Kurzkennzeichen für das Motorrad beantragen – 3 Schritte für einen problemlosen Ablauf

Wer sich ein neues Motorrad gekauft hat und es sofort auf deutschen Straßen bewegen will, benötigt ein Kurzzeitkennzeichen. Denn sowohl zur Überführung als auch für Fahrten zum TÜV oder zur Hauptuntersuchung wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Doch wissen die wenigsten Motorradfahrer, die zum ersten Mal auf eigene Faust ein Motorrad gekauft haben, was für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt wird. Auch bei Probefahrten sollte nicht auf ein Kurzzeitkennzeichen verzichtet werden, um sich keinen Ärger einzuhandeln. Aus diesem Grund haben wir Ihnen eine Anleitung zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens zusammengefasst. So wird es möglich schnell und problemlos ein Motorrad für Überfahrten und Fahrten zum TÜV zu nutzen. Mit der folgenden Anleitung aus drei Schritten wissen Sie in Zukunft genau, was Sie beim Antrag eines Kurzzeitkennzeichens beachten müssen.

Schritt 1: Eine eVB-Nummer beantragen

Für ein Kurzzeitkennzeichen wird eine eVB-Nummer benötigt. Die eVB-Nummer dürfte vielen Motorradfahrern noch von früher unter der Bezeichnung Deckungskarte oder Doppelkarte bekannt sein. Dabei müssen Motorradhalter ganz einfach eine Versicherung ihrer Wahl kontaktieren. Hier wird empfohlen die eVB-Nummer direkt bei der Versicherung zu beantragen, die später auch als Kfz-Versicherung dienen soll. Denn so spart man sich Kosten, da die Versicherung die Kosten für die 5-Tage-Versicherung in den meisten Fällen übernimmt oder später zurückerstattet. Auch im Internet lässt sich eine eVB-Nummer mittlerweile sehr schnell beantragen. Hier gibt es verschiedene Dienstleister, die eine eVB-Nummer innerhalb von wenigen Minuten bereitstellen. Die eVB-Nummer dient als Bestätigung für die Zulassungsbehörde, dass ein Motorrad ein Versicherungsschutz hat.

Schritt 2: Den Weg zur örtlichen Zulassungsbehörde aufsuchen

Ist die eVB-Nummer beantragt, können Motorradfahrer zur örtlichen Zulassungsbehörde fahren, um dort ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Hierfür werden neben der elektronischen Versicherungsbestätigung auch ein Personalausweis, eine gültige Hauptuntersuchung sowie der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief benötigt. Sind alle Unterlagen vorhanden, stellt die Zulassungsbehörde Motorradfahrern ein Dokument mit einer Nummer für Kurzzeitkennzeichen aus.

Schritt 3: Kurzzeitkennzeichen anfertigen lassen

Mit dem von der Zulassungsbehörde ausgestellten Dokument lässt sich nun eine Prägestelle ansteuern, wo ein Kennzeichen angefertigt wird. In den meisten Fällen sind diese Prägestellen in der unmittelbaren Nähe einer Zulassungsstelle. Ist das Kurzzeitkennzeichen angefertigt, müssen Motorradfahrer zunächst wieder zurück zur Zulassungsbehörde, um sich einen Zulassungssstempel abzuholen. Das frisch gedruckte Kennzeichen wird dann an der Zulassungsbehörde mit einem Zulassungsstempel versehen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Motorrad für die Dauer von fünf Tagen bereit für alle Überfahrten zum TÜV oder ähnliches. Mittlerweile lassen sich Kennzeichen auch auf dem Online Weg beantragen, um die Wege kürzer zu halten und den Ablauf zu beschleunigen.

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