Der Führerscheinerwerb (nur Klasse A1)

Es müssen insgesamt 16 Theoriestunden besucht werden (Pflicht, der Fahrlehrer führt Buch und läßt dich erst dann zur Theorieprüfung zu, wenn du alle Stunden absolviert hast!). 12 davon sind der normale Grundstoff, 4 sind Spezialstoff nur für die Motorradklassen.

Die Praxisausbildung besteht aus 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn und 3 bei Nacht) und einer individuellen Anzahl von Grundfahrten, in denen man sich auf die Übungen der Praxisprüfung und auf das Fahren in der Stadt vorbereitet. Obwohl manche nur 5 Stunden brauchen, ist es durchaus sinnvoll, mit 10 Stunden zu rechnen. Die Fahrten werden auf einer offenen 125 cm³ Schaltmaschine (maximal 15 PS) ohne Geschwindigkeitsbegrenzung absolviert.

In der Theorieprüfung müssen 30 Fragen beantwortet werden, die insgesamt 110 Punkte ergeben. Von 110 Punkten darfst du maximal 10 Fehlerpunkte haben, es sei denn, du beantwortest zwei Fragen mit Wertigkeit "5" falsch.

Die Praxisprüfung dauert 45 Minuten und enthält die Grundfahrübungen aus der Praxisausbildung (Slalom bei 30 km/h, Vollbremsung, Ausweichen, Stop-and-go, Schrittfahren, ...). Danach wird eine vom Prüfer bestimmte Strecke abgefahren, die oft eine Mischung aus Stadt und Autobahn enthält (das muss jedoch nicht immer so sein).

Welche Dokumente benötige ich für den Führerscheinantrag?

Der Führerscheinantrag wird von Deiner Fahrschule ausgefüllt. Je nach Fahrschule und Region gibst ihn entweder du ihn beim Landratsamt/Bürgermeisteramt zusammen mit folgenden Dokumenten ab oder die Fahrschule macht das für dich:

  • Bescheinigung über Teilnahme am Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM). Dies ist nur erforderlich bei der Ersterteilung (sprich auf jeden Fall bei A1). Wer bereits A1 oder M hat, muss keine Bescheinigung mehr vorlegen. Dieses Dokument kann auch nachgereicht werden, muss jedoch spätestens bei Führerscheinerteilung (d.h. wenn du deinen Schein nach erfolgreicher Prüfung erhälst oder abholst) mitgebracht werden, da sonst keine Erteilung erfolgen kann.
  • aktuelles Passbild
  • Unterschriftsprobe (wird in der Fahrschule oder auf dem Amt gemacht)
  • Sehtest (maximal 1 Jahr alt), kann man in fast jedem Optikergeschäft für 6,50 € ablegen

Mitbringen musst du auf jeden Fall noch deinen Personalausweis, etwa 17,50 € Antragsgebühr und - wenn vorhanden - deinen bisherigen Führerschein.

Nach etwa 6 Wochen erhälst du einen Bescheid, dass Deine Führerscheindokumente bearbeitet und an den TÜV übersendet wurden. Dieser Bescheid ist kostenpflichtig (etwa 40 €) und muss schnellstens bezahlt werden, da sonst an keinerlei Prüfung teilgenommen werden kann. Vor Erhalt dieses Bescheids kann nicht an Prüfungen teilgenommen werden.

Thema Auslandsfahrten: der Führerschein Klasse A1 wird bei 16 bis 18jährigen von Belgien, den Niederlanden und Österreich nicht anerkannt, auch nicht für reine Transitfahrten. Es können Strafen ab 250 € anfallen und die Maschine beschlagnahmt werden.

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