Mängel beanstandet, da sie nicht so anfällig für Rost sind. Mit Hilfe eines kleinen Checks vor dem Termin lassen sich zusätzlich kleinere Mängel oftmals selbst schon beheben um einen erneute Prüfung zu vermeiden. Die folgenden 9 Punkte, die bei der Hauptuntersuchung unter anderem geprüft werden, sollten unbedingt vorab kontrolliert werden:

  • Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung
  • richtige Montierung und Profiltiefe der Reifen
  • intakte Bremsanlage muss gewährleistet sein
  • Risse oder Seitenschlägen an den Rädern und lose Speichen dürfen nicht vorhanden sein
  • Funktionsfähigkeit von Gabel und Federbeinen
  • Beschädigungen des Rahmens dürfen nicht vorhanden sein
  • Abdeckung der Kette muss gewährleistet sein, verschlissene Kette und Kettenräder sind nicht zulässig
  • Motor und Getriebe müssen dicht sein
  • Auspuffanlage darf nicht lose oder undicht sein und muss die Lärmgrenzwerte einhalten

Besonders die ersten drei Prüfpunkte sollten akribisch untersucht werden, da Lichtanlage, Reifen und Bremsbeläge ganz weit oben in der Mängelbilanz von Motorrädern stehen. Bei den Bremsbelägen ist abgesehen vom normalen Verschleiß explizit darauf zu achten, dass sie mit einer KBA-Nummer ausgestattet sind und bei allen lichttechnischen Umbauten muss in den Gläsern ein EG-Prüfzeichen vorhanden sein. Die Reifen müssen der im Fahrzeugschein festgeschriebenen Größe und Bauart entsprechen und müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm aufweisen.

Werden beim Vorab-Check nun Mängel festgestellt, sollten diese schnellstmöglich von einer Werkstatt behoben werden. Das erspart nicht nur ein mögliches Nichtbestehen der Hauptuntersuchung und somit Zeit und Kosten, sondern dient auch der eigenen Sicherheit. Passende Angebote in der Nähe findet man beispielsweise auf der Plattform Autoservice, auf welcher direkt Preise verglichen werden können und auch ein Wunschtermin vereinbart werden kann. Somit steht dem erfolgreichen Bestehen der HU nichts mehr im Wege.

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