Von: Stefan

Ab dem ersten April 2003 gelten in der Schweiz eine Reihe neuer Führerscheinregelungen:1. Der Erwerb der Führerscheinklasse A1 berechtigt nach wie vor ab dem 16. Lebensjahr das Führen eines Motorrades/Rollers mit maximal 50cc Hubraum, jedoch ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben worden. Ab dem 18. Geburtstag darf man mit dem A1 Führerschein Zweiräder mit maximal 11kw (~15PS) fahren. 2. Einführung der Führerscheinklasse A, so wie sie in Deutschland bekannt ist: ab dem 18. Lebensjahr dürfen auch Motorräder mit mehr als 125ccm gefahren werden. Diese müssen allerdings wie in Deutschland auch die ersten beiden Jahre auf 25kw (~34PS) gedrosselt gefahren werden, ausserdem darf das Leistungsgewicht von 0.16 kw/kg nicht überschritten werden. Nach zweijähriger Fahrpraxis ist ohne erneute Prüfung das ungedrosselte Fahren möglich.3. Der Klasse A-Direkteinstieg (Fahren ohne 25 kW-Drossel) ist wie in Deutschland ab einem Alter von 25 Jahren möglich.4. Inhaber der Führerscheinklasse B (Autoführerschein) bekommen den A1 Führerschein, ohne eine gesonderte Prüfung zu absolvieren. Sie müssen lediglich einen Grundkurs belegen, der 8 Fahrstunden


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